Die erste Sitzung der Fluglärmkommission seit Beginn der Corona-Pandemie fand erstmalig als Webkonferenz statt. Im Mittelpunkt der Sitzung standen die Auswirkungen der Corona-Krise auf den Flugverkehr am Flughafen Frankfurt.
Normalbetrieb am Frankfurter Flughafen bis auf weiteres nicht in Sicht
Ein Vertreter der Fraport AG informierte die Mitglieder über den historisch einmaligen Einbruch der Passagier und Flugbewegungszahlen in den vergangenen Monaten, die aktuell noch eingeschränkte Nutzung der Start und Landebahnen und die hiermit verbundenen massiven wirtschaftlichen Folgen. Eine abgesicherte Zukunftsprognose könne weiterhin nicht gegeben werden, die Entwicklung der Luftverkehrsbranche bleibe außerordentlich volatil und hänge maßgeblich vom Fortgang der Pandemie und der damit einhergehenden Reisebeschränkungen sowie dem Vertrauen der Reisenden in den Flugverkehr ab.
Landebahn Nordwest geht wieder in Betrieb
Angekündigt wurde eine geplante Wiederinbetriebnahme der Landebahn Nordwest voraussichtlich bereits ab der ersten Julihälfte 2020. Die DFS machte dabei deutlich, dass der Einsatz der Landebahn Nordwest und auch der übrigen Start- und Landebahnen ausschließlich nach betrieblichen Erfordernissen geplant und durchgeführt werde. Die Landebahn Nordwest werde aus betrieblichen Gründen voraussichtlich zunächst nur in reduziertem Umfang genutzt.
Damit endet faktisch die Zeit, in der sich die verbleibenden Anflüge auf den Frankfurter Flughafen allein auf die Einflugschneisen Hanau, Offenbach, Neu-Isenburg (bei Westwetterlage) und Mainz, Ginsheim-Gustavsburg, Bischofsheim, Rüsselsheim und Raunheim (bei Ostwetterlage) konzentrierten. Ab Juli findet in Teilen also wieder eine regionale Verteilung des durch landende Flugzeuge verursachten Lärms statt.
Am Tag ganz wenig, in der Kernnacht deutlich mehr Flüge
Aufgrund vielfältiger Beschwerden über verstärkt wahrnehmbare Nachtflüge auch im geschützten Mediationsnachtzeitraum berichtete die Fluglärmschutzbeauftragte umfassend über Umfang der Nachtflugbewegungen und Gründe der erteilten Ausnahme-Genehmigungen während der Corona-Krise.
Dabei wurden die Nachtflugbeschränkungen nicht geändert, sondern der Planfeststellungsbeschluss lässt Flüge zwischen 0-5 Uhr im Ausnahmefall zu, wenn es sich z. B. um Evakuierungsflüge oder um Flüge im besonderen öffentlichen Interesse handelt.
Neben der Rückholung von gestrandeten Urlaubern weltweit seien teilweise die Flüge durch die Beschaffung dringend benötigter medizinischer Produkte wie Atemschutzmasken notwendig gewesen. Die Fluglärmschutzbeauftragte trug glaubhaft vor, dass bei der Frage, wann ein besonderes öffentliches Interesse vorliegt, vor Erteilung der Ausnahmegenehmigung sehr sorgfältig abgewogen wurde.
Nachdem pandemiebedingte Einschränkungen in vielen Ländern sukzessive aufgehoben wurden, hat sich die Zahl von Flügen in der Mediationsnacht zuletzt jedoch wieder deutlich reduziert, wie z.B. einzelne, von Covid-19 unabhängige medizinische Hilfsflüge (Transporte von Organen etc.). Die Fluglärmschutzbeauftragte stellte dar, dass zwar je nach weiterem Verlauf der Pandemie nicht ausgeschlossen werden kann, dass weitere pandemiebedingte Ausnahmen zu erteilen sind, dass aber weiterhin ein strenger Maßstab gelte und die örtliche Luftaufsicht jede einzelne Ausnahme prüft. Es werde auch in Zukunft kein Abrücken vom festgesetzten Nachtflugverbot geben.
Appell zum konsequenten Schutz des Nachtflugverbotes
Die Mitglieder der Kommission zeigten zwar überwiegend Verständnis für die Vorgehensweise, sie äußerten gleichzeitig ihre Sorge, dass der Eintritt in die Durchführung von Ausnahmeflügen in der Mediationsnacht ein Einfallstor für regelmäßige Nachtflüge sein könnte. "Wir müssen sehr wachsam bleiben! Geschäftsmodelle, welche die Kernzeit der Nacht bedienen würden, haben am Flughafen Frankfurt auch bei anhaltender Krise keinen Platz!", erklärte die stellvertretende Vorsitzende und Umweltdezernentin von Mainz, Katrin Eder.
"Bei aller Dramatik birgt die Corona-Krise auch Chancen. Das Anwachsen eines modernen zukunftsfähigen Luftverkehrs muss nachhaltig organisiert werden! Für ein Umdenken ohne erheblichen wirtschaftlichen Schaden besteht jetzt eine historische Chance, die genutzt werden muss!", forderte der Vorsitzender Kommission und Bürgermeister von Raunheim, Thomas Jühe.
Die Kommission wird hierfür Vorschläge erarbeiten, wie der Flugverkehr auch unter Lärmschutzgründen qualitativ deutlich besser aufgestellt werden kann, kündigte der Vorsitzende an.
Weiteres Sitzungsthema war die Information der DFS über sicherheitsrelevante Geschwindigkeitsanpassungen auf der Südumfliegung sowie die Einführung einer Zuführungsstrecke im entfernteren Bereich zwischen Gummersbach und Montabaur. Detaillierte Informationen zu allen Beratungsthemen entnehmen Sie bitte den Präsentationen auf unserer Internetseite www.flk-frankfurt.de.
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