Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) lehnt die Novelle des Fluglärmschutzgesetzes ab, zu der am 08.05.06 im Bundestag eine Expertenanhörung stattfindet. "Der Gesetzentwurf ist ein gänzlich unannehmbares Machwerk. Die Betroffenen werden verhöhnt. Die Luftfahrtlobby steht kurz vor einem großen Erfolg. Und der Mensch bleibt auf der Strecke". Mit so scharfen Sätzen beschreibt BUND Vorstandsmitglied Dr. Claudia Weiand das Ergebnis einer rechtlichen Analyse des Gesetzentwurfs durch die Fachanwältin für Verwaltungsrecht Ursula Philipp-Gerlach.
Würde die Novelle wie von der Bundesregierung entworfen, Gesetzeskraft erlangen, dann wären die "Mediations-Vereinbarungen" zum Lärmschutz nichts mehr wert. Denn maßgeblich wäre dann einzig die neue Gesetzeslage. Der BUND sieht deshalb die Notwendigkeit zu starken Allparteien-Bündnissen in den Kommunen des Rhein-Main-Gebietes. "Es ist fünf vor zwölf. Um das Gesetz noch zu stoppen, muss schnell ein Ruck durch die Kommunalpolitik gehen und zu deutlich hörbarem Protest bei den Bundestagsabgeordneten in Berlin anschwellen", fordert BUND Vorstandssprecherin Dr. Claudia Weiand. Ausdrücklich lobt der BUND das Engagement des Raunheimer Bürgermeisters Thomas Jühe, auch Vorsitzender der Vereinigung der Fluglärmkommissionen an den einzelnen Flughäfen, gegen den vorliegenden Gesetzentwurf. "Es wäre gut, wenn sich die Magistrate der Kommunen dem Protest von Herrn Bürgermeister Jühe anschließen würden. Auch die Fraktionen des Hessischen Landtags sind nach Meinung des BUND gefordert, ihren politischen Einfluss in Berlin geltend zu machen."
Völlig indiskutabel ist die spezielle Festlegung zu Gunsten der Fraport AG. Denn der Gesetzentwurf will, dass neuer Fluglärm, der durch den Ausbau oder die deutliche Erweiterung eines Flughafens entsteht, erst ab 2011 mit den schärferen Grenzwerten konfrontiert wird. Bis 2010, also bis zur Planfeststellung und den erwarteten rechtlichen Auseinandersetzungen zum Ausbau in Frankfurt sollen die Anwohnerrinnen und Anwohner noch den schlechteren Schallschutz erhalten. Dies ist für den BUND ein unglaublicher Vorgang. Die Unterschiede sind gewaltig. Sie betragen in der Nachtschutzzone 3 Dezibel (bis 31.12.2010 53 Dezibel bzw. ab 1.1.2011 dann 50 Dezibel) Die Grenzwerte des Gesetzentwurfs bewirken weder den vorbeugenden Gesundheitsschutz, noch entsprechen sie dem lärmmedizinischen Wissensstand. Tatsächlich fallen die nun vorgesehenen Regelungen sogar hinter die in der Praxis entwickelten weitergehenden Lärmschutzkonzepte zum Beispiel für den Flughafen Leipzig/Halle zurück. Die Bundesregierung schraubt damit den erreichten Schutz vor Fluglärm sogar zurück, statt ihn auszubauen.
Entgegen den Novellierungsvorschlägen aus dem Jahr 2000 soll der Fluglärm nun weiterhin weitgehend anhand der Mittelwerte aus verschiedenen Anflugrichtungen und nicht nach der 100:100-Regel, die die reale Fluglärmbelastung der jeweiligen Anflugrichtungen abbildet, berechnet werden. Der Schutzanspruch gegen Fluglärm würde über Städten wie Raunheim "kleingerechnet", da die für die Bevölkerung maßgeblichen Höchstbelastungen "nur" bei Ostbetrieb, d.h. Anflug über Mainz und Rüsselheim und Abflug nach Osten über Neu-Isenburg und Frankfurt/M. an 25-30 % aller Tage auftreten und mit den Werten des Westbetriebes verrechnet würden.
Vorrangige Regelungen zum aktiven Schallschutz - also z.B. Flugverbote - sieht die Novelle überhaupt nicht vor. Die Durchsetzung des rechtlich umstrittenen, aber politisch fest zugesagten Nachtflugverbotes würde durch die Novelle noch weiter erschwert.
Bundesregierung beschließt Entwurf für neues Fluglärmgesetz - dritter Anlauf!
Doch so recht ist keiner damit zufrieden
Von: @cf <2006-02-07>
Das Bundeskabinett hat am 1. Februar 2006 den im Mai letzten Jahres wegen der Neuwahl auf Eis gelegten Entwurf für ein neues Fluglärmgesetz erneut beschlossen. Die Luftverkehrswirtschaft hat in diesem Entwurf leider viele Änderungen zu Gunsten der Flughäfen durchgesetzt. Fluglärmbetroffene in der Rhein-Main-Region werden nicht viel davon haben. Mehr»
Bundestag beschließt neues Fluglärmgesetz
Die Flughäfen sind zufrieden - die Betroffenen nicht
Von: @cf <2006-12-15>
Der Bundestag hat am 14.12.2006 das neue Fluglärmgesetz beschlossen. Doch das Ziel, den Schutz der Betroffenen vor Fluglärm deutlich zu verbessern, wurde verfehlt Mehr»
RMI-Wissenschaftsforum: Novelle des Fluglärmschutzgesetzes
<2016-06-14>
Auf einem Symposium des Rhein-Main-Instituts am 11.07.2016 im Südbahnhof Sachsenhausen diskutieren Wissenschaftler und Juristen, wie die aktuellen Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung bei der in 2017 anstehenden Novellierung des Fluglärmgesetzes berücksichtigt werden könnten. Mehr»
Aktion Rote Karte gegen Fluglärm
Für ein besseres Fluglärmgesetz
Von: @cf <2004-08-20>
Der Entwurf des Bundesumweltministeriums für ein neues Fluglärmgesetz steht zur Diskussion. Die Luftverkehrslobby möchte wieder ein Gesetz haben, das nur den Fluglärm schützt und nicht die Betroffenen. Helfen Sie mit, das zu verhindern - machen Sie mit bei der Aktion Rote Karte! Mehr»
BMU: Kosten des neuen Fluglärmgesetzes bleiben deutlich unter den Befürchtungen
Arbeitsgruppe einigt sich auf Kostenabschätzung
Von: @Bundesumweltministerium <2005-02-22>
Die Kosten für die Umsetzung des neuen Fluglärmgesetzes liegen bei etwa 614 Mio. Euro und sind damit geringer als von den Flughäfen befürchtet. Zu diesem Ergebnis kam eine Arbeitsgruppe mit Experten aus allen beteiligten Bereichen. Auf 10-15 Jahre umgelegt, wären dies weniger als 1 Euro pro Flugticket. Mehr»
Bundesregierung einigt sich auf neues Fluglärmgesetz - in Grundzügen
Trittin steckt in einigen Punkten zurück - viele Detailfragen noch offen
Von: @cf <2005-05-21>
Umweltministerium und Verkehrsministerium haben sich offenbar auf ein neues Fluglärmgesetz geeinigt, zumindest in Grundzügen. Angeblich wurde der Entwurf des Umweltministeriums "im Wesentlichen" beibehalten. Details sind bis jetzt noch nicht genannt worden, eventuell sind sie auch noch umstritten. Mehr»
Der zweite Versuch zur Novellierung des Fluglärmgesetzes
Infos, Kommentare und Material zu einem Vorhaben, das erneut gescheitert ist
Von: @cf <2005-06-05>
Die Bundesregierung startete in 2004 einen weiteren Versuch zur Novellierung des völlig veralteten Fluglärmgesetzes. Doch der verwässerte Kompromiss, auf den man sich im Mai 2005 schließlich einigte, fiel der vorgezogenen Neuwahl des Bundestags zum Opfer. Mehr»
Fluglärmgesetz <1971>
"Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm". Der "Oldtimer" aus dem Jahre 1971 im Wortlaut ...
* Petition für ein besseres Fluglärmgesetz*
Unterschreiben Sie jetzt!
Von: @cf <2006-11-23>
Eine Petition für ein besseres Fluglärmgesetz steht ab heute zur Mit-Unterzeichnung im Internet bereit. Letzte Chance, an dem unbrauchbaren Entwurf noch etwas zu ändern! Unterschreiben Sie jetzt! Mehr»
Bundeskabinett verabschiedet Entwurf für neues Fluglärmgesetz
Leider ist es nun wieder ein "Gesetz zum Schutz des Fluglärms" geworden
Von: @cf <2005-05-05>
Das Bundeskabinett hat die Novelle zum Fluglärmgesetz beschlossen. Gegenüber dem ursprünglichen Entwurf des Umweltministeriums wurden deutliche Abstriche zu Lasten der Fluglärmbetroffenen vorgenommen, die besonders für die Ausbaupläne in Frankfurt relevant sind. Mehr»
Vorerst kein neues Fluglärmgesetz
Der vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf wird bis zur Neuwahl nicht mehr umgesetzt
Von: @cf <2005-06-01>
Der Entwurf für ein neues Fluglärmgesetz wird wegen der vorgezogenen Bundestagswahl nicht mehr verabschiedet. Mehr»