PFV A380-Werft: ZRM fordert Abbruch des Verfahrens
"Erörterung zur Schaufensterveranstaltung mutiert"
<2004-01-23>
Pressemitteilung ZRM vom 23.01.2004
Initiative Zukunft Rhein-Main: RP hat Abweichungen zu Regionalplan Südhessen in allen Punkten zugelassen /
Erörterung nur Bonbon zur Pflege der Öffentlichkeit /
Befangenheit: RP-Mitarbeiter des Podiums zugleich an Bescheid beteiligt? Erklärung des Dienstherrn ist gefordert
Mit Erstaunen reagiert die Initiative "Zukunft Rhein-Main" auf den Bescheid des Regierungspräsidium (RP) Darmstadt vom 20. Januar 2004, den die Behörde an verschiedene Anrainer-Kommunen des Flughafens versandte und - mitten hinein in die gerade erst begonnene Erörterung der Einwendungen zum Planfeststellungsverfahren für die A-380-Wartungshalle in Mörfelden-Walldorf - die Zulassung der von der FRAPORT beantragten Abweichungen vom Regionalplan Südhessen bekannt gibt.
Dies, so betonen die ZRM-Sprecher, offenbare, welche Rolle das RP den Kommunen und privaten Einwendern zugedacht habe - die Erörterung sei spätestens jetzt zur Farce mutiert: „Bis zum Donnerstag konnten die Teilnehmer in Mörfelden-Walldorf noch davon ausgehen, dass sie nach den bereits am Eröffnungstag zu beklagenden groben Verfassungsverstößen wenigstens das Recht erhalten würden, ihre Einwendungen zu erörtern, Gehör zu bekommen und auf diesem Wege theoretisch Einfluss auf die behördliche Entscheidung nehmen zu können. Der Verwaltungsakt des RP Darmstadt, der bereits bindend und in einer Vorwegnahme einer künftigen Planungsentscheidung die zentralen Punkte einer eigentlich erst noch zu treffenden Abwägung vorweg nimmt, hat diese Erwartungen endgültig platzen lassen. Die Erörterung in Mörfelden-Walldorf ist willentlich zu einer reinen Schaufensterveranstaltung degradiert worden", fassen die Sprecher der ZRM, Enno Siehr (Landrat Kreis Groß-Gerau), Jens Beutel (Oberbürgermeister Stadt Mainz) sowie Ulrich Krebs (Bürgermeister Stadt Flörsheim am Main) zusammen.
Das RP Darmstadt sei de jure verpflichtet, die rechts- oder fachaufsichtliche Überprüfung von Entscheidungen der Regionalversammlung vorzunehmen. Das RP Darmstadt, das zugleich mit der Durchführung des Erörterungstermins befasst sei, stelle in dem Bescheid bereits bindend fest, dass die geplante Maßnahme "keine Auswirkungen" auf die Wohnbevölkerung habe, soweit es um den zu erwartenden Bodenlärm gehe. Von den Festlegungen des Regionalplans zu den Regionalen Grünzügen, den Zielfestlegungen zum Wasser- und Forstrecht sowie zum Naturschutzrecht werde ebenso abschließend eine Befreiung erteilt. Zugleich werde vom RP Darmstadt ohne jegliche nähere Prüfung bindend unterstellt, eine Alternativenprüfung habe stattgefunden und eine grundsätzliche Zulässigkeit des geplanten Vorhabens werde attestiert.
"Dies ist eine bemerkenswerte Einflussnahme auf das laufende Erörterungsverfahren: All dies soll im Zuge der Anhörung in Mörfelden-Walldorf in der Sache erst geklärt werden!", fordern die Sprecher der ZRM Aufklärung über die überaus fragwürdige Verfahrensweise. Es handle sich hierbei unzweifelhaft um eine "unzulässige Vorabbindungsfestlegung" im juristischen Sinne. Auf diesem Wege gebe das RP Darmstadt zu erkennen, dass im laufenden Planfeststellungsverfahren, das nach den gesetzlichen Bestimmungen nur nach einer Abwägung aller in Betracht kommenden Belange abgeschlossen werden kann, auch nicht entfernt beabsichtigt sei, der zuständigen Planfeststellungsbehörde, dem Ministerium, eine derartige noch offene Entscheidung zu überlassen.
Eine Abwägungsentscheidung, die das Planfeststellungsrecht zwingend erfordere, könne aus diesem Blickwinkel und vor dem Hintergrund dieses Bescheides zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt nicht mehr getroffen werden. Die ZRM fordert aus diesem Grunde den sofortigen Abbruch des Verfahrens.
Zugleich gibt die ZRM nachdrücklich zu bedenken, dass der Gedanke überaus befremdlich sei, dass Mitarbeiter eines Regierungspräsidiums einerseits an der Vorbereitung dieses skandalösen Verwaltungsaktes mitgewirkt hätten, zugleich andererseits gar aktiv an der Anhörung als Teilnehmer auf dem Podium beteiligt sein könnten. Hier liege die Vermutung der Befangenheit mehr als nahe. Die ZRM fordert daher unisono mit den juristischen Vertretern einiger Kommunen eine dienstliche Erklärung des RP Darmstadt zur Beteiligung jedes einzelnen Podiumsmitgliedes hinsichtlich der Beteiligung am Befreiungsbescheid an.
Angesichts dieser Entwicklungen fordert die ZRM: "Wenn sich das RP Darmstadt nicht den nahe liegenden Vorwurf einfangen will, die Kommunen als auch die 40000 Privateinwender mit billigen Manövern vorzuführen, erwarten wir eine klare und unmißverständliche Antwort. Diese kann bis zur Klärung des Sachverhaltes nur Unterbrechung der Erörterung lauten."
Initiative Zukunft Rhein-Main: RP hat Abweichungen zu Regionalplan Südhessen in allen Punkten zugelassen /
Erörterung nur Bonbon zur Pflege der Öffentlichkeit /
Befangenheit: RP-Mitarbeiter des Podiums zugleich an Bescheid beteiligt? Erklärung des Dienstherrn ist gefordert
Mit Erstaunen reagiert die Initiative "Zukunft Rhein-Main" auf den Bescheid des Regierungspräsidium (RP) Darmstadt vom 20. Januar 2004, den die Behörde an verschiedene Anrainer-Kommunen des Flughafens versandte und - mitten hinein in die gerade erst begonnene Erörterung der Einwendungen zum Planfeststellungsverfahren für die A-380-Wartungshalle in Mörfelden-Walldorf - die Zulassung der von der FRAPORT beantragten Abweichungen vom Regionalplan Südhessen bekannt gibt.
Dies, so betonen die ZRM-Sprecher, offenbare, welche Rolle das RP den Kommunen und privaten Einwendern zugedacht habe - die Erörterung sei spätestens jetzt zur Farce mutiert: „Bis zum Donnerstag konnten die Teilnehmer in Mörfelden-Walldorf noch davon ausgehen, dass sie nach den bereits am Eröffnungstag zu beklagenden groben Verfassungsverstößen wenigstens das Recht erhalten würden, ihre Einwendungen zu erörtern, Gehör zu bekommen und auf diesem Wege theoretisch Einfluss auf die behördliche Entscheidung nehmen zu können. Der Verwaltungsakt des RP Darmstadt, der bereits bindend und in einer Vorwegnahme einer künftigen Planungsentscheidung die zentralen Punkte einer eigentlich erst noch zu treffenden Abwägung vorweg nimmt, hat diese Erwartungen endgültig platzen lassen. Die Erörterung in Mörfelden-Walldorf ist willentlich zu einer reinen Schaufensterveranstaltung degradiert worden", fassen die Sprecher der ZRM, Enno Siehr (Landrat Kreis Groß-Gerau), Jens Beutel (Oberbürgermeister Stadt Mainz) sowie Ulrich Krebs (Bürgermeister Stadt Flörsheim am Main) zusammen.
Das RP Darmstadt sei de jure verpflichtet, die rechts- oder fachaufsichtliche Überprüfung von Entscheidungen der Regionalversammlung vorzunehmen. Das RP Darmstadt, das zugleich mit der Durchführung des Erörterungstermins befasst sei, stelle in dem Bescheid bereits bindend fest, dass die geplante Maßnahme "keine Auswirkungen" auf die Wohnbevölkerung habe, soweit es um den zu erwartenden Bodenlärm gehe. Von den Festlegungen des Regionalplans zu den Regionalen Grünzügen, den Zielfestlegungen zum Wasser- und Forstrecht sowie zum Naturschutzrecht werde ebenso abschließend eine Befreiung erteilt. Zugleich werde vom RP Darmstadt ohne jegliche nähere Prüfung bindend unterstellt, eine Alternativenprüfung habe stattgefunden und eine grundsätzliche Zulässigkeit des geplanten Vorhabens werde attestiert.
"Dies ist eine bemerkenswerte Einflussnahme auf das laufende Erörterungsverfahren: All dies soll im Zuge der Anhörung in Mörfelden-Walldorf in der Sache erst geklärt werden!", fordern die Sprecher der ZRM Aufklärung über die überaus fragwürdige Verfahrensweise. Es handle sich hierbei unzweifelhaft um eine "unzulässige Vorabbindungsfestlegung" im juristischen Sinne. Auf diesem Wege gebe das RP Darmstadt zu erkennen, dass im laufenden Planfeststellungsverfahren, das nach den gesetzlichen Bestimmungen nur nach einer Abwägung aller in Betracht kommenden Belange abgeschlossen werden kann, auch nicht entfernt beabsichtigt sei, der zuständigen Planfeststellungsbehörde, dem Ministerium, eine derartige noch offene Entscheidung zu überlassen.
Eine Abwägungsentscheidung, die das Planfeststellungsrecht zwingend erfordere, könne aus diesem Blickwinkel und vor dem Hintergrund dieses Bescheides zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt nicht mehr getroffen werden. Die ZRM fordert aus diesem Grunde den sofortigen Abbruch des Verfahrens.
Zugleich gibt die ZRM nachdrücklich zu bedenken, dass der Gedanke überaus befremdlich sei, dass Mitarbeiter eines Regierungspräsidiums einerseits an der Vorbereitung dieses skandalösen Verwaltungsaktes mitgewirkt hätten, zugleich andererseits gar aktiv an der Anhörung als Teilnehmer auf dem Podium beteiligt sein könnten. Hier liege die Vermutung der Befangenheit mehr als nahe. Die ZRM fordert daher unisono mit den juristischen Vertretern einiger Kommunen eine dienstliche Erklärung des RP Darmstadt zur Beteiligung jedes einzelnen Podiumsmitgliedes hinsichtlich der Beteiligung am Befreiungsbescheid an.
Angesichts dieser Entwicklungen fordert die ZRM: "Wenn sich das RP Darmstadt nicht den nahe liegenden Vorwurf einfangen will, die Kommunen als auch die 40000 Privateinwender mit billigen Manövern vorzuführen, erwarten wir eine klare und unmißverständliche Antwort. Diese kann bis zur Klärung des Sachverhaltes nur Unterbrechung der Erörterung lauten."
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