45.000 Einwendungen in einem Verfahren, das der Klärung öffentlicher Belange dienen soll - mit einer derartigen Resonanz hatte wohl niemand gerechnet. Das starke Engagement von Bürgerinnen und Bürgern im Raumordnungsverfahren (ROV) zum geplanten Flughafenausbau zeigt, dass die Region keine weiteren Belastungen mehr verträgt.
Das ROV ist allerdings nur ein Schritt im Genehmigungsverfahren. Der für Privatleute entscheidende ist das Planfeststellungsverfahren, das trotz nachgewiesener Fehler in den Fraport-Unterlagen wohl noch im Herbst eröffnet wird. Im Planfeststellungsverfahren beschäftigt sich das Regierungspräsidium dann auch mit privaten Bedenken wie dem drohenden Wertverlust eines Hauses durch zunehmenden Fluglärm.
Wollen Betroffene später dagegen vor Gericht ziehen, müssen sie sich am Planfeststellungsverfahren beteiligen. Die Einwendungen im ROV waren ein politisches Signal, ernst wird es für Privatleute im Planfeststellungsverfahren - und da könnte die Zahl der Einwendungen noch einmal in die Höhe schnellen.
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PFV FRA-Ausbau Wertverluste durch Flugverkehr (Immobilien) Raumordnungsverfahren FRA-Ausbau Rechtsstreit bez. Flughafen FRA
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