Jühe: Unzureichender gesetzlicher Lärmschutz
Fluglärmwirklichkeit holt neues Fluglärmschutzgesetz ein (PM vom 2.6.2008)
<2008-06-02>
Im gerade vergangenen Monat Mai haben die Menschen rund um den Frankfurter Flughafen eine bislang unvergleichliche Fluglärmbelastung ertragen müssen.
Zahlreiche Beschwerden und Anfragen erreichten im Mai die zuständigen Beschwerdestellen aber auch direkt die von Fluglärm besonders betroffenen Städte und Gemeinden rund um den Flughafen. Verzweifelt klagten Anrufer über die nicht enden wollende Extrembelastung, die verbunden mit der Wetterlage gerade nachts als unerträglich empfunden wurde.
Der Grund für die Beschwerdeflut im Mai ist vor allem im dauerhaften Ostbetrieb zu finden. Immer häufiger ergeben sich in den letzten Jahren lang anhaltende Anflugphasen, die insbesondere in den Städten Raunheim, Rüsselsheim, Bischofsheim, Ginsheim-Gustavsburg, Mainz, Neu-Isenburg und Frankfurt höchste Lärmpegel hervorrufen. Aber auch weite Teilen des Kreises Offenbach sind bei Ostwetterlage von Fluglärm betroffen. Dominierte in diesem Jahr fast den ganzen Mai über die besonders belastende Ostbetriebsrichtung, so war es im letzten Jahr der April. Wenn es so weiter geht, dann werden die warmen Monate in diesem Sommer wieder eine Rekordbelastung bringen. Der Juni jedenfalls hat schon wieder mit Ostbetrieb begonnen.
Diese Lärmwirklichkeit holt das neu verabschiedete Fluglärmschutzgesetz bereits ein. Die im Gesetz verankerte Lärmberechung bestimmt den Schutzbedarf auf der Basis einer Mittelung. Unberücksichtigt bleibt dabei, dass extremer Lärm einen ganzen Monat lang den nächtlichen Schlaf und die Außenbereichsnutzung beeinträchtigen kann.
„Mittelung und das beschönigende Modell von ‚ausreichenden Erholungsphasen’ sind am Flughafenstandort Frankfurt nicht anwendbar!“, stellt Bürgermeister Jühe fest. Zugleich warnt er die Bundesministerien, die derzeit die Verordnungen zum Fluglärmschutzgesetz schreiben, vor weiteren Fehlern: „Völlig absurd wäre die offensichtlich beabsichtigte Dimensionierung von Schallschutzfenstern auf der Basis einer Mittelungsberechnung. Wer das tut das in Anbetracht des Monats Mai am Frankfurter Flughafen das Wort Schutz überhaupt nicht mehr in den Mund nehmen!“
Jühe wird die zuständigen hessischen wie auch die Bundesbehörden über die Problematik informieren und entsprechende Anpassungen des Gesetzes wie auch der Regelungen zum Planfeststellungsbeschluss einfordern.
Zahlreiche Beschwerden und Anfragen erreichten im Mai die zuständigen Beschwerdestellen aber auch direkt die von Fluglärm besonders betroffenen Städte und Gemeinden rund um den Flughafen. Verzweifelt klagten Anrufer über die nicht enden wollende Extrembelastung, die verbunden mit der Wetterlage gerade nachts als unerträglich empfunden wurde.
Der Grund für die Beschwerdeflut im Mai ist vor allem im dauerhaften Ostbetrieb zu finden. Immer häufiger ergeben sich in den letzten Jahren lang anhaltende Anflugphasen, die insbesondere in den Städten Raunheim, Rüsselsheim, Bischofsheim, Ginsheim-Gustavsburg, Mainz, Neu-Isenburg und Frankfurt höchste Lärmpegel hervorrufen. Aber auch weite Teilen des Kreises Offenbach sind bei Ostwetterlage von Fluglärm betroffen. Dominierte in diesem Jahr fast den ganzen Mai über die besonders belastende Ostbetriebsrichtung, so war es im letzten Jahr der April. Wenn es so weiter geht, dann werden die warmen Monate in diesem Sommer wieder eine Rekordbelastung bringen. Der Juni jedenfalls hat schon wieder mit Ostbetrieb begonnen.
Diese Lärmwirklichkeit holt das neu verabschiedete Fluglärmschutzgesetz bereits ein. Die im Gesetz verankerte Lärmberechung bestimmt den Schutzbedarf auf der Basis einer Mittelung. Unberücksichtigt bleibt dabei, dass extremer Lärm einen ganzen Monat lang den nächtlichen Schlaf und die Außenbereichsnutzung beeinträchtigen kann.
„Mittelung und das beschönigende Modell von ‚ausreichenden Erholungsphasen’ sind am Flughafenstandort Frankfurt nicht anwendbar!“, stellt Bürgermeister Jühe fest. Zugleich warnt er die Bundesministerien, die derzeit die Verordnungen zum Fluglärmschutzgesetz schreiben, vor weiteren Fehlern: „Völlig absurd wäre die offensichtlich beabsichtigte Dimensionierung von Schallschutzfenstern auf der Basis einer Mittelungsberechnung. Wer das tut das in Anbetracht des Monats Mai am Frankfurter Flughafen das Wort Schutz überhaupt nicht mehr in den Mund nehmen!“
Jühe wird die zuständigen hessischen wie auch die Bundesbehörden über die Problematik informieren und entsprechende Anpassungen des Gesetzes wie auch der Regelungen zum Planfeststellungsbeschluss einfordern.
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Fluglärmschutz Fluglärmgesetz Novellierung des Fluglärmgesetzes
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