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RDF: "Ein absolutes Nachtflugverbot ist utopisch"
Experten sehen kaum Aussicht auf ungestörte Nachtruhe
Von: @cf <2005-12-18>
Vom Regionalen Dialogforum beauftragte Gutachter halten ein absolutes Nachtflugverbot für unrealistisch. Wenn überhaupt, könne nur ein "praktikables" Nachtflugverbot Bestand haben, gegen das nicht geklagt würde, erklärten sie auf einer Veranstaltung den erstaunten Bürgern.

Rechtzeitig vor der Diskussion des brisanten Themas "Nachtflugverbot" beim Erörterungstermin in Offenbach will das Regionale Dialogforum (RDF) offenbar den Bürgerinnen und Bürgern schonend beibringen, dass sie die von ihnen gewünschte fluglärmfreie Nachtruhe nicht bekommen werden. In einer Veranstaltung in Rüsselsheim erklärte der RDF-Vorsitzende, Prof. Wörner, und die anwesenden Gutachter und Experten dem empörten Publikum: "Ein absolutes Nachtflugverbot ist utopisch" . Und auch ein eingeschränktes Nachtflugverbot, wie es die Fraport beantragt hat, hat nach Ansicht der Experten nur so weit und so lange Bestand, wie Fluggesellschaften und Fraport es akzeptieren und nicht dagegen klagen.

Der Jurist Prof. Reinhard Sparwasser - einer der Autoren des Gutachtens "Rechtliche Umsetztbarkeit des Nachtflugverbots" - meinte, ohne den Antrag der Fraport zum Nachtflugverbot im Planfeststellungsverfahren hätte die Planfeststellungsbehörde gar keine Möglichkeit, ein Nachtflugverbot zu verordnen. Nun müssten im Verfahren die gegensätzlichen Interessen - Schutz von Gesundheit und Lebensqualität der betroffenen Bevölkerung und Entwicklungsmöglichkeiten für die Gemeinden auf der einen Seite, wirtschaftlicher Schaden für die Airlines und Standortnachteile für den Flughafen - gegeneinander abgewogen werden.

Ein absolutes Nachtflugverbot sei unrealistisch, sagte Sparwasser. Dies sei nur möglich, wenn die "Lärmbelastung über der Zumutbarkeitsgrenze liege". Das würden die Gerichte aber im Moment nicht so sehen. Man müsse deshalb eine rechtssichere Lösung finden, die einen Mindestumfang an nächtlichen Flugbewegungen oder hinreichende Ausnahmen (Ausweichlandungen, Verfrühungen, Verspätungen) zulasse - dadurch würde ein Nachtflugverbot überhaupt erst möglich. Oberstes Ziel müsse sein, "Gerichtsprozesse abzuwenden und die Rücknahme der Vereinbarung zu verhindern", meinte Sparwasser. Im Klartext: Wenn Nachtflugbeschränkungen überhaupt eine Chance haben sollen, müssen sie so aussehen, dass die Luftverkehrswirtschaft damit leben kann und nicht vor Gericht geht. Ein Ausbau ist da natürlich die Mindestvoraussetzung. Sparwasser: "Nur wenn es vertraglich gesichert ist, dass der Ausbau im Zusammenhang mit einem Nachtflugverbot gekoppelt wird, stellt sich eine Planungssicherheit für beide Seiten ein".

Auch Gutachter Achim Fränkle, der das zweite RDF-Gutachten zur "Praktischen Umsetzbarkeit" des Nachtflugverbots" erstellt hat, war der Meinung, man müsse einen bestimmten Anteil an nächtlichen Flugbewegungen akzeptieren. Zwar würden die Fluggesellschaften bei Veränderung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungenim im Prinzip das unternehmerische Risiko tragen, doch "unbillige Härten" müssten vermieden werden. Besonders der Paketdients DHL sei wegen der Wettbewerbfähigkeit auf Flüge in der "Mediationsnacht" angewisen, trotz des Umzugs nach Leipzig.

Fränkle führte aus, etwa ein Drittel der vom Nachtflugverbot betroffenen Flüge könne in die "Randstunden" von 22 bis 23 Uhr und 5 bis 6 Uhr verlegt werden. Ein weiteres Drittel würde wohl räumlich verlagert werden, zB. nach Leipzig oder nach Hahn (die Post hat ihren Nachtluftpoststern bereits freiwillig weitgehend aufgelöst). Einige Touristikflüge könnten bei einem Ausbau Slots über Tag erhalten. Fränkle schlug vor, mit ökonomischen Anreizen (höhere Nachtlandegebühren oder Ausgleichszahlungen) Fluggesellschaften zu motivieren, freiwillig ihre Nachtflüge zu verlagern.

Professor Jörg Berkemann, pensionierter Richter am Bundesverwaltungsgericht, machte auch auf dieser Veranstaltung den Bürgern klar, dass sie auf dem Rechtswege keine Chance haben, weder gegen den Ausbau noch für ein Nachtflugverbot: "Am Ende entscheidet die Planfeststellungsbehörde. Hoffen Sie nicht auf das Gericht". Das Gericht prüfe den Beschluss nur auf Rechtsfehler. Berkemann nannte die gerichtliche Auseinandersetzung um die Erweiterung der Nachtflugerlaubnis am Flughafen München als Beispiel dafür, dass eine einmal getroffenen Regelung auch "nicht unumstößlich sei". Einem Bürger, der nächtliche Überfküge mit 70 dB(A) für unzumutbar hielt, antwortete Berkemann: "Das ist juristisch unbedeutend. Eine solche Lärmbelastung wird nur bei offenen Fenster erreicht, und es gibt kein Grundrecht auf eine Nachtruhe mit offenen Fenstern".

Berkemann hatte schon auf einer voangegangenen Veranstaltung des RDF zum Planfeststellungsverfahren von sich reden gemacht, als er sagte, die einzige Chance der Bürger gegen den Ausbau sei es "den Molch zu finden" (nach EU-Recht streng geschütztes Tier).

Die Bürgerinnen und Bürger, die an der Veranstaltung teilnahmen, fanden das alles gar nicht gut und äußerten streckenweise lautstark ihren Unmut. Doch wirklich neu an den Informationen dieses Abends war nur, dass mittlerweile auch "optimistische" offizielle Stellen wie das RDF zugeben, dass ein ordentliches und stabiles Nachtflugverbot wohl eine Illusion ist. Die meisten Bürgerinnen und Bürger hatten es schon längst begriffen: das "Nachtflugverbot" ist eine Mogelpackung.

Zum Nachlesen: RDF-Gutachten zum Nachtflugverbot:

Themen hierzuAssciated topics:

Nachtflugverbot Verkehrsrechte der Fluggesellschaften Nachtflug-Beschränkungen Gutachten zum Ausbau d. Frankfurter Flughafens PFV Landebahn Nordwest Lärm und Gesundheit

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