In den Städten Mainz und Wiesbaden hat sich durch die Neuordnung der Flugrouten am Flughafen Frankfurt vom 19.4.2001 die Fluglärmbelastung erheblich erhöht. Stein des Anstoßes sind die Abflugroute zu dem neuen Abflugpunkt GOGAS (bei St. Goarshausen), die Abflugroute zum neuen Navigationspunkt TABUM und der neue nördliche Gegenanflug bei Ostwind.
Die Städte Mainz haben daher beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof Klage gegen die Änderung der Flugrouten eingereicht. Die Klage richtet sich gegen: Verletzung des Rechts auf Anhörung und Beteiligung der Betroffenen, mangelnde Abwägung, Verletzung der Planungshoheit, Verletzung des Eigentumsrechts.
Der VGH Kassel hat die Klage am 14.03.2006 abgelehnt und keine Revision zugelassen. Begründung: die von den Klägern angegebene Lärmbelastung in Wohngebieten, Schulen, Kindergärten und anderen städtischen Einrichtungen sei nicht unzumutbar (im Sinne des Luftverkehrsgesetzes). Das Gericht lehnte die Berücksichtigung irgendwelcher Zuschläge zu den gemwessenen Werten ("Fluglärm-Malus") ab. Für die vom Luftfahrtbundesamt genehmigten Routen sprächen Gründe "einer sicheren, geordneten und zügigen Abwicklung des Flugverkehrs, ohne die Gebiete erheblich zu belasten", meinte das Gericht. Aktenzeichen: 12 A 2659/04
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