KREIS GROSS-GERAU – Der Kreis Groß-Gerau reagiert enttäuscht auf den Ausgang des Verfahrens vor dem Verwaltungsgerichtshof Kassel (VGH) gegen den Ausbau des Terminals 3 am Frankfurter Flughafen. „Es ist nicht das erste Mal, dass die Interessen des Flughafenbetreibers im Vordergrund stehen und die berechtigten Interessen der Regionen hinten runterfallen“, sagte der Erste Kreisbeigeordnete Walter Astheimer am Donnerstag.
Der VGH Kassel hatte am Mittwoch entschieden, dass der Kreis Groß-Gerau nicht zur Klage berechtigt sei, weil die Baugenehmigung des 1. Bauabschnitts durch die Stadt Frankfurt den Kreis nicht in seinen Rechten verletze. Die vom Kreis befürchtete mangelhafte Verkehrsanbindung und eine steigende Lärmbelastung für Schulen seien schon in Verwaltungsverfahren 2007 und 2013 geprüft worden, hieß es. Die Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen (AZ 9 C 1231/15.T). 2014 hatte die Stadt Frankfurt den Bau des Terminals 3 genehmigt. Seit Oktober 2015 wird es errichtet und soll 2023 nach Ende des 1. Bauabschnitts in Betrieb gehen.
„Die verkehrliche Anbindung des neuen Terminals insbesondere durch den öffentlichen Personennahverkehr ist nicht zufriedenstellend gelöst“, sagte Astheimer. „Wir hätten uns gewünscht, dass zu diesem für die Region so wichtigen Thema Verkehr eine konkrete Planung vorliegt und in Abstimmung mit den betroffenen Kommunen nach Lösungen gesucht wird, wie man die ÖPNV-Anbindung gut hin bekommt.“ Zusätzlicher Verkehr würde eine viel befahrene Kreisstraße zusätzlich belasten. „Uns stört vor allem, dass bislang kein S-Bahn-Anschluss für das neue Terminal vorgesehen ist“, so Astheimer.
„Die Bauaufsicht wird nach diesem Urteil die weitere Baugenehmigung für den nächsten Bauabschnitt erteilen. Der Flugsteig für die Billigflieger soll ohne Personentransportsystem und landseitige Verkehrsanbindung wie im Planfeststellungsbeschluss vorgesehenen, in Betrieb gehen. Eine Prüfung dieses Szenarios hinsichtlich der Auswirkungen auf die Verkehrsbelastung hält die Bauaufsicht für nicht notwendig und wird sich nunmehr auf das Urteil des VGH berufen“, erläuterte Astheimer.
„Wer die Situation rund um den Frankfurter Flughafen kennt, der weiß, wie überlastet die Straßen und Bahn bisweilen sind“, gab Astheimer zu bedenken. „Und der Verkehr wird noch zunehmen. Dass sich die Flughafenbetreiber dabei immer nur auf den Planfeststellungsbeschluss berufen, bezeichnete der Kreisbeigeordnete als „abenteuerlich“. „Wir haben im Prozess mit Staunen vernommen, dass die Stadt Frankfurt die verkehrliche Anbindung geprüft habe. Was genau sie geprüft haben, wissen wir allerdings nicht.“
Ob der Kreis das Rechtsmittel der Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision einlegen wird, lässt Kreisbeigeordneter Astheimer offen. „Zusammen mit Mainz, Neu-Isenburg und Flörsheim wird der Kreis Groß-Gerau in der Initiative Zukunft Rhein-Main weiter für Verbesserungen der lärm- und verkehrsgeplagten Flughafen-Anwohner streiten. Wir werden jetzt erst einmal die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und dann das weitere Vorgehen miteinander besprechen.“
(Pressemitteilung Nr. 317/2018 der Kreisverwaltung Groß-Gerau vom 09. 08. 2018)
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