Pressemitteilung Fluglärmschutzkommission Frankfurt vom 07. Dezember 2016 zur 238. Sitzung der Fluglärmkommission Frankfurt
Die Initiativen der Frankfurter Fluglärmkommission zeigen Erfolg: die Deutsche Flugsicherung hat unter Einbeziehung der Fluglärmschutzbeauftragten ein neues Flugverfahren entwickelt, mit dessen Hilfe die Spurtreue der B 747-800 auf der Südumfliegung deutlich verbessert werden kann. Bisher wich insbesondere dieser Flugzeugtyp deutlich – aber noch im Rahmen des rechtlich Erlaubten – von der Idealfluglinie ab mit der Folge, dass Trebur und der südliche Teil von Mainz stärker als ursprünglich vorgesehen überflogen wurden. Das sogenannte RF-leg-Verfahren lässt sich aber auch durch die meisten anderen Flugzeugtypen nutzen, sofern diese mit der hierfür notwendigen navigatorischen Technik ausgestattet sind. Die Einführung des Verfahrens setzt zwar eine Genehmigung für die Abweichung vom ICAO-Regelwerk für die Luftfahrt voraus, dies scheint aber nach Einschätzung der DFS erreichbar. Die Folgen dieses neuen Verfahrens im Hinblick auf die Lärmwirkungen sind nicht vollständig abschätzbar. Daher soll ein Probebetrieb mit aufwändig organisiertem Monitoring für Aufklärung sorgen. Zusätzlich zu den gewünschten lärmmindernden Effekten besteht die Möglichkeit, dass die Überführung in den Regelbetrieb auch wieder den von der DFS angestrebten unabhängigen Betrieb zwischen den Starts von der Startbahn West und der Südumfliegung ermöglicht.
Nach den aktuellen Planungen soll der Probebetrieb im Juli 2017 beginnen. "Im Interesse der lärmbetroffenen Bevölkerung ist der hohe Prüfungsaufwand bei der Neueinführung von Maßnahmen des aktiven Schallschutzes auf jeden Fall gerechtfertigt. Wir wollen sicher sein, dass versprochene Lärmminderung wirklich kommt und nachteilige Wirkungen ausgeschlossen werden können!", begründet der Vorsitzende der Kommission, der Raunheimer Bürgermeister Thomas Jühe, den von der Kommission erteilten Auftrag für ein aufwändiges Monitoring des RF-leg-Verfahrens für die Südumfliegung.
Weiteres wichtiges Thema auf der heutigen Sitzung war die vor wenigen Tagen erfolgte Genehmigung der von der Fraport AG beantragten Entgeltänderung ab dem 1.1.2017 durch das Hessische Wirtschafts- und Verkehrsministerium (HMWEVL). Ein Vertreter des HMWEVL erläuterte ausführlich die Rechtsgrundlagen und stellte dar, warum das Ministerium die Entgeltordnung genehmigte. Hierbei wurde ein externes Rechtsgutachten mit einbezogen, um größtmögliche Rechtssicherheit erreichen zu können. Die Fluglärmkommission begrüßte ausdrücklich die Einbeziehung einer Incentivierungskomponente für das sogenannte GBAS-System, d.h. der navigatorischen Einrichtung im Flugzeug, die das Umfliegen dichtbesiedelter Wohngebiete ermöglicht.
Mehr gewünscht hätte sich die Kommission aber bei der Abwehr nächtlichen Fluglärms. Das Anreizsystem der Fraport für zusätzliche Flugbewegungen bezieht nämlich die Nacht mit ein. Hier hätte es nach Auffassung der Kommission etwas mehr Mut auf Seiten des Ministeriums gebraucht, um zusätzliche Flugbewegungen aus der Nacht herauszuhalten.
Grundsätzlich aber wurde die Genehmigung der Entgeltordnung durch das Ministerium für nachvollziehbar empfunden. Angeregt wurde, in einer Facharbeitsgruppe die Möglichkeiten einer Weiterentwicklung lärmabhängiger Entgelte zu betreiben.
"Auch wenn aus rechtlicher Sicht die von Fraport beantragte Incentivierung nicht verhindert werden konnte, hätten wir von den Anteilseignern, d.h. der Stadt Frankfurt und dem Land Hessen, zumindest ein intensiveres Einwirken im Vorfeld der Antragstellung dahingehend erwartet, dass jedenfalls die gesetzliche Nacht von der Förderung ausgeschlossen bleibt", fasst die stellvertretende Vorsitzende und Umweltdezernentin von Mainz, Katrin Eder, die Beratung zu diesem Punkt zusammen.
Genauere Informationen zu diesen und weiteren Tagesordnungspunkten und die Unterlagen zur 238. Sitzung findet man auf der Internetseite der Fluglärmkommission.
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