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Wer muss im Lärm schlafen?
ZRM Info 18/2011
Von: @ZRM Info 18/2011 <2011-01-18>
Flughafen-Anwohner haben Anspruch auf Schallschutz in ihren Wohnungen. Doch die Landesregierung hat die dazu festzulegenden Schutzbereiche noch nicht definiert. Dabei sind mehrere 100.000 Menschen betroffen.

Flughafen-Anwohner haben Anspruch auf Schallschutz in ihren Wohnungen. Doch die Landesregierung hat die dazu festzulegenden Schutzbereiche noch nicht definiert. Dabei sind mehrere 100.000 Menschen betroffen.

"Auch drei Jahre nach der Planfeststellung für die neue Landebahn am Frankfurter Flughafen hat die hessische Landesregierung ihre Hausaufgaben nicht gemacht", kritisiert der Mainzer Oberbürgermeister Jens Beutel, einer von drei Sprechern der Initiative Zukunft Rhein-Main (ZRM). Solange die Landesregierung nicht die Schutzzonen nach dem Fluglärmgesetz festlegt, können die lärmgeplagten Anwohner keinen Anspruch auf passiven Schallschutz oder Entschädigung für die Verlärmung ihrer Terrassen und Balkone geltend machen.

Die Kommunen, Landkreise, Verbände und Initiativen, die in der ZRM zusammen geschlossen sind, fordern das Land auf, seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen und spätestens bis Ende 2011 endlich die Schutzzonen zu definieren. Prognosen gehen davon aus, dass 45.000 Menschen in der Tag-Schutzzone 1 leben, in der es außerhalb der Gebäude mindestens 60 dB (A) laut sein wird. 280.000 Menschen werden den Schätzungen zufolge in der Tag-Schutzzone 2 mit mindestens 55 dB (A) Dauerschallpegel belastet sein. Ähnlich viele Betroffene wird es in der Nacht-Schutzzone geben, für die ab dem Jahr 2011 ein strengerer Grenzwert von 50 dB (A) Dauerschallpegel bzw. sechsmal 68 dB (A) Einzelschallpegel gelten wird, erklärt der für drei ZRM-Kommunen tätige Freiburger Rechtsanwalt Dr. Tobias Lieber.

Beteiligung erwünscht

Bisher ist nicht absehbar, wann das Land mit dem Verfahren zur Festsetzung der Schutzzonen beginnen wird und wen es daran beteiligen will. "Wir erwarten vom Land Hessen, dass wir ausreichend Gelegenheit zur Beteiligung im Verfahren zur Festsetzung des Lärmschutzbereiches bekommen", fordert Angelika Munck, Bürgermeisterin der Stadt Hochheim (Main-Taunus-Kreis) und ebenfalls Sprecherin der ZRM.

"Wir wollen den bestmöglichen Schutz für die Bevölkerung und sind dafür auch bereit, gravierende Nachteile in der Stadtplanung in Kauf zu nehmen", erklärt der dritte ZRMSprecher, der Groß-Gerauer Landrat Thomas Will. In den Lärmschutzbereichen dürfen zum Beispiel keine Schulen und Kindergärten mehr errichtet werden. Auch die Ausweisung von Neubaugebieten ist praktisch nicht mehr möglich.

Landrat Will betont die Notwendigkeit von weitreichendem Schallschutz: "Die Erkenntnisse über die besondere Schädlichkeit von nächtlichem Fluglärm verdichten sich." Der Sachverständigenrat für Umweltfragen geht davon aus, dass bei chronischen Fluglärmbelastungen oberhalb von 50 bis 55 dB (A)in der Nacht ein erhöhtes Risiko gesundheitlicher Beeinträchtigungen besteht. Thomas Will stellt daher klar: "Der wirksamste Lärmschutz für die Nachtzeit besteht in der Anordnung eines absoluten Nachtflugverbots, das der Region versprochen worden ist."

Die Grenzwerte

Tag-Schutzzone 2:   LAeq Tag = 55 dB(A)
Tag-Schutzzone 1:   LAeq Tag = 60 dB(A)
Nacht-Schutzzone:   LAeq Nacht = 50 dB(A)
  LAmax = 6 mal 68 dB(A)

 

LAeq steht für äquivalenten Dauerschallpegel (Durchschnittswert)

LAmax steht für Anzahl der Flüge, die den Maximalwert überschreiten

dB ist die Maßeinheit für Schall(druck)pegel gemessen in Dezibel; (A) steht bei der technischen Messvorrichtung für den vorgeschalteten Filter (A), der anatomische Eigenschaften des menschlichen Ohres nachempfinden soll. Die physikalische Maßeinheit db(A) erhöht sich logarithmisch (nicht linear): Eine Zunahme um 3 dB(A) entspricht einer Verdoppelung des Schalldruckpegels.

Lärmskala

50 dB (A) Normale Unterhaltung, Zimmerlautstärke, Geschirrspüler.

60 dB (A) Stressgrenze. Laute Unterhaltung. Walkman, MP3-Player.

65 dB (A) Beginn der Schädigung des vegetativen Nervensystems, erhöhtes Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen.

Was die Zonen bedeuten

In allen drei Lärmschutzzonen dürfen keine Krankenhäuser, Altenheime, Erholungsheime und ähnliche in gleichem Maße schutzbedürftige Einrichtungen errichtet werden. In den Tag-Schutzzonen dürfen Schulen, Kindergärten und ähnliche Einrichtungen nur noch gebaut werden, wenn dies aus öffentlichem Interesse dringend geboten ist.

In der Tag-Schutzzone 2 dürfen Wohnungen nur gebaut werden, wenn sie über den entsprechenden Schallschutz verfügen. In der Tag-Schutzzone 1 und in der Nacht-Schutzzone dürfen grundsätzlich keine Wohnungen mehr erbaut werden.

Die Erstattungsansprüche

Eigentümern von Grundstücken in der Tag-Schutzzone 1 und in der Nacht-Schutzzone werden für die Wohn- bzw. Schlafräume auf Antrag Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen erstattet, wenn der vorhandene Schallschutz zu sehr hinter den gesetzlichen Anforderungen zurückbleibt. Für die Schlafräume besteht auch ein Anspruch auf Belüftungseinrichtungen. Wird der Wert von 65 dB(A) am Tag bzw. 55 dB(A) in der Nacht überstiegen, entsteht der Anspruch mit der Festsetzung des Lärmschutzbereichs; ansonsten entstehen die Schallschutzansprüche erst sechs Jahre danach, für die meisten Menschen also vvoraussichtlich im Jahr 2017.

Themen hierzuAssciated topics:

Zukunft Rhein-Main (ZRM) Fluglärmschutz Lärmschutz Lärm-Grenzwerte

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