Messstation zur Dokumentation der Fluglärmbelastung in Mainz
Messanlage bietet verlässliche Werte im Innenstadtbereich (PM vom 10.02.2009)
Von: @Stadt Mainz <2009-02-12>
Die Stadt Mainz hat die erste städtische - kalibrierte - Fluglärm-Messstation in Betrieb genommen. Die Daten sind beim DFLD im Internet abrufbar
Umweltdezernent Wolfgang Reichel stellte der Öffentlichkeit heute die erste städtische Fluglärm-Messstation vor, die auf dem Dach der Kommunalen Datenzentrale, Hechtsheimer Straße 33, Mainz-Oberstadt, installiert ist und dort in Betrieb gehen wird.
Als Besonderheit dieser ersten städtischen Anlage gilt, dass es sich um einen „Klasse 1-Schallpegelmonitor“ mit Kalibrierschein handelt. „Die Position der Messstation wurde ausgewählt, da sie unterhalb der für die im Ausbaufall prognostizierten Anfluglinie der geplanten ,Landebahn Nordwest’ bei Betriebsrichtung 07, also Ostwind, liegen wird. Um möglichen kritischen Stimmen hinsichtlich der Genauigkeit vorzubauen, wurde die neue Messstation vom Deutschen Kalibrierdienst geprüft, eingestellt und mit einem Kalibrierschein versehen. Wir verfügen damit im Innenstadtbereich über unbestreitbar verlässliche Datensätze“, verweist OB Jens Beutel auf die Genauigkeit der Anlage.
Betreiber der Messstation ist das Umweltamt der Stadt Mainz. Die ermittelten Werte der neuen Anlage werden vom „Deutschen Fluglärm Dienst e.V.“ (DFLD) auf der Internetseite http://www.dfld.de/DFLD/index.htm unter dem Namen der Messstation Mainz/Oberstadt abrufbar sein. Über den DFLD werden Messwerte von bereits fünf privaten Messstationen in Mainz-Lerchenberg (2 Anlagen), Hechtsheim, Weisenau und Drais (je eine Anlage) eingestellt.
Die Station in Drais sowie die neue Anlage Oberstadt sind hochwertige Messanlagen mit der Genauigkeitsklasse 2 bei Messungen im Außenbereich, bei denen es nach Angaben des DFLD „keine Diskussionen über die Qualität der Messungen“ geben könne.
Stadt Mainz: "Ein bitterer Geburtstag"
Pressemitteilung vom 16.10.2018
Von: @Stadtverwaltung Mainz <2018-10-16>
Oberbürgermeister Ebling und Bürgermeister Beck rufen zur Teilnahme an der Demo zum 7. Jahrestag der Eröffnung der Landebahn Nordwest auf und fordern eine Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm. Mehr»
Stadt Mainz: Klage gegen Flughafenausbau bleibt auf der Tagesordnung
Pressemitteilung vom 14.05.2007
Von: @Stadt Mainz <2007-05-14>
Die Stadt Mainz und die Kommunen in der "Initiative Zukunft Rhein-Main" lehnen einen Klageverzicht als Vorbedingung für einen Anti-Lärm-Pakt entschieden ab. OB Beutel: "Dies wäre eine Selbstaufgabe der Interessen unserer Region". Mehr»
Mainz: Fluglärm-Messdaten sprechen Bände
Pressemitteilung vom 14.07.2011
Von: @Stadt Mainz <2011-07-14>
An der neuen Fluglärm-Messstation Weisenau liegen Mittelwerte und Einzelschall-Ereignisse bereits heute weit über Maximalwerten der Mediation Mehr»
Mainz: Nachtflugverbot ist kein Verschiebebahnhof
Pressemitteilung vom 20.08.2012
Von: @Stadt Mainz <2012-08-21>
Die Stadt Mainz fordert den Flughafenbetreiber auf, beim Nachtflugverbot die geltende Gesetzeslage einzuhalten - 18 Stunden Flugbetrieb müssen reichen. Mehr»
Stadt Mainz enttäuscht über Ablehnung der Klage von Flörsheim
Pressemitteilung vom 30.04.2015
Von: @Stadt Mainz <2015-04-30>
Die Stadt Mainz ist enttäuscht über das Urteil des VGH Kassel zur Flörsheimer Klage: "Es bleibt ernüchternd - wirtschaftliche Interessen wiegen offenkundig schwerer als Lärmschutz der Bevölkerung" Mehr»
Änderung der Südumfliegung hätte stärkere Belastung der Innenstadt mit Fluglärm zur Folge gehabt
Pressemitteilung vom 15.02.2019
Von: @Stadtverwaltung Mainz <2019-02-15>
OB Ebling und Beigeordnete Eder zum Urteil des VGH Kassel erklären Oberbürgermeister Michael Ebling und die für Fluglärm zuständige Umweltdezernentin Katrin Eder reagieren zurückhaltend auf die Bestätigung der Südumfliegung durch den Verwaltungsgerichtshof (VGH) Kassel vom gestrigen Tage. Dieser hatte die Klage von acht Kommunen und fünf Privatpersonen aus Hessen sowie Rheinland-Pfalz abgelehnt. Ziel der Klage war die Verlegung der Flugrouten auf einen neuen Korridor, den das Gericht aber als mit vielen Unwägbarkeiten belastet zurückwies. Mehr»