CDU- und FDP-Koalitionäre in Berlin wollen Flugbetrieb rund um die Uhr – Lärmschutz und Gesundheit der Bevölkerung bleiben auf der Strecke.
Im Entwurf des Koalitionsvertrags der Arbeitsgruppe Wirtschaft von CDU, CSU und FDP heißt es im letzten Satz auf Seite 5: „Zur Sicherung des Luftverkehrsstandortes Deutschland wollen wir u. a. international wettbewerbsfähige Betriebszeiten ermöglichen.“
„Dies bedeutet im Klartext: Die neue Bundesregierung will das Fliegen rund um die Uhr, keine Nachtflugverbote, keine Betriebsbeschränkungen, kein zusätzlicher Lärmschutz für die Anwohner von Flughäfen“, sagt der Sprecher des Arbeitskreises Fluglärm Mainz-Lerchenberg, Dietrich Elsner. „Der Lärmschutz und die Gesundheitsinteressen der Bevölkerung bleiben auf der Strecke, die Konservativen und Neoliberalen in Berlin haben nur die Interessen der Luftverkehrswirtschaft, der deutschen Industrie und Exportwirtschaft im Sinn.
Dass diese Politiker auch dem Recht auf Leben und der körperlichen Unversehrtheit der Menschen verpflichtet sind, scheinen sie vergessen zu haben.“
Es ist sicher kein Zufall, dass bei der Verabschiedung des neuen Fluglärmgesetzes noch von der Großen Koalition aus SPD und CDU keine scharfen Lärmgrenzwerte, Nachtflugbeschränkungen und Nachtflugverbote beschlossen wurden. Auch im Luftverkehrsgesetz wurden den Flughäfen und Fluggesellschaften keine hohen Lärmgrenzen gesetzt. Die auf EU-Ebene bereits beschlossene oder angekündigte Grenzwerte wurden bei der deutschen Gesetzgebung nicht berücksichtigt.
Diese willfährige Lobbypolitik wird unter schwarz-gelb konsequent auf die Spitze getrieben und dies wird auch erhebliche Auswirkungen auf die Bevölkerung im Rhein-Main-Gebiet haben. Seit fast neun Jahren ist der Bevölkerung rund um den Frankfurter Flughafen vom Hessischen Ministerpräsident Roland Koch (CDU) und dem Führungspersonal der FDP versprochen worden: „Flughafenausbau und Nachtflugverbot geht nur zusammen“. Jetzt wird klar, alles gelogen und die Bevölkerung bewusst betrogen.
Die Hessische Landesregierung will nach der Vorlage der Urteile des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) gegen die Klagen der Städte und Gemeinden, des BUND Hessen und von Einzelpersonen zum Planfeststellungsbeschluss zum Flughafenausbau bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, um die vom VGH vorgesehenen Nachtflugbeschränkungen zu kippen.
Für das Internationale Drehkreuz Flughafen Frankfurt, die Lufthansa AG und die deutsche Wirtschaft muss in Zeiten der Globalisierung, der Finanz- und Wirtschaftskrise, die Konkurrenzfähigkeit gewährleistet bleiben – so die Argumentation von Fraport und der hessischen Landesregierung - Nachtruhe nur von 23 bis 5 Uhr schaden dem deutschen Wirtschaftsstandort und koppeln diese vom internationalen Personen- und Frachtverkehr ab, wollen CDU/CSU und FDP in Berlin und Wiesbaden glauben machen.
Bundesrecht bricht Landesrecht, so hat der Staatsgerichtshof bereits 1982 beim Volksbegehren gegen die Startbahn 18 West entschieden, jetzt kann sich dies beim Nachtflugverbot vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wiederholen.
Wir werden unseren Widerstand gegen den Flughafenausbau in Frankfurt nicht aufgeben und von der Bundes- und der Landesregierung in Hessen und in Rheinland-Pfalz einen umfassenden Lärmschutz am Tag und in der Nacht einfordern. Dabei sind insbesondere die direkt gewählten Bundestagsabgeordneten aus dem Landkreisen Groß-Gerau, Main-Taunus-Kreis, und den Städten Offenbach, Frankfurt, Wiesbaden, Darmstadt, Hanau und Mainz gefordert, sich für den Lärmschutz, die Gesundheit und die Lebensqualität der Bürger und Bürgerinnen rund um den Frankfurter Flughafen einzusetzen, so Dietrich Elsner abschließend.
[Pressemitteilung der "Initiativen Fluglärm in Mainz und Rheinhessen" vom 14.10.2009. Auch andere Initiativen, wie die IG Fluglärm, schließen sich der Aussage in dieser Presseinfo an.]
Bundes-Politik (Deutschland) Fluglärmschutz Nachtflugverbot