Beim Landeentwicklungsplan ist nach einer neuen EU-Richtlinie eine Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich.
Wer kann eine Stellungsnahme abgegben?
Alle Kommunen sind zur Stellungnahme aufgefordert. Darüber hinaus kann die "Öffentlichkeit", also jeder Interessierte eine Stellungsnahme abgeben. Die Stellungsnahme ist völlig unabhängig davon, ob man im Planfeststellungsverfahren eine Einwendung erhoben hat. Frist für die Stellungnahme ist der 26. September 2005.
Was geschieht mit den Stellungnahmen?
Was mit den Stellungnahmen geschieht, ist nicht formal festgelegt - sie werden "ausgewertet". Details der Öffentlichkeitsbeteiligung sind nicht geregelt, denn die EU-Richtlinie gilt direkt und ist nicht für Hessen umgesetzt. Bei der Stellungnahme handelt es sich - zumindest bei Privatpersonen - um eine Meinungsäußerung, nicht um eine rechtlich bedeutsame "Einwendung" wie beim Planfeststellungsverfahren - ähnlich wie bei einem Bebauungsplan. Klagen gegen den LEP sind für Privatpersonen wahrscheinlich nicht möglich. Kommunen dagegen könnten wegen Beeinträchtigung ihrer Planungshoheit auch klagen.
Wahrscheinlich wird die Landesregierung den ablehnenden Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern keine besondere Bedeutung beimessen. Ohne die EU-Regelung hätte die Landesregierung die Bürger betimmt gar nicht erst gefragt. Trotzdem sollten möglichst viele, die gegen den Flughafenausbau sind, sich auch gegen den Landesentwicklungsplan aussprechen - als politischer Protest. Bürger können mit ihrer Stellungnahme auch ihre Stadt unterstützen. Stellungnahme Wenn keine Einsprüche kommen, wird die Landesregierung das als Zustimmung der Bevölkerung zum Flughafenausbau interpretieren!
Ausführliche Stellungnahme
Alle, die eine ausführliche Einwendung im Planfeststellungsverfahren geschrieben haben, haben bereits ein Muster für eine qualifizierte Stellungnahme gegen den Landesentwicklungsplan und seine Begründung: die Argumente unterscheiden sich nicht wesentlich. Begründung des Bedarfs, Auswahl der Variante, Berücksichtigung von Naturschutzgebieten und die Risikobetrachtung sind hier die entscheidenden Angriffspunkte. Auch gegen Siedlungsbeschränkungen wegen Lärm können Sie protestieren. Wenn Ihre Stadt nicht mehr wachsen kann und damit kaum noch eine Zukunft hat, trifft Sie das auch.
Hinweis zum Risiko: die Risikobetrachtung findet sich im "Umweltbericht". Das neue Risiko-Gutachten, auf das Bezug genommen wird, ist nicht dabei (und war bis zum 11.9. auch immer noch nicht veröffentlicht).
Protestieren mit Unterschriftenliste
Für diejenigen, die keine ausführliche Stellungnahme schreiben, aber trotzdem protestieren wollen, hat das Bündnis der Bürgerinitiativen gemeinsam mit dem BUND Hessen zwei Muster für Unterschriftenlisten erstellt, mit denen schnell und einfach gegen den neuen Landesentwicklungsplan protestiert werden kann.
Die "kurze" Version enthält eine knappe Begründung und mehr Platz für Unterschriften (gut z.B. für Veranstaltungen und Infostand), die "längere" Version hat eine ausführlichere Begründung, dafür gehen weniger Unterschriften auf ein Blatt (ideal bei BI-Treffen, für Familien, kleine Gruppen). Zu den Listen gibt es auch ein "Anschreiben", in dem erläutert wird, warum man den Plänen der Landesregierung widersprechen muss, wenn man den brutalstmöglichen Ausbau verhindern will!
Abgeben kann man die Unterschriftenlisten entweder bei den auf den Blättern aufgeführten zentralen Adressen des Bündnisses und des BUND, oder bei der örtlichen Bürgerinitiative. Die Listen werden gesammelt und gemeinsam übergeben. Wer dazu keine Gelegenheit hat, kann die Listen auch direkt zum Ministerium schicken.
In einigen Städten liegen die Listen auch im Rathaus aus und können dann auch dort abgegeben werden. Achten Sie dazu auf lokale Ankündigungen.
- "Motivationsschreiben" von BBI und BUND
- Pressemitteilung von BBI und BUND zur Unterschriftensammlung
- Unterschriftenliste "kurz" zum Download
- Unterschriftenliste "lang" zim Download
Stellungnahme zum LEP online bei ProFutura
Bei ProFutura.net können Sie Ihre Stellungnahme gegen den Landesentwicklungsplan online eintragen. Die wichtigsten 5 Argumente sind in Kurzform bereits eingetragen und können angekreuzt werden. In einem freien Feld können Sie noch eigene Argumente zufügen - schnell und bequem! Die Stellungnahme kann direkt als E-Mail an das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung versandt werden, Sie erhalten eine Kopie. Um einfach nur zu protestieren, ist dies ausreichend. Wenn Sie eine rechtswirksame Stellungnahme abgeben wollen, können Sie die E-Mail ausdrucken und unterschreiben und per Post oder Fax ans Ministerium senden (siehe oben).
Zur Online-Stellungnahme brauchen Sie eine Benutzerkennung bei ProFutura. Alle die sich für Einwendungsschreiben im Raumordnungsverfahren oder im Planfeststellungsverfahren bei ProFutura eingetragen haben oder schon mal eine Fluglärmbeschwerde abgeschickt haben, haben schon eine solche Kennung und können diese natürlich direkt verwenden, sonst muss man sich erst registrieren.
Was mache ich mit der Stellungsnahme?
Stellungnahmen können in der Zeit vom 27. Juni bis zum 26. September 2005 an das
Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung,
Kaiser-Friedrich-Ring 75,
65185 Wiesbaden
gerichtet werden.
Damit die Stellungsnahme rechtswirksam ist, muss Sie schriftlich sein und persönlich unterschrieben werden. Fax ist möglich. Wenn man einfach nur protestieren will, kann die Stellungsnahme auch über ProFutura per Emalail geschickt werden.
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