Die hohe Zahl an Verspätungslandungen beschäftigt weiter die Fluglärmkommission. Die Fluglärmschutzbeauftragte des Landes Hessen, Regine Barth, erläuterte zunächst den aktuellen Sachstand. Ein besonders starker überproportionaler Anstieg im Vergleich zum Vorjahr ist demnach insbesondere bei den Landungen zu verzeichnen. Bereits in der noch regulären Betriebsstunde von 22-23 Uhr ist die Anzahl der Landungen um 37% gestiegen. In der Zeit des geltenden Nachtflugverbots von 23-0 Uhr haben sich die Verspätungslandungen mehr als verdoppelt mit tagesdurchschnittlich 5,5 Verspätungslandungen in den Sommermonaten gegenüber einem Sommer-Vorjahreswert von 2,8.
Die gegenwärtigen Festsetzungen des Planfeststellungsbeschlusses helfen dabei offenkundig nicht, denn dieser sieht eine Prüfpflicht erst bei 7,5 Verspätungslandungen pro Nacht im Jahresdurchschnitt. Nach Einschätzung der Frankfurter Fluglärmkommission bedeutet die Jahresdurchschnittsbildung der täglichen Verspätungslandungen eine Verharmlosung und Beschönigung der mittlerweile unerträglich gewordenen Situation. Denn nach dem Planfeststellungsbeschluss könnte der aktuelle Jahresdurchschnittswert von 3,5 Landungen sogar noch mehr als verdoppelt werden. "Der seit Monaten bestehende Zustand ist für die Fluglärmbetroffenen nicht mehr hinnehmbar! Das in der Mediation versprochene sechsstündige Nachtflugverbot im Gegenzug zum Ausbau des Flughafens stellt für die belasteten Flughafenanwohner eine notwendige Pause zur Regeneration und damit zur Abwehr gesundheitlicher Folgen dar. Verspätungen dürfen folglich im Sinne der Mediation nur eine Ausnahme darstellen und keinesfalls in den Sommermonaten zur Regel werden", erklärt der Raunheimer Bürgermeister und Vorsitzende der Kommission, Thomas Jühe.
Die kommunalen Mitglieder der Kommission fordern die Landesregierung daher auf, der extremen Belastungssituation durch regelmäßige und ständig steigende Zahlen von Verspätungsflügen wirksam zu begegnen. Für die Fluglärmkommission eignet sich hierfür nach rechtlicher Prüfung beispielsweise ein Prüf- bzw. Auflagenvorbehalt im Planfeststellungsbeschluss. Ziel ist, eine Begrenzung auf maximal 5 Verspätungsflüge pro Nacht festzuschreiben. "Wir erkennen an, dass das Hessische Wirtschaftsministerium mit Nachdruck an der Verbesserung der Situation arbeitet. Jetzt gilt es aber den mutigen Schritt zu wagen und eine rechtlich stabile Lösung zu schaffen, die den Menschen in der Region wieder die Stunde von 23-0 Uhr für die Nachtruhe zurückgibt!" fasst Jühe die Forderung der Kommission zusammen.
Ein weiterer Punkt der Beratung der Fluglärmkommission war der aktuelle Sachstand des gemeinsamen Konsultationsverfahrens von FFR und FLK zur vorgeschlagenen Verlagerung der Flugroute Amtix kurz bei Darmstadt. Über den bisherigen Verlauf der Informationsveranstaltungen wurde ebenso berichtet, wie über den Stand der Fragen und Anmerkungen der Internetkonsultation sowie die Treffen der beiden Konsultationsgruppen (Bürgergruppe und Gruppe der politischen Vertreter). Auf Anregungen im Laufe des Konsultationsverfahrens werden zahlreiche ergänzende Auswertungen erstellt, die - ebenso wie die Antworten auf die eingegangenen Fragen - auf der Internetseite der Konsultation unter konsultation.aktiver-schallschutz.de/konsultation-zu-amtix-kurz für die gesamte Öffentlichkeit bereits abrufbar sind bzw. sein werden. "Der in beiden Konsultationsgruppen bestehende offene und faire Umgang der Teilnehmer ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass das freiwillige und gesetzlich nicht vorgesehene Pilotprojekt "Konsultationsverfahren" dazu beitragen kann, die betroffenen Kommunen und Bürger - über die Beratung der Fluglärmkommission hinaus – stärker in die Beratung von lärmverlagernden Maßnahmen einzubeziehen", unterstrich der stellvertretende Vorsitzende, Jan Fischer, der auch Bürgermeister von Nauheim ist.
Weiter wurden die Mitglieder durch Vertreter von Lufthansa und DFS über das Thema Treibstoff-Schnellablass (Fuel Dumping) informiert. Das Ablassen von Kerosin, das ausschließlich aus Sicherheitsgründen vorgenommen wird, liegt im Verantwortungsbereich des jeweiligen Piloten. Es wird nur in Notsituationen durchgeführt, d.h. wenn ein gravierendes Sicherheitsproblem oder ein sonstiger Notfall kurz nach dem Start an Bord auftritt, so dass eine schnelle Landung erforderlich ist. Wenn das Flugzeug noch vollgetankt ist und das zulässige Landegewicht überschritten wird, muss Kerosin abgelassen werden, um gleichwohl eine sichere Landung zu ermöglichen. Alternativen zu einem solchen Verfahren sind aktuell nicht erkennbar. Durchschnittlich wurde seit 2010 etwa 18 Mal pro Jahr in Deutschland Treibstoff abgelassen (alle Fluggesellschaften). Nachdem ein Pilot einen solchen Notfall mit erforderlichem Treibstoffablass der DFS gemeldet hat, koordiniert die DFS das weitere Prozedere. Nach den Vorgaben der DFS soll der Treibstoffschnellablass dabei möglichst abseits großer Städte und in Lufträumen mit geringer Flugverkehrsdichte erfolgen. Dabei ist eine Flughöhe oberhalb von 6.000 Fuß zuzuweisen. Seit dem 17.9.2018 werden Kerosinschnellablässe auf der Internetseite des Luftfahrtbundesamtes veröffentlicht. Zu den Auswirkungen von Treibstoffschnellablässen erarbeitet das Umweltbundesamt momentan ein Gutachten, dessen Ergebnisse noch im Jahr 2018 erwartet werden.
Verabschiedet wurde der seit mehr als 12 Jahren der Kommission angehörende Bürgermeister der Stadt Flörsheim am Main, Michael Antenbrink. Die Mitglieder würdigten insbesondere das große Engagement des ausscheidenden langjährigen Vorstandsmitgliedes bei der Etablierung einer Lärmobergrenze und der Verbesserung der gesetzlichen Grundlagen des Fluglärmschutzes. "Auf Michael Antenbrink konnten wir immer zählen, wenn es darauf ankam, engagiert und in der Sache hart unsere Interessen zu vertreten. Stets Kurs haltend und eine echte Verbesserung des Schutzes der Betroffenen im Blick, verzichtete Michael Antenbrink konsequent auf politisches Schaufenstergehabe, das gerade bei diesem Thema gerne von Kommunalpolitikern gepflegt wird. Denn nicht leichtfertig geäußerte Verbundenheit mit den Lärmbetroffenen bringt uns mehr Schutz, sondern nur die arbeitsintensive Auseinandersetzung mit Luftverkehrswirtschaft, Fachbehörden sowie der Bundes- und Landespolitik. Folglich ist Michael Antenbrink schwer zu ersetzen!", betonte der Vorsitzende, Thomas Jühe.
Weitere Beratungsthemen waren die politische Aktion und Anhörung im Bundestag von ADF und BVF zur Verbesserung des Fluglärmschutzes am 12.9.2018, die aktuellen Bundesratsinitiativen im Bereich des Fluglärmschutzes des Landes Hessen, bzw. der Länder Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg, der aktuelle Sachstand im Bereich des Themas Ultrafeinstaub. Detailliertere Informationen entnehmen Sie bitte den Anlagen sowie ab dem späten Nachmittag den Präsentationen auf unserer Internetseite flk-frankfurt.de .(linke Spalte unter Sitzungen).
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