KREIS GROSS-GERAU / STADT MAINZ / STADT HOCHHEIM - Trotz mehrfacher Aufforderungen können die Fraport AG und die Hessische Landesregierung noch immer keine genauen Lärmprognosen für den Fall des Baus der neuen Landebahn geben. Das wurde bei der laufenden Verhandlung vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof deutlich. Bei den Kasseler Richtern löste dies beträchtliche Verärgerung aus: Fraport und Landesregierung müssen nun nachbessern und die Grundlagen für ihre Lärmberechnungen endlich plausibel und nachvollziehbar darlegen.
Die von der Initiative "Zukunft Rhein-Main" (ZRM) beauftragten Gutachter konnten nachweisen, dass die Zahl der von einem möglichen Ausbau betroffenen Menschen weit höher ist als von der Landesregierung auf der Basis der bisher von Fraport vorliegenden Berechnungen angenommen. Dies gilt insbesondere für Lärmereignisse in den sensiblen Nachtstunden zwischen 22 Uhr und 6 Uhr. "Damit", so die ZRM-Sprecher Landrat Enno Siehr (Groß-Gerau), Oberbürgermeister Jens Beutel (Mainz) und Bürgermeisterin Angelika Munck (Hochheim), "würde auch die Anzahl der Betroffenen für mögliche Entschädigungsleistungen deutlich höher sein als bisher berechnet."
Die Anliegerkommunen sprechen in diesem Zusammenhang von "schweren Versäumnissen": "Die Landesregierung wäre verpflichtet gewesen, bereits im Planfeststellungsverfahren von Fraport konkrete und nachvollziehbare Lärmschutzdaten einzufordern. Dies aber ist bis heute - fast 18 Monate nach Verkündung des Planfeststellungsbeschlusses - nicht geschehen!" So hat man denn bei ZRM auch beträchtliche Zweifel, ob Fraport überhaupt in der Lage ist, Transparenz in dieser wichtigen Angelegenheit herzustellen: Vor Gericht konnte der Flughafenbetreiber nicht ein einziges Mal plausibel erklären, auf welcher Grundlage die Lärmberechnungen überhaupt basieren.
Für Beutel, Munck und Siehr ist die Frage der Lärmprognosen ein erneuter Beweis dafür, wie fahrlässig sowohl Fraport als auch die Landesregierung mit dem Milliardenprojekt Nordwestbahn und damit mit der Gesundheit der Menschen in der Region umgehen. Nur die enge Kooperation der Kommunen und Verbände im Rahmen von ZRM habe es möglich gemacht, in dieser und anderen Fragen den Ausbauplanern fachlich erfolgreich Paroli zu bieten. Angelika Munck, Enno Siehr und Jens Beutel abschließend: "Für uns ein weiterer Grund, einer abschließenden juristischen Klärung der Ausbaufrage zuversichtlich entgegenzusehen."