Ausbau Kassel-Calden: Gericht zweifelt an Bedarfsprognose
VGH Kassel hält Intraplan-Gutachten für "unvollständig und nicht nachvollziehbar"
<2008-02-21>
Im Vorfeld der Verhandlung über die Klagen gegen den Ausbau des Flugplatzes Kassel-Calden hat der hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel Nachbesserungen bei der Bedarfsprognose gefordert.
Gegen den Ausbau von Kassel-Calden sind 115 Einzelklagen eingereicht worden, die ab dem 26. Mai verhandelt werden sollen. Am 18. Juli 2007 war der Planfeststellungsbeschluss für das umstrittene Ausbauvorhaben erteilt worden.
Die Bedarfsprognose, die von der Münchner Intraplan Consult GmbH erstellt wurde, sieht für das Jahr 2020 etwa 44 000 Starts und Landungen und 640 000 Passagiere - im günstigsten Fall sogar eine Million - Passagiere für den ausgebauten Regionalflughafen. Die Zahlen waren ganz nach dem Geschmack der Flughafen GmbH - kein Wunder, denn sie hatte das Gutachten selbst in Auftrag gegeben.
Die Kasseler Richter halten das Intraplan-Gutachten jedoch für "unvollständig und nicht ganz nachvollziehbar". Deshalb, so steht es in einem Brief des Gerichts an die Anwälte des Landes Hessen, könnten "grundsätzliche Bedenken bestehen, ob die Bedarfsprognose als alleinige Rechtfertigung für die Enteignung von Grundeigentum, für Eingriffe in die Natur und für sonstige Beeinträchtigungen herangezogen werden kann". Das Land Hessen wird aufgefordert, die Prognose überprüfen und nachbessern zu lassen und dabei auch die kritische Stellungnahme des Wirtschaftswissenschaftlers Prof. Friedrich Thießen (TU Chemnitz) in die Prüfung einzubeziehen.
Das Gericht erwägt auch, die Qualität der Bedarfprognosen von Intraplan kritsich zu prüfen. Dazu soll die Flughafen GmbH eine Liste aller aller Flughäfen in Deutschland und Österreich vorlegen, für die Intraplan in den vergangenen 15 Jahren Prognosen erstellt hat. Danach will man an einigen Beispielen überprüfen, wie gut die damaligen Prognosen und die tatsächlichen Passagierzahlen heute übereinstimmten.
Ausbaugegner der Bürgerinitiative Hann. Münden bezeichneten die Äußerungen des Gerichts als "saftige Ohrfeige" für die Flugplatzplaner. Die Grünen im hessischen Landtag meinten, ein "Gefälligkeitsgutachten könne nicht die Basis eines Planfeststellungsbeschlusses sein. Bei einer sachgerechten Prüfung hätten die erheblichen Mängel in den Unterlagen bereits dem Regierungspräsidium Kassel als Genehmigungsbehörde auffallen müssen".
Gegen den Ausbau von Kassel-Calden sind 115 Einzelklagen eingereicht worden, die ab dem 26. Mai verhandelt werden sollen. Am 18. Juli 2007 war der Planfeststellungsbeschluss für das umstrittene Ausbauvorhaben erteilt worden.
Die Bedarfsprognose, die von der Münchner Intraplan Consult GmbH erstellt wurde, sieht für das Jahr 2020 etwa 44 000 Starts und Landungen und 640 000 Passagiere - im günstigsten Fall sogar eine Million - Passagiere für den ausgebauten Regionalflughafen. Die Zahlen waren ganz nach dem Geschmack der Flughafen GmbH - kein Wunder, denn sie hatte das Gutachten selbst in Auftrag gegeben.
Die Kasseler Richter halten das Intraplan-Gutachten jedoch für "unvollständig und nicht ganz nachvollziehbar". Deshalb, so steht es in einem Brief des Gerichts an die Anwälte des Landes Hessen, könnten "grundsätzliche Bedenken bestehen, ob die Bedarfsprognose als alleinige Rechtfertigung für die Enteignung von Grundeigentum, für Eingriffe in die Natur und für sonstige Beeinträchtigungen herangezogen werden kann". Das Land Hessen wird aufgefordert, die Prognose überprüfen und nachbessern zu lassen und dabei auch die kritische Stellungnahme des Wirtschaftswissenschaftlers Prof. Friedrich Thießen (TU Chemnitz) in die Prüfung einzubeziehen.
Das Gericht erwägt auch, die Qualität der Bedarfprognosen von Intraplan kritsich zu prüfen. Dazu soll die Flughafen GmbH eine Liste aller aller Flughäfen in Deutschland und Österreich vorlegen, für die Intraplan in den vergangenen 15 Jahren Prognosen erstellt hat. Danach will man an einigen Beispielen überprüfen, wie gut die damaligen Prognosen und die tatsächlichen Passagierzahlen heute übereinstimmten.
Ausbaugegner der Bürgerinitiative Hann. Münden bezeichneten die Äußerungen des Gerichts als "saftige Ohrfeige" für die Flugplatzplaner. Die Grünen im hessischen Landtag meinten, ein "Gefälligkeitsgutachten könne nicht die Basis eines Planfeststellungsbeschlusses sein. Bei einer sachgerechten Prüfung hätten die erheblichen Mängel in den Unterlagen bereits dem Regierungspräsidium Kassel als Genehmigungsbehörde auffallen müssen".
Themen hierzuAssciated topics:
Klage (vor Gericht) Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH) Flughafen Kassel-Calden
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