Gemeinsame Pressemitteilung der Initiative Zukunft Rhein Main (ZRM) und der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft Flughafen Frankfurt/Main vom 30.04.2013
Politische Schachzüge werden Fluglärmschutz nicht gerecht: Wahlkampfmanöver auf Kosten der Betroffenen
GROSS-GERAU / MAINZ / HOCHHEIM - Mit scharfer Kritik reagieren die Initiative „Zukunft Rhein Main“ (ZRM) und die Kommunale Arbeitsgemeinschaft Flughafen Frankfurt (KAG) auf die Absicht der Hessischen Landesregierung, die hessische Gesetzesinitiative zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes auf der am 3. Mai stattfindenden Bundesratssitzung einer „sofortigen Sachentscheidung“ zuzuführen.
„Damit werden Bemühungen um eine verbesserte Bürgerbeteiligung und um die Berücksichtigung von Fluglärmbelangen bei der Festlegung von Flugrouten konterkariert!“, betonen Landrat Thomas Will (Kreis Groß-Gerau), Umweltdezernentin Katrin Eder (Stadt Mainz) und Bürgermeisterin Angelika Munck (Stadt Hochheim), die Sprecherinnen und Sprecher der ZRM sowie der KAG-Vorsitzende Walter Astheimer (Erster Kreisbeigeordneter des Kreises Groß-Gerau). Dabei habe Ministerpräsident Bouffier selbst eingeräumt, dass die Ausschussberatungen noch gar nicht abgeschlossen seien. Dazu ZRM und KAG: „Verbesserungen im gesetzlichen Schutz der Fluglärmbetroffenen sind dringend notwendig. Jetzt voreilige Entscheidungen herbeizuzwingen und dadurch möglicherweise mehr Schaden als Nutzen anzurichten, kann nicht im Interesse des Landes Hessen und der vom Fluglärm betroffenen Bürgerinnen und Bürger sein.“
Hintergrund des Vorgehens der Hessischen Landesregierung ist die Debatte um drei Gesetzesinitiativen zugunsten der Änderung des Luftverkehrsgesetzes. Im Februar hatten die Bundesländer Rheinland-Pfalz, Hessen und Brandenburg entsprechende Initiativen im Bundesrat gestartet. In Fachkreisen und in einem juristischen Gutachten werden die vom Land Hessen eingebrachten Vorschläge zur Verbesserung des Fluglärmschutzes einhellig als völlig unzureichend bezeichnet. Nachdem die Anträge in der letzten Bundesratssitzung eingebracht worden sind, wurden sie zur Beratung an den federführenden Verkehrsausschuss sowie andere Ausschüsse überwiesen. Ohne nun deren Ergebnisse abzuwarten, presche das Land Hessen - wohl aus Wahlkampfgründen - nun vor: „Was auf der Strecke bleibt, ist der Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm“.
Ziel einer Gesetzesänderung, so ZRM und KAG, müsse eine echte Bürgerbeteiligung bei der Festlegung von Flugrouten sein. Hierbei dürften die in dem rheinland-pfälzischen Gesetzesentwurf enthaltenen Regelungen nicht unterschritten werden. Noch wichtiger ist für Flughafenanrainer eine gesetzliche Änderung zur Verbesserung der Kriterien, die die Betroffenen ausreichend vor Fluglärm schützt. Hierzu gehörten ein Nachtflugverbot zwischen 22 Uhr und 6 Uhr an stadtnahen Flughäfen sowie die zeitnahe Novellierung des Fluglärmschutzgesetzes, in der der Vorrang des aktiven vor dem passiven Lärmschutz zu regeln sei.
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