Der Magistrat der Stadt Kelsterbach hat im Interesse der Fraport AG gegenüber dem zuständigen 11. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes einem "Ruhen des Klageverfahrens" gegen den Planfeststellungsbeschluß zum Ausbau des Flughafens Frankfurt zugestimmt und auf einen gerichtlichen Eilantrag gegen die Besitzeinweisung der Fraport AG in den Kelsterbacher Wald verzichtet.
Bleibt es dabei, scheidet die im Grundeigentum durch den Ausbau betroffene Kommune aus dem Kreis der Musterkläger gegen die Planfeststellung zum Ausbau des Flughafens Frankfurt/Main aus. Ihr wäre im Herbst 2009 der Weg zum Bundesverwaltungsgericht und dort ein neuer Antrag auf einen Baustopp verwehrt.
Zugleich hat der Magistrat auf das Rechtsmittel eines Eilantrags gegen die vorläufige Besitzeinweisung der Fraport AG in den Kelsterbacher Wald verzichtet.
"Beide Tatsachen ergeben sich aus dem mir heute ausgelieferten Antwortschreiben des Bürgermeisters Manfred Ockel vom 7. April 2009 auf mein Schreiben vom 31. März 2009 und aus einer Verfügung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs zur Rücksendung der Akten an die Stadt Kelsterbach" erläuterte Rechtsanwalt Matthias Möller - Meinecke, der die drei Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens gegen den Verkauf des Kelsterbacher Wald ebenso wie Musterkläger im Gewerbegebiet Taubengrund anwaltlich vertritt.
"Damit missachtet der Magistrat den vor Jahren gefassten und unverändert gültigen Grundsatzbeschluss der Stadtverordnetenversammlung, alle Rechtsmittel gegen den Flughafenausbau auszuschöpfen. Dieser Kniefall macht deutlich, dass die Fraport AG inzwischen über die Prozessstrategie der Stadt entscheidet. Brüskiert werden damit die 2.000 Bürger, gegen den Verkauf des Kelsterbacher Waldes unterzeichnet haben. Die 2.000 Bürger, das sind mehr Stimmen als SPD oder CDU bei der letzten Wahl auf sich vereinen konnten, fordern die Stadtverordnetenversammlung auf, den Rückzug des Magistrats aufzuheben und an den Tisch der Musterkläger zurückzukehren" kommentierte Matthias Möller Meinecke die überraschende Entscheidung des Magistrats.
Ein Rechtsmittelverzicht und eine Zustimmung zum Ruhen des wichtigsten Prozesses der Stadt seit Jahrzehnten rechtfertigt sich nicht aus der Zustimmung der Stadtverordneten am 9. Februar 2009 zum sogenannten Eckpunkte-Papier. Denn einerseits wird dieser Beschluß im Bürgerentscheid aufgehoben werden und andererseits werden darin eine Klagerücknahme vom endgültigen Vertragsabschluß mit der Fraport abhängig gemacht; der steht aber aus.
Beide Schritte sind, so Matthias Möller-Meinecke, "mit schwerwiegenden Nachteilen für die Stadt Kelsterbach verbunden:"
Ohne den Eilantrag kann Fraport weiter rechtswidrig den Wald roden, denn der Stadt steht ein erfolgversprechender Anspruch auf Aufhebung des angeordneten Sofortvollzuges zu.
Durch ein Ruhen des Klageverfahrens wird dieses erst nach Rechtskraft der Musterklageverfahren in einigen Jahren fortgeführt. Damit würde die Stadt darauf verzichten,
ab 2. Juni 2009 ihre erfolgversprechende Verwaltungsklage in der anberaumten Hauptverhandlung ergänzend zu begründen und zu gewinnen oder
hilfsweise nach einer Klageabweisung unverzüglich nach Auslieferung der Urteilsgründe im Herbst 2009 beim Bundesverwaltungsgericht einen erfolgversprechenden Antrag auf einen Baustopp zu stellen,
jedenfalls aber mit ihrer Klage und dem Antrag auf Rückgängigmachung der Vollziehung des Planfeststellungsbeschluß (§ 113 Abs. 1 Satz 2 VwGO) vor dem Bundesverwaltungsgericht zu obsiegen."