Dr. Alois Rhiel: "Planfeststellungsbeschluss zur Erweiterung des Frankfurter Flughafens im Jahr 2007 zu erwarten"
Das Hessische Wirtschaftsministerium hat heute erstmals der Öffentlichkeit eine zeitliche Projektion für die beantragte Erweiterung des Frankfurter Flughafens vorgestellt. Als wesentliches Ergebnis erläuterte der Wirtschaftsminister Dr. Alois Rhiel: "Nach dieser zeitlichen Projektion ist der Planfeststellungsbeschluss zur beantragten neuen Landebahn im Jahr 2007 zu erwarten." Diese Projektion basiere auf der Annahme, dass bestimmte Fristen durch Dritte wie auch durch die Stellen der Landesverwaltung eingehalten werden.
"Ich halte es aus Gründen der Klarheit und Verlässlichkeit für geboten, weitestgehende Transparenz zu gewährleisten und vor falschen zeitlichen Erwartungen zu warnen. In Teilen der Öffentlichkeit werden Zeitpläne diskutiert, die deutlich von den Möglichkeiten abweichen, die bei realistischer Betrachtung gegeben sind. Für das hessische Wirtschaftsministerium geht bei den Planungsverfahren Gründlichkeit vor Schnelligkeit", sagte Dr. Rhiel. "Die Bürger, wie auch die Antragstellerin, sollen wissen, welches Handeln sie von der Landesregierung und den nachgeordneten Behörden in welchen Zeiträumen erwarten können. Damit will ich gegenüber der Öffentlichkeit Klarheit schaffen", sagte Dr. Rhiel und stellte fest, dass für die näher mit diesem Thema Beteiligten die Projektion "keine Überraschung" sei.
In der Vergangenheit habe es das Ministerium stets abgelehnt, einen eigenen Zeitplan zu veröffentlichen oder Stellung zu nehmen, wenn in der Öffentlichkeit zeitliche Überlegungen angestellt worden seien. "Dies war begründet, denn die Verfahrensführerschaft lag nicht beim Ministerium, sondern bei der Antragstellerin", so Dr. Rhiel. Doch nun sei ein Status im Planungsverfahren erreicht, der dem Ministerium erstmals erlaube, eine zeitliche Projektion aufzustellen und zu veröffentlichen. Hierfür lägen nun drei Voraussetzungen vor:
- Der Planfeststellungsantrag wurde von Fraport am 09.09.2003 eingereicht.
- Die Vollständigkeit der Antragsunterlagen wurde von den beteiligten Behörden geprüft. Das Regierungspräsidium Darmstadt hat am 11.02.2004 Fraport in einem Nachforderungsschreiben aufgefordert, fehlende Unterlagen nachzureichen.
- Fraport hat dem hessischen Wirtschaftsministerium mitgeteilt, alle noch erforderlichen Unterlagen bis zum Herbst 2004 nachzuliefern.
Dr. Rhiel: "Damit ist erstmals eine Abschätzung der weiteren Verfahrensdauer durch das Ministerium möglich. Denn das eigentliche Planfeststellungsverfahren beginnt erst mit Vorhandensein der vollständigen Antragsunterlagen." Im Vergleich zu den ursprünglichen Planungen der Fraport AG aus dem Jahre 2000 habe sich zwangsläufig eine Verzögerung ergeben, weil Fraport den Antrag auf Planfeststellung im September 2003, und damit 21 Monate später als im Jahr 2000 von Fraport angekündigt, eingereicht habe. Dr. Rhiel: "Dieser Zeitverlust lässt sich nicht mehr einholen, weil das Verfahren solide betrieben werden muss und dabei Gründlichkeit vor Schnelligkeit gehen muss. Ich kritisiere den Zeitverlust ausdrücklich nicht, stelle ihn aber fest. Ich kritisiere es deshalb nicht, weil es für die Verzögerung Gründe gibt."
Zeitverlust bis zur Beantragung des Planfeststellungsverfahrens durch Fraport
Dr. Rhiel nannte mehrere Gründe für zeitliche Verzögerungen bis zur Beantragung durch Fraport. Bereits das erste von Fraport beauftragte Gutachten zur Verkehrsentwicklung bis zum Jahr 2015 und der sich daraus ergebende Flächenbedarf für Flughafenanlagen habe dazu geführt, dass ein Flächenmehrbedarf von 117 ha festgestellt worden sei. Dieser Flächenmehrbedarf habe in den Planungen nicht vollständig innerhalb des bestehenden Flughafengeländes realisiert werden können.
Zudem sei die vom Senckenberg Institut durchgeführte umfassende ökologische Bestandsaufnahme, die die Beobachtung einer ganzjährigen Vegetationsperiode umfassen musste, massiv behindert worden, indem Gemeinden das Betreten ihrer Grundstücke und die Durchführung von Bodenuntersuchungen nicht gestattet hätten. Die von Fraport beantragten Verwaltungsverfahren zur Erteilung von Erlaubnissen zur Durchführung der ökologischen Bestandsaufnahme bzw. für Bodenuntersuchungen dauerten deshalb länger.
Aus den Ergebnissen der ökologischen Bestandsaufnahme habe sich die Notwendigkeit ergeben, mehrere FFH-Gebiete der EU-Kommission zu melden bzw. mehrere Vogelschutzgebiete zu sichern. Für die Fraport ergab sich die Notwendigkeit, sowohl für das Raumordnungsverfahren als auch für das Planfeststellungsverfahren FFH-Verträglichkeitsstudien zu beauftragen. Auch die naturschutzfachlichen Alternativenprüfungen führten zu Verzögerungen gegenüber der ursprünglichen Fraport- Planung. Ferner resultierten aus dem Scoping Termin zur Umweltverträglichkeitsprüfung im Raumordnungsverfahren eine Fülle von Hinweisen, die von der Fraport bei der Erstellung der Unterlagen zu berücksichtigen waren.
Ein weiterer Grund für zeitliche Verzögerungen ergab sich daraus, dass Fraport ursprünglich davon ausgegangen sei, dass sowohl die flugbetriebliche Sicherheit als auch das sogenannte Externe Risiko von Flugzeugabstürzen mit der Beachtung des Regelwerkes über die Hindernisfreiheit in den An-und Abflugsektoren gewährleistet werde. Bereits im Raumordnungsverfahren sei jedoch vom RP Darmstadt darauf verfügt worden, dass diese Themen auch unter dem Gesichtspunkt der Vereinbarkeit mit dem Betrieb des Störfallbetriebes Ticona vertieft zu untersuchen sind.
All dies zusammen habe zu dem Zeitverlust in der Vergangenheit beigetragen, so Dr. Rhiel. "Auch die zukünftigen Schritte in den Planungsverfahren werden ihre Zeit brauchen.2, sagte der Wirtschaftsminister mit Blick auf die beiden parallel laufenden Verfahren Änderung des Landesentwicklungsplans und Planfeststellungsverfahren.
Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP)
Das hessische Wirtschaftsministerium bereite derzeit die Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 - abgekürzt LEP - vor. Durch Gesetz und Rechtssprechung sei es unerlässlich, eine landesplanerische Abwägung aller drei Varianten sowie der Null-Variante vorzunehmen. Dr. Rhiel: "Wir haben diese rechtliche Position im Dezember 2003 schriftlich dem Bundesumweltministerium erklärt, das diese Position teilt und sie gegenüber der EU-Kommission vertreten hat." Dies sei nötig geworden, weil die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren zur Seveso-II-Richtlinie eingeleitet hatte. Seit Gesprächen am 17.05.2004 in Brüssel bestehe die begründete Aussicht, dass dieses EU- Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland nicht fortgesetzt werde, nachdem der EU-Kommission das gestufte deutsche Planungsrecht erläutert worden sei.
Das Ministerium werde voraussichtlich bis Herbst/Winter 2004 den Planentwurf zum neuen LEP der Landesregierung zur Beschlussfassung über die Einleitung der Anhörung vorlegen. Anschließend leite es den LEP-Entwurf den im Hessischen Landesplanungsgesetz (HLPG) genannten Stellen zur Stellungnahme zu. Das seien alle hessischen Städte und Gemeinden, die kommunalen Spitzenverbände, die Träger öffentlicher Belange, Naturschutzverbände usw. Darüber hinaus sei in einer gesonderten Prüfung nach der EU-Richtlinie zur Umweltprüfung (sogenannte Plan-UP) die Beteiligung der Öffentlichkeit erforderlich. Zusätzlich würden bestimmte Private zur Sachverhaltsaufklärung angehört, z.B. Fraport, Shell als Betreiber des sog. DEA-Tanklagers, Celanese AG/Ticona GmbH, InfraServ GmbH etc. "Der zu veranschlagende Zeitrahmen für die Auswertung ist abhängig von der Anzahl und der Qualität der eingehenden Stellungnahmen2, so Dr. Rhiel. "Sofern die zuvor genannten Punkte zügig abzuarbeiten sind, könnte die Kabinettsentscheidung in der zweiten Jahreshälfte 2005 herbeigeführt werden."
Zeitliche Projektion für das Verfahren zur Änderung des Landesentwicklungsplanes:
2004 Herbst / Winter:
Kabinettsentscheidung über die Anhörung zur LEP-Änderung
2005 Erste Hälfte:
Dreimonatige Anhörung und Offenlegung, Auswertung und Abwägung der eingegangenen Anregungen und Bedenken
2005 Zweite Hälfte:
Kabinettsentscheidung, Rechtsverordnung zur LEP-Änderung
Planfeststellungsverfahren
Der Wirtschaftsminister informierte weiter, das Planfeststellungsverfahren bestehe nach der Beantragung (09.09.2003) und der Einreichung vollständiger Unterlagen (von Fraport für Herbst 2004 angekündigt) aus drei wichtigen Phasen: 1. Offenlegungsphase, 2. Erörterungstermin, 3. Entscheidungsvorbereitende Phase mit abschließendem Planfeststellungsbeschluss. Wenn weiterhin nach der Maxime "Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit" verfahren werde, könne von folgender zeitlicher Projektion ausgegangene werden:
2004 Herbst: Einreichung vollständiger Planunterlagen durch Fraport
2005 Erstes Quartal: Offenlage der Unterlagen in den Kommunen
2005 Viertes Quartal: Beginn Erörterungstermin
2006 Erstes Quartal: Ende Erörterungstermin
2006 Drittes Quartal: Fertigstellung der Stellungnahme des RP Darmstadt zum Anhörungsverfahren / Erörterungstermin
Im Jahr 2007: Planfeststellungsbeschluss
Dr. Rhiel betonte, dass Verkürzungen an den zeitlichen Projektionen nicht möglich seien: "Abkürzungen kann es nicht geben, denn wir halten fest an unserer Maxime Gründlichkeit und Verlässlichkeit gehen vor Schnelligkeit. Im Zweifel geht die rechtliche Korrektheit der Verfahren immer vor der Geschwindigkeit." Anderenfalls könne durch entsprechende gerichtliche Entscheidungen die Arbeit vieler Jahre zunichte gemacht werden. Das wäre ein Risiko, das durch die Einsparungen einiger Wochen oder Monate keinesfalls zu rechtfertigen wäre und auch nicht im Interesse der Beteiligten liegen könne, so der Wirtschaftsminister. Abschließend zeigte sich Dr. Rhiel zuversichtlich, dass die Landesregierung ihr ambitioniertes Ziel erreichen könne, trotz des bisherigen Zeitverlusts deutlich schneller im Vergleich zu anderen Großflughäfen zu einem gerichtsfesten Ergebnis im Genehmigungsverfahren zu kommen.
Ablauf einer Planfeststellung Wirtschaftsministerium, hessisches Hessische Landesregierung PFV Landebahn Nordwest Landesentwicklungsplan Hessen (LEP)