Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel (VGH) hat die aufschiebende Wirkung einer Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 18.12.2007 insoweit angeordnet, als dieser planmäßige Flüge in der Zeit von 23.00 h bis 5.00 h zulässt. Dies bedeutet konkret: Ab Inbetriebnahme der Landebahn Nordwest am 21.10.2011 darf in diesem Zeitraum (Mediationsnacht) keinerlei planmäßiger Flugbetrieb abgewickelt werden.
„Das ist ein großartiger Erfolg und eine sehr gute Nachricht! Die Hessische Landesregierung - und mit ihr besonders Verkehrsminister Dieter Posch - dachte scheinbar, man könne die unliebsame Entscheidung des obersten hessischen Verwaltungsgerichts schlicht ignorieren und den Nachtflugbetrieb am Frankfurter Flughafen einfach aussitzen. Dieser auch im Hinblick auf gewisse juristische Grundverhaltensregeln überaus unschickliche Affront gegen die Bürgerinnen und Bürger holt ihn nun mit einem vernehmbaren Paukenschlag ein. Hochmut kommt vor dem Fall: Die Entscheidung erfreut mich in hohem Maße, denn sie beendet den unsäglichen und inakzeptablen Irrflug Poschs in dieser Frage mit einer deftigen Bruchlandung - eine peinliche Backpfeife, die sich die Landesregierung hätte ersparen können“, sieht sich die für Fluglärm zuständige Umweltdezernentin Katrin Eder in ihrem kritischen Blick auf die vom Lande Hessen beantragte Revision bestätigt. „Ich freue mich über den Erfolg der privaten Kläger/innen, da hiermit auch dem Anspruch der Stadt Mainz, der Zukunftsinitiative Rhein-Main und damit dem Rechtsanspruch der Bürgerinnen und Bürger Genüge getan wird“, so Eder. „Ab dem 21.10.2011 können die Menschen in der Rhein-Main-Region wenigstens für sechs Stunden ruhig schlafen. Damit wird ein politisches Versprechen eingelöst. Bedauerlich ist, dass gerade die Landesregierung an ihr eigenes Wort gerichtlich erinnert werde musste.“
Hintergrund:
Die Entscheidung des HessVGH erging auf einen Eilantrag einer Privatklägerin aus Rüsselsheim, die vom Verein LAERM e.V. unterstützt wird. Die Klägerin hatte bereits Anfang 2008 gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 18.12.2007 Klage erhoben und zugleich einen Eilantrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gestellt. Diesen Eilantrag hatte der HessVGH mit Beschluss vom 15.01.2009 ebenso abgelehnt wie die Eilanträge aller anderen privaten und kommunalen Kläger. Dabei stand damals die Frage eines Baustopps im Vordergrund, so dass die Rechtmäßigkeit der Nachtflugregelung noch nicht abschließend geprüft wurde. Den erneuten Eilantrag nahm der HessVGH jetzt zum Anlass, seine Entscheidung vom 15.01.2009 abzuändern und die aufschiebende Wirkung der Klage hinsichtlich des Flugbetriebs in der Mediationsnacht anzuordnen. Damit bestätigte der HessVGH ausdrücklich sein Urteil vom 21.08.2009, in dem er die Zulassung von 17 planmäßigen Flugbewegungen zwischen 23.00 h und 5.00 h als rechtswidrig beanstandet hatte.
Pressemitteilungen der Stadt Mainz