Die Deutschland zugeordneten Airlines erhalten in diesen Tagen erstmals einen Bescheid über ihre CO2-Zertifikate. Damit erfahren die Unternehmen, welche Anzahl an Zertifikaten ihnen für den europäischen Emissionshandel bis 2020 zusteht. Der Hintergrund: Ab Januar 2012 müssen Luftfahrzeugbetreiber – Fluggesellschaften und Businessflieger – für jede ausgestoßene Tonne Kohlendioxid eine Emissionsberechtigung abgeben. Einen Großteil davon erhalten die Airlines bis 2020 kostenlos. „Die Airlines erhalten mit der Zuteilung kostenloser Zertifikate Planungssicherheit bis zum Jahr 2020. Einen Teil der Zertifikate müssen die Luftfahrtunternehmen aber am Markt erwerben oder sie müssen durch eigene Klimaschutzmaßnahmen ihre Emissionen reduzieren. Dadurch werden sie ihren längst fälligen Beitrag zum Klimaschutz leisten“, sagt UBA-Präsident Jochen Flasbarth. Die Emissionen der Luftfahrt haben sich in der EU seit 1990 fast verdoppelt.
Zunächst werden 85 Prozent der zur Verfügung stehenden Zertifikate kostenlos an Luftfahrzeugbetreiber ausgegeben, 2013 sinkt die Anzahl auf 82 Prozent. Diese kostenlosen Zertifikate – basierend auf den durchschnittlichen Emissionen des Luftverkehrs in den Jahren 2004 bis 2006 – werden nach europaweit einheitlichen Regeln an die betroffenen Luftfahrzeugbetreiber aus der EU und Drittstaaten vergeben. In Deutschland ist hierfür die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA) zuständig. Die restlichen Zertifikate müssen die Betreiber am Markt zukaufen, um ihre Emissionen vollständig abzudecken. Insgesamt teilt die DEHSt für das Jahr 2012 42,8 Millionen Zertifikate sowie für die Jahre 2013-2020 jeweils 40,5 Millionen Zertifikate zu. Diese haben nach aktuellen Marktpreisen einen Wert von insgesamt etwa drei Milliarden Euro.
Die vorerst weitgehend kostenlose Zuteilung bis 2020 sollte die finanzielle Belastung für Passagiere durch den Emissionshandel relativ gering halten. Für ein einfaches Flugticket von Berlin nach Mallorca ist beispielsweise mit Mehrkosten von maximal 1,50 Euro zu rechnen; unter Berücksichtigung der kostenlosen Zuteilung sind die Mehrkosten noch einmal deutlich geringer. Viel mehr ins Gewicht fallen die Schwankungen beim Kerosinpreis oder bei den Ticketpreisen verschiedener Airlines.
Seit 1990 haben sich die Emissionen der Luftfahrt EU-weit fast verdoppelt. „Der Emissionshandel ist ein wirksames Instrument, um dieses Problem in den Griff zu bekommen“, meint Jochen Flasbarth. „Das System begrenzt den CO2-Ausstoß von Flügen nach, in und von Europa und berücksichtigt damit rund ein Drittel der weltweiten Emissionen des Luftverkehrs. Es werden also auch Nicht-EU-Airlines in die Verantwortung genommen. So garantiert der Emissionshandel einerseits das Klimaschutzziel und sorgt andererseits für einen fairen Wettbewerb.“ Der überwiegende Teil der vom Emissionshandel erfassten Emissionen, über 65 Prozent, entfällt auf europäische Luftfahrzeugbetreiber.
Nächste Schritte
Bis zum 28. Februar 2012 werden die zugeteilten Zertifikate an die Luftfahrzeugbetreiber ausgegeben. Im Frühjahr 2013 müssen die Luftfahrzeugbetreiber über ihre tatsächlichen Emissionen im Jahr 2012 berichten und die entsprechende Anzahl an Zertifikaten abgeben.
Weitere Informationen und Links
Die DEHSt wird bis zum 23. Dezember 2011 eine Liste der Luftfahrzeugbetreiber mit ihrer jeweiligen Zuteilung veröffentlichen. Im Frühjahr 2012 folgt ein umfassender Bericht zum ersten Zuteilungsverfahren für den Luftverkehr. Derzeit steht ein aktuelles Fact Sheet mit den wichtigsten Informationen zum Luftverkehr im Emissionshandel auf der Internetseite der DEHSt zum Download bereit. Eine Übersicht der am Emissionshandel teilnehmenden Luftfahrzeugbetreiber findet sich unter: http://www.dehst.de/DE/Teilnehmer/Luftfahrzeugbetreiber/Teilnehmer/teilnehmer_node.html
Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt)
Die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt ist die nationale Behörde für die Umsetzung des europaweiten Emissionshandels für stationäre Anlagen sowie für den Luftverkehr. Zu ihren Aufgaben gehören die Zuteilung und Ausgabe der Emissionsberechtigungen, die Prüfung der Emissionsberichte sowie die Führung des Emissionshandelsregisters. Sie ist zudem zuständig für die Verwaltung der projektbasierten Mechanismen Joint Implementation und Clean Development Mechanism. Homepage:
Klimaschutz Umweltbundesamt Kohlendioxyd ( CO2 )