Pressemitteilung der Fluglärmkommission Frankfurt vom 09. Dezember 2015 / 233. Sitzung
Auf der heutigen 233. Sitzung der Fluglärmkommission berieten die Mitglieder, welche Schlussfolgerungen aus den Ergebnissen der NORAH-Studie zu ziehen sind. "Die Ergebnisse der NORAH-Studie begründen, anders als es die Luftverkehrswirtschaft darstellen will, dringenden politischen Handlungsbedarf. Wir müssen die Bevölkerung vor den Auswirkungen und Belastungen von Fluglärm deutlich besser schützen als bisher, und zwar nicht erst wenn die Krankheiten ausgebrochen sind, sondern im Sinne eines vorsorgenden Gesundheitsschutzes unverzüglich. Die Versäumnisse der Vergangenheit, auf die auch der Sachverständigenrat für Umweltfragen in seinem Sondergutachten sehr deutlich hingewiesen hatte, müssen endlich beseitigt werden", forderte der Vorsitzende der Fluglärmkommission und Bürgermeister von Raunheim, Thomas Jühe.
Als einen ersten richtigen Schritt in diese Richtung begrüßten die Mitglieder der Fluglärmkommission die Intention der gemeinsamen Bundesratsinitiative der Länder Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg zur Verbesserung des Fluglärmschutzes. "Der besondere Schutz des hochbelasteten Nahbereiches hat für uns auch in Zukunft hohe Priorität. Wir fordern jedoch schon seit Jahren, dass auch in den darüber hinausgehenden Gebieten, die immer noch relevant von Fluglärm betroffen sind, der Schutz vor Fluglärm in die Abwägung der Luftfahrtbehörden und der Flugsicherung einfließt und berücksichtigt wird. Diese Forderung wird nun von der Gesetzesinitiative auf gegriffen", lobte die stellvertretende Vorsitzende und Umweltdezernentin aus Mainz, Katrin Eder. "Auch eine stärkere Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Festsetzung von Flugrouten wird von der Fluglärmkommission seit langem gefordert. Entsprechend der Vereinbarungen in den Koalitionsverträgen auf Bundes- und Landesebene, nach welchen die Fluglärmkommissionen gestärkt werden sollen, sollte die Anhörung der Träger öffentlicher Belange und der Betroffenen jedoch über die Fluglärmkommissionen selbst erfolgen. Hierdurch kann gewährleistet werden, dass die vorgetragenen Fluglärm-Belange auch direkt in die Beratung der Fluglärmkommission einfließen und nicht - erst nachträglich vorgetragen - gegenüber dem Votum des Regionalgremiums unterzugehen drohen", unterstrich Eder weiter.
Das hessische Wirtschafts- und Verkehrsministerium (HMWEVL) informierte die Mitglieder über die Umsetzung des baulichen Schallschutzes nach Fluglärmschutzgesetz und Regionalfonds. Das bisher bewilligte Gesamtvolumen für baulichen Schallschutz beträgt danach ca. 50 Mio. Euro (33 Mio. Euro nach Fluglärmschutzgesetz und 17 Mio. Euro nach Regionalfonds, Säule I). Hinzu kommen noch die Zuschüsse an Schulen und Kitas für passive Schallschutzmaßnahmen sowie an Gemeinden zur nachhaltigen Kommunalentwicklung (Regionalfonds Säulen II und III), bei denen die Prüfverfahren überwiegend noch nicht abgeschlossen sind.
Das Ministerium informierte darüber, dass eine Mittelüberführung von Säule II auf Säule III innerhalb der gleichen Kommune möglich sein solle und die Antragsfristen für Säule III verlängert würden. Zusätzlich plane die Landesregierung eine Verstetigung der sog. "nachhaltigen Kommunalentwicklung", also eine dauerhafte Ausstattung der Säule III des Regionalfonds mit Landesmitteln. "Gerade im Nahbereich des Flughafens entstehen den Kommunen aufgrund der mit der Fluglärmbelastung zusammenhängenden Sozialstruktur der Bevölkerung weitaus höhere notwendige Aufwendungen, z.B. im Bildungsbereich, als in weiter entfernt liegenden Ortschaften, welche oft ausschließlich von den positiven Auswirkungen des Flughafens profitieren. Eine dauerhaft ausgestaltete Förderung nachhaltiger Kommunalentwicklung im Nahbereich des Flughafens gehört deshalb seit Jahr en zu den Forderungen der Fluglärmkommission. Vor diesem Hintergrund unterstützen wir die Landesregierung in ihren Überlegungen ausdrücklich", betonte der stellvertretende Vorsitzende und Oberbürgermeister aus Rüsselsheim, Patrick Burghardt.
Die Fluglärmschutzbeauftragte, Regine Barth (HMWEVL) stellte weiter eine Auswertung über die Nutzung der sog. Nordwest-Abflugstrecken (NW) bei Betriebsrichtung 25 gegenüber der Nutzung der Südumfliegung vor. Die im Jahr 2014 festgestellte Mehrnutzung der NW-Abflugstrecken ab 22:00 Uhr habe sich danach im Jahr 2015 wieder verringert. Das gelte insbesondere bei Abflügen mit schweren Maschinen. Die Fluglärmschutzbeauftragte kündigte an, die Entwicklung in diesem Bereich auch künftig weiter genau zu beobachten. Abzuwarten bleibe das morgige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Südumfliegung.
Weitere auf der Sitzung beratene Themen waren die Feststellung abweichender Nutzungen der Start- und Landebahnen vom Betriebskonzept, der aktuelle Sachstand zum Monitoring Schubumkehr und zu den Flughafenentgelten sowie das geplante Vorgehen bei der Abwicklung der Außenwohnbereich-Entschädigung ab Oktober 2016.
Hinweis der Redaktion: Das Sitzungsmaterial enthält viele interessante Unterlagen, werfen Sie einen Blick darauf!
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