ZRM: Vier Forderungen für mehr Ruhe und Gesundheit
Von: @ZRM EXTRABLATT <2013-11-08>
Die Initiative Zukunft Rhein-Main (ZRM) hat ein Konzept verabschiedet, um den Lärm und die negativen Folgen zu reduzieren, die vom Frankfurter Flughafen ausgehen.
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Die neue Landesregierung wird sich mit den Forderungen der Zukunft Rhein-Main zur Lärmminderung beschäftigen müssen. |
Die Initiative Zukunft Rhein-Main (ZRM) hat ein Konzept verabschiedet, um den Lärm und die negativen Folgen zu reduzieren, die vom Frankfurter Flughafen ausgehen.
In dem Konzept bekräftigen 21 Kommunen und Landkreise sowie der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gemeinsam: „Es muss leiser werden.“ Die ZRM fordert hierzu die Bundesregierung, die hessische Landesregierung, die Fraport AG sowie die Luftverkehrswirtschaft zur Umsetzung von vier Punkten auf:
Änderung des bundesrechtlichen Rahmens: Im Luftverkehrsgesetz und im Fluglärmgesetz ist festzulegen, dass für stadtnahe Flughäfen tagsüber gesundheitsverträgliche Lärmobergrenzen gelten und Nachtflüge verboten werden.
Ein striktes Nachtflugverbot zwischen 22 und 6 Uhr: Die Sicherung der Nachtruhe ist von zentraler Bedeutung für den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung.
Jährliche Reduzierung des Fluglärmpegels: Der Fluglärm lässt sich durch moderne Technik verringern. Allein Verbesserungen am Fluggerät machen eine Reduzierung des Fluglärmpegels um 0,4 dB(A) möglich. Das hat das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt bestätigt. Die ZRM fordert daher eine jährliche Lärmminderung um mindestens 0,4 dB(A) sowie eine weitere Entlastung durch die Etablierung von Lärmobergrenzen und Maßnahmen des aktiven Schallschutzes.
Überprüfung der Lärmminderung: Die An- und Abflugdaten sind den Kommunen jährlich unaufgefordert zur Verfügung zu stellen, damit diese eigenständig die Lärmminderungspotenziale überprüfen können.
Zudem wird in dem Papier gefordert, durch weitere Maßnahmen den Nachtlärmschutz zu verbessern, den Bodenlärm zu begrenzen und vermehrt Flüge durch Bahnfahrten zu ersetzen. Ferner spricht sich die ZRM für eine stärkere Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Erarbeitung von Maßnahmen des aktiven Schallschutzes aus.
Bei all dem handelt es sich um Mindestforderungen, betonen die drei ZRM-Sprecher, Landrat Thomas Will (Kreis Groß-Gerau), Umweltdezernentin Katrin Eder (Stadt Mainz) und Bürgermeisterin Angelika Munck (Stadt Hochheim). Die ZRM lehnt allerdings Forderungen einzelner Kommunen ab, wenn diese zum Nachteil anderer entlastet werden sollen. Die Sprecher sind sich einig: „Die kommunale Gemeinschaft darf sich nicht durch Lärmverteilungsmaßnahmen spalten lassen.“
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