Der Neu- oder Ausbau von Straßen, Schienenwegen oder Flughäfen erfordert in der Regel ein Planfeststellungsverfahren (PFV). Hierbei handelt es sich um eine Art Baugenehmigungsverfahren. Wie beim Bau eines privaten Hauses wird nach Prüfung und Beurteilung der Rechtmäßigkeit und der möglichen Auswirkungen auf die Umgebung eine Baugenehmigung erteilt oder verweigert.
Dieser so genannte „Planfeststellungsbeschluss“ hat aber eine wesentlich weiter reichende Rechtswirkung. Neben der Baugenehmigung werden durch ihn alle weiteren für das Vorhaben notwendigen öffentlichrechtlichen Genehmigungen erteilt. So beinhaltet er Abrissgenehmigungen sowie wasser- und forstrechtliche Genehmigungen wie die Erlaubnis, Wald zu roden. Darüber hinaus ist der Beschluss die Grundlage für eventuell später folgende Enteignungsverfahren. Durch ihn werden die Eigentumsverhältnisse zwar nicht geändert, doch erlaubt er dem Vorhabenträger, die im Plan festgestellten Grundstücke in Anspruch zu nehmen.
Das PFV ist das entscheidende Verfahren, in dem Bürgerinnen und Bürger auf Beeinträchtigungen, die ihnen entstehen, hinweisen und Einspruch dagegen erheben können. Weitere Verfahren gibt es nicht!
BUND - PRESSEMITTEILUNG
Eine Kampfansage an Mensch und Natur
Fraport meilenweit von der sog. Mediation entfernt
Von: @(BUND Hessen) <2003-04-03>
Scharfe Kritik an der Fraport AG übt der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). "Der Flughafen hat sich beim Lärmschutz meilenweit von der so genannten Mediation entfernt", kritisiert BUND Vorstands-Sprecherin Brigitte Martin. Mehr»
RP legt Umfang der Unterlagen für UVP Flughafenausbau fest
Pressemitteilung vom 16.08.2003
Von: @Regierungspräsidium Darmstadt <2003-08-16>
Im Vorfeld des Planfeststellungsverfahrens für den Flughafenausbau hat das Regierungspräsidium Darmstadt die Fraport AG darüber informiert, welche Unterlagen für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) voraussichtlich erforderlich sind. Mehr»
Knappe Frist für Einwendungen
Nach Auslegung der Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren bleiben Bürgerinnen und Bürgern sechs Wochen Zeit, um ihre Bedenken gegen den Flughafenausbau zu formulieren
Von: @EXTRABLATT <2004-02-01>
EXTRABLATT März 2007
Von: @Zukunft Rhein-Main
Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger!
In den nächsten Wochen werden in vielen Städten und Gemeinden des Kreises Groß-Gerau wieder über 60 Aktenordner zum geplanten Flughafenausbau ausliegen und können öffentlich eingesehen werden... Mehr»
Was passiert(e) wann ?
Liste vergangener und zukünftiger Ereignisse rund um die Ausbaupläne des Frankfurter Flughafens
Von: @VBe
Erneute Offenlegung – was heißt das?
Der Hessische Wirtschaftsminister hat entschieden, dass die Unterlagen zum Flughafenausbau erneut offen gelegt werden müssen. Auf einige der wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit der erneuten Auslegung der Unterlagen finden Sie hier Antworten.
Von: @EXTRABLATT <2006-12-12>
EXTRABLATT Dezember 2006
Von: @Zukunft Rhein-Main <2006-12-11>
Gute Arbeit zahlt sich aus. Diesen Beweis hat die Initiative Zukunft Rhein-Main mit ihren Gutachten zum Thema Flughafenausbau angetreten. Hatte Fraport im Anhörungsverfahren immer wieder die Seriosität unserer Gutachter in Frage gestellt, so zeigt sich nun, dass sie genauer gearbeitet haben als die es Flughafenbetreibers. Mehr»