KREIS GROSS-GERAU — Erfreut über das am Mittwoch bekannt gewordene Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Sachen nächtlicher Fluglärm hat sich Landrat Enno Siehr geäußert. Das Straßburger Gericht hatte in einer richtungsweisenden Entscheidung dem Menschenrecht auf Nachtruhe eindeutigen Vorrang vor den wirtschaftlichen Interessen eines Unternehmens eingeräumt und sich damit "eine Position zu eigen gemacht, wie sie der Kreis Groß-Gerau seit langem bezieht", so Siehr.
Das Urteil stelle, losgelöst von den juristischen Konsequenzen für das laufenden Verfahren zum Ausbau des Rhein-Main-Flughafens, die aus der Sicht des Landrats zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abzuschätzen sind, auch einen großen moralischen und politischen Sieg für die vom Fluglärm betroffene Rhein-Main-Region dar. Siehr wörtlich: "Die in der Presse genannte Begründung der Straßburger Richter ist deckungsgleich mit den Argumenten, wie sie der Kreis Groß-Gerau seit langem vorträgt." Dabei sei es beim Flughafen Heathrow, auf den sich das Straßburger Urteil bezieht, lediglich um 15 Flüge in der Zeit zwischen 23.30 und 6 Uhr gegangen. Die Nachtruhe rund um Rhein-Main werde hingegen in der Zeit zwischen 23 und 5 Uhr bereits jetzt durch 40 Flugbewegungen gestört, also ein Vielfaches der Belastungen.
Siehr: "Die Schlussfolgerung aus der Straßburger Rechtsprechung kann deshalb nur lauten: Sofortige Einführung des Nachtflugverbotes auf Rhein-Main und Verzicht auf die mit einer neuen Startbahn einhergehenden zusätzlichen Lärmbelastungen für die Region."
Der Landrat wies weiter darauf hin, dass die Anwendung des Straßburger Urteils end-lich für alle europäischen Flughäfen eine vergleichbare Ausgangslage schaffe: Fortan könne sich kein nationaler Flughafen mehr auf vermeintliche Wettbewerbsnachteile be-rufen, wenn Fluggesellschaften bei lokalen Lärm- und Kapazitätsbeschränkungen drohten, ins Ausland abzuwandern. "Solche Drohungen waren bereits in der Vergan-genheit nicht stichhaltig. Mit dem Straßburger Richterspruch entbehren sie völlig jeder Grundlage."
Der Landrat forderte die FRAPORT AG auf, die Argumentation des Urteils ernst zu nehmen, auf die Ausbaupläne zu verzichten und endlich gemeinsam mit der Region darüber nachzudenken, wie ein Fughafen der Zukunft aussehen kann, in dessen Umgebung ein gedeihliches Leben und Arbeiten auf Dauer möglich ist.
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