Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Hessen) hat in seiner Vorstandssitzung am 04.10.07 die Gründung einer Naturschutzstiftung beschlossen. "Das Stiftungskapital in Höhe von 400.000,00 € ist die handfeste Konsequenz unserer Beharrlichkeit im Rechtsstreit mit der Fraport AG", erläutert Vorstandssprecher Jörg Nitsch. Zugleich hat der Vorstand seinen festen Willen, gegen den Ausbau des Frankfurter Flughafens zu klagen, bekräftigt und den unverhohlenen Wortbruch des Ministerpräsidenten zum Nachtflugverbot kritisiert. "Gerade weil wir wissen, dass die Regierung ihre Zusagen in Sachen Flughafenausbau nicht einhält, werden wir unsere harte Kritik an den seit Monaten erkennbaren Rechtsfehlern vor Gericht konsequent fortsetzen", bekräftigte Jörg Nitsch.
Hintergrund der Fraport-Zahlung ist ein Vergleich des BUND zur Rechtmäßigkeit der Genehmigung der CCT-Flugzeugwerft vom 14.11.2003 mit den Prozessbeteiligten, zu denen außer der Fraport AG auch das Land Hessen und die Jasen Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG gehörten. Die Werft hat einen Umfang von 7,2 Hektar. Kernstück ist eine gewaltige Wartungshalle mit den Abmessungen 175 Metern Länge, 79,5 Metern Breite und 23,30 Metern Höhe. Der BUND Hessen hatte die Genehmigung beklagt, weil die Werft ohne Umweltverträglichkeitsprüfung und ohne Öffentlichkeits- und Verbandsbeteiligung genehmigt wurde. Zugleich wollte der BUND erreichen, dass die Planungen zur CCT- und zur A380-Werft verknüpft würden, damit die Möglichkeiten der Flächenersparnis und ein verbesserter Schutz des Bannwaldes Eingang in die Genehmigungsverfahren finden könnten. Mit diesem strategischen Ziel ist der BUND gescheitert. Die CCT-Werft wurde errichtet. Da ihr Bestand und ihr Betrieb durch eine Baugenehmigung gesichert ist, ging es in der weiteren Auseinandersetzung ausschließlich um abstrakte Rechtsfragen. Diese Rechtsfragen hat das Bundesverwaltungsgericht in der zweiten Instanz zu Gunsten der Umwelt und der Flughafennachbarschaft entschieden. Da der BUND keinen Zweifel an der Genehmigungsfähigkeit der CCT-Werft hat, wäre es in der so notwendigen Wiederholung der Verhandlung vor dem VGH-Kassel nicht um die Beseitigung der Halle und die Schadensbeseitigung in der Natur, sondern ausschließlich um die Frage gegangen, ob das Genehmigungsverfahren als Planfeststellungsverfahren wiederholt werden müsse. Auf diesen Rechtstreit ohne erkennbare Vorteile für Natur und Umwelt hat der BUND nun durch den Vergleich verzichtet.
Mit der beschlossenen Stiftung sollen entsprechend der gerichtlichen Verfügung Maßnahmen des Naturschutzes verfolgt werden. "Wir wollen so aus einer einmaligen Naturzerstörung eine dauerhafte Hilfsquelle für die Natur etablieren", erklärt Jörg Nitsch. "Mit den Stiftungserträgen können wir künftig zahlreiche Maßnahmen unserer Orts- und Kreisverbände in ganz Hessen unterstützen." Durch die Werbung um Zuspenden soll das Stiftungskapital konsequent erhöht werden, um so die Handlungsfähigkeit zu erhöhen. "Die Stiftung wird uns dabei helfen, der politisch unabhängige Anwalt für die Natur zu bleiben.
Durchgesetzt hatte sich der BUND am 07.12.2006 vor dem Bundesverwaltungsgericht mit der Rechtsauffassung, dass Zubauten auf einem genehmigten Flughafen, wie die Flugzeugwartungshalle "CCT-Werft", nicht prinzipiell ohne Verträglichkeitsprüfung genehmigt werden dürfen. Anders als der Verwaltungsgerichtshof in Kassel hatte das Bundesverwaltungsgericht das Recht zur Verbandsbeteiligung gestärkt und klargestellt, dass ein Verband, der rechtsfehlerhaft nicht beteiligt wurde, dieses Recht ganz unabhängig von etwaigen Rechtsfehlern in der Entscheidung erfolgreich beklagen kann.
Damit hat das Gericht die Hoffnung all derjenigen zerstört, die meinten, dass eine rechtswidrige Umgehung Beteiligungsrecht der Naturschutzverbände folgenlos bliebe, weil der Verband nur das Ergebnis der Entscheidung, nicht aber sein Beteiligungsrecht allein durchsetzen könne. Beide Aspekte des Urteils sichern die Position der Naturschutzverbände in Genehmigungs- und Klageverfahren: "Wir treten auf Augenhöhe an und sind auch nicht Kläger zweiter Klasse.", fasste Thomas Norgall, der Naturschutzreferent des BUND Hessen, das generelle Ergebnis zusammen.
Praktische Vorteile zugunsten von Flughafenanwohnerinnen und -anwohnern bietet der BUND Erfolg durch die Klärung im Zusammenwirken von Luftverkehrsrecht und Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Sie erhalten nun bessere Informations- und Beteiligungsrechte, wenn ihr lärmender Nachbar mal wieder wachsen will. Während die ältere Rechtsauffassung meinte, dass eine UVP nur nötig würde, wenn ein Flughafen seine Fläche erweitern würde, hat der BUND nun erkämpft, dass die Notwendigkeit der UVP vorrangig vom Umfang der Auswirkungen auf die Umwelt und nicht von seiner Lage innerhalb oder außerhalb des Flughafengeländes abhängt.
Hintergrund:
Der BUND hatte gegen die Genehmigung zum Bau der CCT-Werft durch das Wirtschaftsministerium im November 2003 geklagt, weil es keine Umweltverträglichkeitsprüfung gegeben hatte und die Naturschutzverbände nicht beteiligt wurden. Die Klage wurde zunächst vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof abgewiesen. Das Bundesverwaltungsgericht hat das Urteil im Dezember 2006 aufgehoben. Da die Halle aber schon lange fertig ist, hätte das Urteil höchstens ein neues Planfeststellungsverfahren bedeutet. Der BUND akzeptierte daher einen vom Gericht vorgeschlagenen Vergleich.
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