Am Donnerstag, den 01.12.2005, war das Thema Punkt 5.1.3., konkrete Lärmimmisionen in bestimmten Orten. Schwerpunkt war die Fluglärmbelastung in Offenbach und besonders schutzbedüftige Einrichtungen in dieser Stadt.
Unser Bericht beruht heute weitestgehend auf einem Protokoll von Herrn Heuser, dem wir für seine ausführlichen Notizen danken.
Lärm in Offenbach - lärmmedizinische Betrachtung von Dr. Maschke
Zu Beginn schilderte Herr Gaffga von der Stadt Offenbach die Lärmsituation in Offenbach. Die Stadt schloss sich den bei den Bewertungsmaßstäben für den Lärm den Ausführungen der Gutachter Dr. Maschke und Dr. Kühner an.
In Offenbach ist die Lärmsituation ( Ist-Zustand) im Jahr 2001 von der Fa. Müller BBM ermittelt worden. Dr. Maschke trug eine lärmmedizinische Bewertung der Messergebnisse vor. Ausgangspunkt sei die Notwendigkeit, sich nach langanhaltenden Lärmbelastungen erholen zu können. Maschke zeigte einen "Tagesgang der natürlichen Aktivierung". In den Abend- und Nachtstunden sinke diese charakteristisch ab. Selbst die Intensität der Wirkung von Medikamenten sei mit diesem Rhythmus korreliert. Besonders sensibel seien auch die frühen Morgenstunden. Der Organismus stelle sich hier bereits wieder auf die Tagesanforderungen ein. Jede Zeitgrenze für Lärmbelastungen seien Setzungen, die sich nicht aus den Kurven begründen. Der Wochengang mit dem der Ruhe und Erholung dienenden Wochenende sei soziokulturell bedingt und im Menschen verfestigt. Das Ruhebedürfnis sei am Wochenende besonders ausgeprägt. Man müsse nicht nur den Tagesgang, sondern auch den Wochengang zu beachten, was in einigen arbeitsmedizinischen Vorschriften bereits enthalten sei.
Danach ging Maschke auf das Thema geschlossenes / offenes Fenster ein. Das Heraushalten des Lärms aus den Räumen durch Schallschutzfenster verändere die Zusammensetzung der Atemluft nachteilig. Verschiedene Privateinwender hätten bereits berichtet, wie nachteilig und ungenügend technische Lüftungssystem wirkten. Er zeigte ein Diagramm der Luftanalyse in einem Schlafzimmer von 35 Kubikmeter, das von einem Ehepaar benutzt wird. Bei Fenster mit umlaufender Dichtung nach DIN 1946 müsste bereits nach zwei Stunden geweckt werden, um das Fenster für eine Stoßlüftung zu öffnen. Im Hochsommer bei "stehender" Luft sei auch bei geöffnetem Fenster der Luftaustausch ungenügend. Die Öffnung der Tür zum restlichen Wohnraum hin, bringe auch nicht genügend Entlastung. Bei gekipptem Fenster reiche die Luftwechselrate aus.
Maschke zeigte dann eine Tabelle mit lärmmedizinischen Richtwerten von 2002 [Details werden hier nachgeliefert, falls wir die Präsentation bekommen, zum sinnvollen Mitschreiben ging es zu schnell]. Eine neuere Untersuchung (Miedema 2002, Studie für EU) stütze die heutigen Werte, auch die im kommunalen Schutzkonzept angenommenen würden. Höhere Grenzwerte seien nicht aus irgendwelchen Untersuchungen zu rechtfertigen, sondern willkürlich gesetzt. Da verschiedene Untersuchungen stark angenäherte Werte zeigten, sei der wissenschaftliche Hintergrund gesichert.
Als nächstes zeigte Maschke zeigte dann die Ergebnisse von Lärmmessungen an verschiedenen Offenbacher Standorten, z.B. an der Beethoven-Schule, wo es eine Dauermessstelle gibt. Hier wurden schon 150 Überflüge bis zu 85 dB(A) festgestellt. Auch in den Morgen- und Abendstunden seien die Präventiven Richtwerte deutlich überschritten. In den Nachtstunden sei das Aufweckpotential deutlich überschritten, und zwar sowohl bei gekipptem als bei geschlossenem Fenster. Das NAT-Kriterium werde hierdurch widerlegt. Auch unter 53 dB(A) würden schon Aufweckreaktionen stattfinden. Gerade am Wochenende störten die dann deutlich zunehmenden Fluglärmereignisse besonders; der sonstige Lärm ist dann signifikant geringer. Ähnliche Ergebnisse gebe es bei der Geschwister-Scholl-Schule. Maschke zweifelte als Ergebnis die Berechtigung an, mit gemittelten Pegeln zu rechnen, die Werktage und Wochenende zusammen betrachten. Die Synopse negiere diese Forderung, die durch andere nicht von Fraport in Auftrag gegebene Untersuchungen (unter anderem auch durch das Umweltbundesamt (UBA)) klar dargestellt werde.
An der Messstelle Edith-Stein-Schule gebe es ebenfalls eindeutig zu hohe Werte (mit Unterschieden bis zu 10 dB(A) zwischen den Betriebsrichtungen und Zeitscheiben) . Es sei immer das gleiche Ergebnis, sagte Maschke, die Synopse sehe keinen Schutzbedarf, alle anderen Untersuchungen zeigten deutliche Überschreitungen der Grenzwerte und damit des Zumutbaren. an der Messstelle Caritas-Centrum im Südwesten (mit Altenwohnheim) sei der Leq deutlich zu hoch, selbst bei geschlossenem Fenster. Hier würden selbst die Richtwerte der Synopse überschritten, allerdings sollte das nicht bei allen Zeitscheiben und bei geschlossenem Fenster gelten!
Maschke fasste zusammen: An zwei Messpunkten seien bereits heute die Schutzkriterien überschritten, in der Nacht an allen Punkten. Das Aufweckpotential müsse als Schutzkriterium verwendet werden, die NAT-Werte würden keinen ausreichenden Schutz bieten. Abend- und Nachtstunden müssten gesondert betrachtet werden. In Offenbach würde gerade zum Wochenende die Fluglärmbelastung ansteige. Abend- und Nachtstunden würden schon heute die benötigte Erholungsfunktion nicht mehr bieten. Bei einem Ausbau werde die Gesundheitsgefährdung noch weiter ansteigen.Der Lärmsachverständige Dr. Kühner ergänzte, ähnliche Ergebnisse habe er, zum Teil noch deutlicher, in anderen Städten gefunden, dies seien dramatische Bilder. Eine Privatenwenderin bemerkte, auch die Naherholungsgebiete in Offenbach seien total verlärmt.
Fraport-Gutachter: Es sind immer welche belästigt
Prof. Scheuch (Fraport-Gutachter) nahm Stellung. Er wollte nicht "alles schon diskutierte wieder aufwärmen". Die Erholung spiele nicht eine so bedeutende Rolle, es gebe noch eine Vielzahl anderer Faktoren. Die von Maschke gezeigten biorhythmischen Kurven täuschten erheblich. Entscheidend ist, dass die physiologischen Momente von sozialen und persönlichen überlagert würden. Zwischen den "Lerchen" (Frühaufsteher) und den "Eulen" (Nachtmenschen) unter den Menschen differierten die Wirkungen um drei Stunden und mehr. Es gebe keine Untersuchung, die eine Unterteilung der Zeit auf verschieden Stunden oder Tage stütze. Die Veröffentlichung von Ortscheid und Wende sei keine "abgesegnete" UBA-Veröffentlichung. Maschkes Skaleneinteilung bei den Belästigten ist nicht zulässig, eine 11-stufige Belästigungsskale sei zu extrem. Der Lärmpegel habe nur zu 15 % Einfluss auf das Belästigungsempfinden. 25 % stark belästigte (highly annoyed) nach Rohrmann ergebe 63 dB(A). [hier gab es laute Proteste im Saal]. "Wir haben das alles berücksichtigt", meinte Scheuch, aber auch unsere Erfahrungen! Es sind immer welche belästigt, egal wie hoch die Belastung tatsächlich ist."
Der Sachverständigenrat sei 2004 zur Erkenntnis gekommen, dass es keine neuen Erkenntnisse gebe, also seien die Werte von 1999 gültig. Die Fenster müssten nicht gekippt werden. Die Zielkriterien seien für das Wochenende nicht von anderen Tagen zu unterscheiden. Dazu gebe es keine Erkenntnisse und es sei also nicht zu berücksichtigen. Wenn es berücksichtigt werde, dann sei das eine politische Entscheidung.
Gutachter Maschke war mit diesen Äußerungen natürlich nicht einverstanden. Er sagte dazu folgendes (so gut mitgeschrieben wie es ging): "Haben sich die Gutachter jemals in die Region umgesehen und wissen sie überhaupt, was hier los ist? Wir kennen sie, wir haben ja nicht nur unsere Werte vorgestellt. Wir stellen uns dem guten wissenschaftlichen Streit, aber er muss sachlich geführt werden. Die Aussagen des UBA liegen mir auf dem Briefbogen des Amtes vor. Auch die kritisierten Skalen sind ihnen doch bekannt. Ihre wortreichen Ausführungen gehen um den Kern herum. Mir ist weiter ein Rätsel, wo sie ihre angeblichen „internationalen Vereinbarungen“ hernehmen. Sie haben auch jetzt alles im Dunkel gelassen. Der Hinweis auf die unterschiedliche Empfindsamkeit der Menschen schafft die Notwendigkeit, den Lärm zu betrachten nicht aus der Welt. Die Behauptung, alles sei unklar, ist kein wissenschaftlicher Weg, keine Begründung um Schutz zu verweigern. Man kann über unterschiedliche Werte reden, aber man muss sie begründen. Die Behauptung alleine bringt uns nicht weiter. Die jetzt erneut vorgetragenen Behauptungen sind entgegen ihren Aussagen in ihren Gutachten nicht verarbeitet."
Dr. Kühner schimpfte, es sei unseriös, zu behaupten "das ist so", aber keine Fundstellen zu nennen. Die Fraport-Gutachter hätten keine Antworten gegeben, auf welchen Grundlagen sie die vorgestellten Beurteilungen als falsch bezeichnen. Klare Antworten fehlen, z. B. welche Literatur ihnen das Recht gebe, für Frankfurt so zu rechnen wie sie es getan hätten. Das RP meinte darauf, es seien keine Zwischenbemerkungen mehr zugelassen.
Betroffenheit in Offenbach
Herr Gaffga, Stadt Offenbach, trug im Anschluss Details zur Betroffenheit in Offenbach vor. Die Bewertung von Dr. Maschke bestätige die Erfahrung der Bevölkerung in Offenbach. Er zeigte eine Karte mit Lärmgebieten: im Süden seien drei Stadtteile mit 30.000 Einwohnern, im Westen und in der Innenstadt 45.000 Einwohner und im Norden Rumpenheim und Bürgel mit 14.000 Einwohnern betroffen.
Gaffga zeigte Daten von Messstellen: An einer Messstelle gab es an einem Tag alleine 180 Flüge mit mehr als 65 dB(A). Obwohl das Jansen-Kriterium deutlich überschritten werde, verschwinde es durch die Mittelungen von Fraport - der Ausbau solle laur Fraport sogar zu einer Entlastung von Offenbach führen, aber das stimme nicht. Bei genauerer Überprüfung anhand der Tabellen ergäben sich Zuwächse. Die Landerechte für die heutige Nordbahn würden von Fraport nicht zurückgegeben werden, dass sie nicht mehr benutzt werde, sei im Text nur unverbindlich angeführt. Es seien im Datenerfassungssystem (DES) zwar weniger Landungen vorgesehen, aber es seien immer noch eine ganze Menge. Bei der sogenannten Binnenoptimierung werde man weiterhin drei Anfluggrundlinien haben. Nach den Plandaten gebe es Steigerungen, z.B. für die schweren Maschinen in der Nacht z. B. von 31% auf über 39 %. Wo da Entlastungen herkommen sollten, bleibe rätselhaft.
Die Differenz zwischen Istzustand und Planungsfall werde kleiner dargestellt als behauptet. Beim Nachtflugverbot sei die Lästigkeit unzureichend dargestellt, die juristische Sicherheit völlig dahin. Ein Widerspruch ergebe sich daraus, dass Karten ein größeres Schutzgebiet für die Nacht ausweisen, angeblich aber eine Entlastung eintreten werde. Der Vortrag von Dr. Maschke habe deutlich vor Augen geführt, dass heute schon gehandelt werden müsste. Bei der technischen Sättigungsgrenze seien die Prognosen schon gar nicht mehr gültig. Durch die Missachtung der 100/100-Regelung werde der Lärm für Offenbach weggerechnet, vor allem für den Süden. Die Geräuschsituation sei in hier besonders lästig, weil hier das Fahrwerk ausgefahren, die Landeklappen verändert und die Schubleistung verändert werde. Dafür müsste ein Zuschlag auf die Werte erfolgen.
In der West- und Innenstadt werde sich die Abflugroute um etwa 1,5 km auf die Stadt zu verschieben, dieser Teil der Stadt werde dann das ganze Jahr über verlärmt sein. Auch die nördlichen Stadtteile würden durch die Nordwestbahn verlärmt, wenn auch relativ geringer als der Süden. Die Eindrehbereiche wirkten sich wegen des Versatzes um drei Kilometer nach Westen besonders aus.
Kommunale Einrichtungen sind betroffen
Gaffga zeigte Karten, die fast alle kommunalen Einrichtungen in der Stadt als verlärmt kennzeichnen. Auf dem Friedhof Bieber seien keine würdigen Beerdigungen mehr möglich, man könne den Pfarrer nicht mehr hören. Ein renommierter Offenbacher Chor schreibe, dass er auf dem Stadtgebiet keine Aufnahmen mehr machen könne; sie seien wegen des Fluglärms unbrauchbar. Auch die Freizeiteinrichtungen und Naherholungsgebiete seien betroffen. Ein Sportclub könne nicht mehr trainieren, die Anweisungen des Trainers oder Schiedsrichters seien nicht mehr zu hören. Bei den Ruderern hörten die Ruderer das Kommando des Steuermanns nicht mehr. Im Büsingpalais (Veranstaltungsort) könnten keine Freiluftveranstaltungen mehr durchgeführt werden.
Gaffga forderte ein unabhängiges Lärmmedizinisches Gutachten. Schon der Istzustand erfordere ein Eingreifen, ein Ausbau sei unzumutbar. Die These von der Entlastung Offenbachs werde zurückgewiesen. Die dargestellten Analysen der Stadtteile seien zu betrachten, ebenso die neuen Eindrehbereiche. Eine sachgerechte Betrachtung müsse erfolgen, dann müssten die Ergebnisse müssen erneut ausgelegt werden. Gaffga forderte den Vorrang von aktiven Lärmschutzmaßnahmen, ein sofortiges Nachtflugverbot für die ganze Nacht und mehr Schutz für die Randstunden der Nacht. Die in größerer Zahl anwesenden Offenbacher Einwender quittierten den Vortrag mit starkem Beifall. Fraport wollte sich zur Lärmbelastung in Offenbach nicht äußern.
Und auch für Bürger wird es lauter
Rechtsanwältin Philipp-Gerlach erläutert für eine Mandantin in Offenbach deren konkrete Lärmsituation. Sie forderte, neue Karten in einer Art herzustellen, dass die Betroffenen ihre Betroffenheit auch richtig erkennen könnten. Grundlage müsse das "Kommunale Lärmschutzkonzept" sein. Notwendig sei nicht die Betrachtung einer möglichen Situation nach dem Ausbau, sondern eine Worst-Case-Betrachtung. Die Einwenderin forderte ihr Recht auf Nachtruhe und Erholung am Wochenende ein. Arbeiten könne sie schon nicht mehr, ohne die Fenster ganztägig geschlossen zu halten. Ihr Sohn sei wegen des Fluglärms schon weggezogen. Fraport sagte dazu, die Aussagen von heute früh stimmten nicht, es werde insgesamt Entlastungen für Offenbach geben. Nur wenige Bereiche unter den Anfluggrundlinien würden mehr Fluglärm haben. Für das Grundstück der Einwenderin würde es allerdings mehr werden. Die Werte würden trotzdem unter den Grenzen bleiben, die Maßnahmen erfordern.
Herr Faulenbach Da Costa erwiderte auf Prof. Scheuch, wenn man von "Lerchen" und "Eulen" in der Bevölkerung ausgehe, so müsste der Schutz der Nachtruhe eben bis 8 Uhr verlängert werden. In den Fraport-Karten gebe es lediglich eine Schule als schutzbedürftige Einrichtung, es seien aber drei und fünf Kindergärten. Anhand dieses Beispiels müsse man befürchten, dass es auch anderswo Fehler gebe. In den vier Wochen Auslegungszeit könne kein Privateinwender das erkennen. Faulenbach da Costa führte aus, die neuen Belastungen im Westen der Stadt seien besonders lästig, da sie bei schönem Wetter auftreten würde. Die Eindrehbereiche würden bei den Berechnungen gar nicht berücksichtigt, dort höre man jedes Flugzeug zweimal - beim Gegenanflug und dann beim direkten Anflug. Er erwähnte einige Einrichtungen, wie Altenheime, Kindergärten und Gemeindehäuser, wo es kräftig lauter werde. Dies gelte auch für die Liegenschaften der Baugenossenschaften. Selbst wenn es an einzelnen Stellen mal nicht lauter würde, könne man von Entlastung nicht reden. Prof. Jansen habe 1971 den Bau der Startbahn West empfohlen, weil damit weniger Fluglärm entstehe. Es gebe dann Ruhepausen von 4 Minuten. Tatsächlich seie man jetzt unter einer Minute. "Was empfiehlt Jansen denn jetzt? Was ich bisher vorgetragen habe, lässt ja auf Ähnliches erwarten. Das ganze Vorhaben ist, wie bereits mehrfach ausgeführt, nicht raumverträglich". Auch hierzu wollte Fraport sich nicht weiter äußern. Man habe aus Gründen der Übersichtlichkeit im Gutachten G10.1b und d von 225 Einrichtungen nur 175 berechnet.
Dr. Kühner wendete ein, die Fraport gehe bei der Ermittlung eines Tag-Wertes für die Grenze der erheblichen Belästigung bei der Umrechnung aus dem Tag- Nacht-Pegel von einem Nachtfluganteil von 5 % aus. Tatsächlich sei dieser Anteil deutlich höher. Eine korrekte Umrechnung käme zu anderen Werten. Das System der Gutachter stimme nicht. Fraport sagte dazu fast nichts.
Kelsterbach für Kommunales Lärmschutzkonzept
Rechtsanwalt Fislake (Kelsterbach) beschwerte sich, dass er sich viele Tage gemeldet habe, aber erst jetzt drangekommen sei. Er führte aus, Kelsterbach schließe sich dem "Kommunalen Lärmschutzkonzept" an. Aus der Tatsache, dass die Gemeinden ein eigenes Lärmkonzept vorgestellt hätten, dürfe man nicht schließen, man hätte den Ausbau schon akzeptiert: "Wir haben nur nachgeholt, was Fraport versäumt hat, um darzustellen, wo die Fehler liegen. Die Gutachter sagen, sie berechneten nur das, was sie von ihnen als Vorgabe bekommen haben. Sie sagen, wir haben keine Grenzen von den Gutachtern bekommen, also können wir ausbauen. Ein Widerspruch in sich".
Ein Einwender könne anhand der Planfeststellungsunterlagen nicht erkennen, wie laut es bei ihm werden solle, daher erfüllten die Unterlagen ihre Anstoßfunktion nicht, fuhr Fislake fort. Ein Strich auf der Karte überdecke glatte 60 Meter. In vier Wochen könne ein Bürger diese Details unmöglich erkennen, um dann eine Einwendung zu machen. Wer solle denn dem Bürger helfen, Fraport, das RP? Das Bundesverwaltungsgericht mute den Bürgern zu, sich sachverständigen Beistand zu beschaffen, das sei aber völlig praxisfremd: "Die Sachverständigen sitzen nicht auf den Bäumen und warten für 1 € abgegriffen zu werden". Östlich von Hanau seien die Unterlagen gar nicht ausgelegt worden. Dort herrsche zwischen 22 und 23 Uhr nicht unerheblicher Fluglärm. An dieser Stelle wurde Fislake wieder einmal unterbrochen, zum Zweck der Pause. Fraport-Gutachter Scheuch nutzte die Pause zum Verschwinden.
Schulen drastisch reduziert
Nach der Pause fuhr RA Fislake fort, die heutigen Vorträge von Prof. Scheuch seien eine Zumutung. Scheuch sei nicht qualifiziert für dieses Fachgebiet. Seine Wertungen zum UBA seien falsch. Es sei eine feste Regel, dass nur abgestimmte Veröffentlichungen auf dem Briefbogen der Behörde erfolgen dürften. Danach forderte Fislake für die Benwohner von Kelsterbach eine Gleichbehandlung mit den Bürgern im südlichen Baden- Württemberg, für die weitreichende Schutzauflagen gegen den Flughafen Zürich durchgesetzt wurden. Wo sei ein rechtserheblicher Unterschied zwischen den Menschen im Süden und im Rhein-Main-Gebiet? Fislake wiederholte die Forderungen nach der Berücksichtigung von 900000 Flugbewegungen, der 100/100-Regel, des A380 und der tatsächlichen Horizontal- und Vertikalstreuungen bei der Berechnung des Fluglärms nach AzB. Auch die unplanmäßigen Flüge, die in der Zeit des Nachtflugverbots trotzdem noch landeten, müssten berücksichtigt werden, das RP müsse die konkreten Zahlen von Fraport beschaffen: "Den Bürgern ist es egal ob sie von einem planmäßigen oder unplanmäßigen Flugzeug geweckt werden." Fislake fragte dann nach den Schulen, auch in Kelsterbach seien wie in Offenbach die Schulen von Fraport "drastisch reduziert" worden.
Es gebe laut Fraport nur eine Schule in Kelsterbach. Fraport meinte dazu, die Lärmkontur des Suchraums für lärmsensible Einrichtungen schneide Kelsterbach nur am Südrand leicht an. Fislake entgegnete, auch innerhalb der Linie gebe es noch ein Altenheim und weitere Schulen. Wichtiges werde nicht erwähnt und könne so nicht abgewogen werden. Friedhöfe müssten berücksichtigt werden, denn die Störung der Friedhofsruhe sei ein Straftatbestand. Ebenso müssten kulturelle Einrichtungen geschützt werden: "wenn das kulturelle Leben nicht mehr ausgeübt wird, stirbt eine Stadt. An den größten Flughafen Deutschlands soll der zweitgrößte noch mal dran gebaut werden, so groß wie München, das verkraftet die Region nicht", schloss Fislake seinen Beitrag.
Wolkenkuckucksheim prüfen
Das RP meinte, man habe Abwägungen zu den schützenswerten Einrichtungen zu machen, ob der Untersuchungsraum groß genug sei? Fislake meinte dazu, nur weil eine Schule ein paar Meter hinter blauen Linie liege, könne man dort auch nicht mit offenen Fenstern unterrichten. Darauf das RP: Es sei bedeutsam, ob man den Schutzwert bei geschlossenem oder gekippten Fenstern rechne. Dr. Maschke meinte, das RP oder die Planfeststellungsbehörde müssten die Entscheidung fällen, aber man brauche dazu auch die Lärmmedizin. Er fragte, worauf sich das RP bei dieser Frage denn stützen wolle, Fraport habe dazu nichts vorgelegt. Rechtsanwalt Schröder fragte ebenfalls, wer denn die Werte für das Schutzniveau festsetze. Es komme nicht auf die wenig fundierte Meinung von Soziologen oder Medizinern an, man habe mit dem kommunalen Lärmschutzkonzept schon eine gute Vorarbeit geleistet.
Schröder wies dann erneut auf Unplausibilitäten bei der Lärmberechnung der Fraport hin - Stichworte Lärm der Flugzeugklassen, unterschiedliche Annahmen zu den Beschleunigungszeiten auf verschiedenen Bahnen ("Jagdgeschwader") - und beschwerte sich: "Alle Zahlen liefern Sie, ohne dass wir sie prüfen können. Sie verteilen sie dann noch kreativ. Die Anhörungsbehörde muss dieses Wolkenkuckucksheim der Antragstellerin prüfen und realistische Zahlen den Berechnungen zu Grunde legen." Fraport widersprach: "So ist eine sachliche Erörterung nicht möglich. Wir haben durch die Gutachter eine realistische Beurteilung erstellen lassen. Wir haben nicht willkürlich an irgendwelchen Schrauben gedreht".
Kein Lärmschutz für Friedhöfe und Bibliotheken?
Rechtsanwalt Schröder sprach dann für Flörsheim. Der Prozentsatz stark Belästigter, ab dem Handlungsbedarf bestehe, sei nicht von den Lärmmedizinern festzulegen [Anmerkung: man geht von 25 % aus - der Rest kann ja wegziehen ...]. Aus dem Lärmschutzkonzept könne eigentlich nur folgen, dass kein Ausbau stattfinden könne.
Die im Gutachten G10.1 genannte Zahl der nächtlichen Überflüge bei Ostbetrieb über Flörsheim mit weniger als 300 m führten zu 26 Ereignissen über 75 dB(A). Flörsheim sei jedoch nicht einmal in der Kontur "6 mal 75" enthalten. Fraport meinte dazu, die meisten Landungen erfolgten auf der südlichen Parallelbahn, es seien nur 855 auf der Landebahn Nordwest. Daher gebe es keine "6 mal 75". Schröder meinte dazu, dies sei Folge des willkürlich gewählten Flugbetriebskonzeptes und keine Worst-Case-Betrachtung. Fraport könne jederzeit nach Planfeststellung ein neues Betriebskonzept auflegen. Dies sie sogar zu erwarten.
Schröder stellte dann (eigene)Lärmberechnungen für Flörsheim vor. Der Friedhof würde alle 2,5 Minuten in 250 m überflogen, mit Pegeln von 75 – 90 dB(A). Er fragte nach dem Schutz, den dieser Ort verdiene. Das RP wollte die Frage "Friedhöfe" auf einen späteren Punkt verschieben, aber Schröder wiedersprach:"Wir widersetzen uns der Unterordnung der Friedhöfe unter Freizeiteinrichtungen und Biergärten". Fraport meinte, ein Friedhof sei keine schutzbedürftige Einrichtung. "Ihre Meinung ist mit unserem Grundgesetz nicht kompatibel. Danach ist der Friedhof ein Ort der Religionsausübung", antwortete Schröder. "Das kennen ihre Gutachter überhaupt nicht. Die trauernden Menschen haben Anspruch auf Ruhe. Die Sicht des Herrn Scheuch, nur das zu bewerten, was er im Blut oder Hirn messen kann, dieses Menschenbild kann nicht gelten. Wir beanspruchen, dass die Anhörungsbehörde die Friedhöfe als schutzwürdigen Ort betrachtet und bewertet. Wirkungen die nicht erfasst werden, existieren trotzdem". Er halte für Friedhöfe einen Grenzwert von 48 dB(A) als planfeststellungsrechtliche Zumutbarkeitsschwelle für eine schutzbedüftige Einrichtung für geboten. Büchereien, Museen und Bibliotheken seien auch schutzwürdige öffentliche Einrichtungen. Nicht nur Flugreisen, sondern auch Kultur sei ein Auftrag der Daseinsvorsorge. Die Pflege der Kultur sei eine Staatsaufgabe. Siehe Grundgesetz und Hessische Verfassung. Fraport bestritt auch für Bibliotheken etc. die Schutzwürdigkeit. Es gab wieder Poteste im Saal. Das RP nahm es zur Kenntnis.
Darmstadt-Arheilgen: Flugzeuge nicht auf der Route
Eine Privateinwenderin aus Darmstadt zeigte Karten aus ROV, dem Fraport-Fluglärmreport, und den Radarspuren der DFS aus dem Internet. Theorie und Praxis klafften weit auseinander. Die Überflüge verliefen genau über dem Ortskern von Arheilgen, ganz anders als in den Planunterlagen, beschwerte sie sich. Sie stellte den Antrag, anhand von konkreten Daten (Aufzeichnungen der DFS) sollten die Belastungen realistisch betrachtet werden. Für das Naherholungsgebiet um das Schloss Kranichstein und den Ortsteil mit dem höchsten Kinderanteil der Stadt seien ebenfalls wirklichkeitsnahe Prognosen zu erstellen. Fraport gab keine wirkliche Erklärung, die Diskrepanz sei schon lange bekannt, er werde es prüfen. Das RP fragte, wie groß denn die Streuungen bei Anflug auf die Funkfeuer seien. Herr Amann konnte dazu nur sagen, beim Funkfeuer müssten die Flugzeuge wieder auf der Linie sein. Ein Privateinwender aus Offenbach stellte einen Beweissicherungsantrag, um die aktuelle Lärmbelastung für sein Wohnhaus feststellen zu lassen.
Fluglärm in Mainz
Danach befasste sich Rechtsanwalt Schröder mit der Situation in der von ihm vertretenen Stadt Mainz. Die 2000 Jahre alte Stadt sei stark vom Fluglärm betroffen. Ein Teil liege unter der Anfluggrundlinie bzw. im Endrehbereich bei Ostwind, ein Teil sei von Abflügen betroffen. Die Überflughöhe sei bei 870m. Er zeigte Lärmkarten nach der 100:100-Regel, nachdem der Dauerschallpegel am Tag je nach Lage zwischen 50 und 60 dB(A), nachts zwischen 45 und 55 dB(A) liege. Ein Differenzkarte zeigte eine starke Zunahme unter der Flugroute "Masir". Schröder zeigte auch eine Karte zum Aufweckpotential, das bei einem Ausbau zu erwarten wäre. Danach läge fast ganz Mainz in der 36%-Kontur nach DLR-Studie, d.h. SChutz wäre notwendig.
An dieser Stelle war es 19 Uhr und die Erörterung wurde beendet. Der Vortrag von Rechtsanwalt Schröder wird morgen früh fortgesetzt.
Sprüche des Tages:
- "Die Sachverständigen sitzen nicht auf den Bäumen und warten für 1 Euro abgegriffen zu werden."
Rechtsanwalt Fislake über die Probleme der Bürger, nach den Fraport-Unterlagen ihre Lärmbetroffenheit richtig abzuschätzen - "Wir widersetzen uns der Unterordnung der Friedhöfe unter Freizeiteinrichtungen und Biergärten."
Rechtsanwalt Schröder zum Vorschlag des RP, Friedhöfe beim Punkt "Freizeiteinrichtungen" zu betrachten - "Nicht nur Flugreisen, sondern auch Kultur ist ein Auftrag der Daseinsvorsorge."
Rechtsanwalt Schröder zur Aussage von Fraport, Bibliotheken etc. seien nicht besonders schützenswerte Einrichtungen
PFV Landebahn Nordwest Erörterungstermin Regierungspräsidium Darmstadt Störungen durch Lärm Lärmbelastung Offenbach am Main