Weitere Informationen zu Einwendungen, besonders für neue Einwender, finden Sie auch im FAQ zum ersten Anhörungsverfahren.
Einwendung - warum?
Warum gibt es eine zweite Auslegung?
Nach der Auswertung und Erörterung der Einwendungen aus dem Anhörungsverfahren im Winter 2005/2006 hat das Regierungspräsidium Darmstadt gravierende Fehler und Lücken in den Antragsunterlagen der Fraport festgestellt. So wurde unter anderem die Luftverkehrsprognose bemängelt, die nur bis 2015 reichte. Fraport musste daraufhin die Unterlagen gründlich überarbeiten. Die Änderungen sind so gravierend, dass das Ministerium beschlossen hat, eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Es werden die kompletten Unterlagen neu ausgelegt, Einwendungen sollen aber nur bezüglich der Änderungen gemacht werden.
Soll ich überhaupt nochmal eine Einwendung machen?
Besonders wichtig ist, dass Bürgerinnen und Bürger, die neu von den Plänen betroffen sind, jetzt eine Einwendung machen. Wer stärker als bisher von den Plänen betroffen ist oder neue Probleme in den Unterlagen sindet, wahrt mit einer erneuten Einwendung formal seine Rechte auch gegen den neuen Planungsstand. In jedem Fall ist eine erneute Einwendung gegen die Ausbaupläne sinnvoll als politischer Protest. Zeigen Sie, dass Sie sich nicht mit dem Ausbau abgefunden haben!
Was macht es schon aus, ob ich eine Einwendung mache? Der Ausbau ist doch schon beschlossene Sache.
Für die Landesregierung ist der Ausbau sicherlich beschlossene Sache. Deshalb wird es sehr wahrscheinlich auch einen Planfeststellungsbeschluss geben, über den dann vor Gericht entschieden wird. Mit ihren 127 000 Einwendungen im Verfahren haben die betroffenen Bürgerinnen und Bürger aber schon viel erreicht: Fraport muss die Planungen modifizieren, der Ausbau wurde um Jahre verzögert. Die vielen guten Argumente können von der Planfeststellungsbehörde nicht einfach ignoriert werden, sie helfen auch in den kommenden Gerichtsverfahren. Selbst wenn es nicht gelingen sollte, den Ausbau vollständig zu verhindern, so kann er doch zumindest durch Auflagen verträglicher für die Region und ihre Bürger gestaltet werden. Die Einwendungen sind also nicht vergeblich!
Wer kann welche Einwendung machen?
Wann kann ich im neuen Verfahren eine Einwendung erheben?
Nach Aussage der Planfeststellungsbehörde können Sie Einwendungen zu den Änderungen in den Planunterlagen erheben, falls Sie durch diese stärker als bisher oder erstmals betroffen sind. Da sich die Zahl der Flugbewegungen erhöht hat, dürfte z.B. eine größere Belastung durch Fluglärm und Schadstoffe meist gegeben sein.
Muss ich eine neue Einwendung erheben, oder bleibt die alte gültig?
Die bereits erhobenen Einwendungen bleiben in vollem Umfang gültig. Wenn Sie durch neue Erkenntnisse aus den geänderten Unterlagen noch mehr betroffen sind als vorher oder überhaupt jetzt erst betroffen sind, sollten Sie eine neue Einwendung zu den Änderungen machen, und für die restlichen Punkte auf Ihre alte Einwendung hinweisen (letztere am besten in Kopie beilegen).
Ich habe beim letzen Mal versäumt, eine Einwendung zu erheben. Kann ich das jetzt nachholen?
Nach Aussage des Ministeriums kann man im neuen Verfahren nur gegen die jetzt geänderten Dinge einwenden. Wenn Sie aber meinen, dass Sie erst jetzt (durch die höhere Zahl der Flugbewegungen oder andere neue Erkenntnisse in den Unterlagen) vom Ausbau negativ betroffen sind, können Sie auch jetzt noch eine komplette Einwendung machen.
Ich wohne in einer Kommune, in der zum ersten Mal ausgelegt wird. Was kann ich einwenden?
Da Sie zum ersten Mal betroffen sind, sollten Sie eine komplette Einwendung gegen alles machen, durch das Sie negativ betroffen werden.
Die Frage "wer hat wann das Recht, was einzuwenden" bis ins letzte Detail zu klären ist ebenso diffizil wie müßig: Besser ein Einwand zuviel als einer zu wenig, versuchen Sie es einfach! Wenn die Behörde einzelne Einwände nicht akzeptiert, wird die gesamte Einwendung deshalb nicht ungültig. Wer eine Einwendung schreibt, der wird möglicherweise nicht berücksichtigt, aber wer keine Einwendung schreibt, der wird bestimmt nicht berücksichtigt!
Organisatorische Fragen
Wird es wieder Unterstützung bei Einwendungen geben wie bei der ersten Anhörung?
Eine groß angelegte zentrale organisatorische Unterstützung bei Einwendungen (wie z.B. Pro Futura) wird es in diesem ergänzenden Verfahren nicht geben. Einwender müssen ihre individuelle Einwendung oder eine Mustereinwendung selbst zum RP schicken. Ihre lokale Bürgerinitiative bietet eventuell Unterstützung bei Formulierung und Logistik an, erkundigen Sie sich dort.
Was tun die Kommunen zur Unterstützung der Einwender?
Einige Kommunen haben angekündigt, Einwender z.B. durch Informationsveranstaltungen oder Material zu unterstützen. Erwarten Sie nicht zu viel, die Flughafen-Verantwortlichen in den Kommunen sind voll beschäftigt, die Unterlagen zu sichten und in der (für sie kürzeren) Frist ihre Stellungnahmen zu aktualisieren. Zur Zeit gibt es noch nicht viel definitive Informationen. Wenn uns etwas bekannt wird, stellen wir das im Artikel "Ergänzende Anhörung - was tut sich in der Region" ein. Verfolgen Sie auch die lokale Presse.
Gibt es Mustereinwendungen?
Die Initiative Zukunft Rhein-Main stellt eine 4-seitige Schnelleinwendung mit den wichtigsten Einwendungsgründen zur Verfügung. Durch Ankreuzen und Nachtragen Ihrer Daten ins Formular können Sie mit wenig Aufwand eine wirksame Einwendung erstellen. Für Bürgerinnen und Bürger aus dem Main-Kinzig-Kreis gibt es eine Kurzeinwendung von Rechtsanwalt Moeller-Meinecke. Beim IAGL und beim BUND gibt es eine weitere fertige Kurzeinwendung. Speziell für Flörsheim gibt es eine Mustereinwendung (in zwei Versionen für Einzelpersonen und Familien) auf der Homepage des Vereins "Für Flörsheim" - inhaltlich sehr gut, daher auch als Vorlage zum Abwandeln für andere Einwender zu verwenden. http://www.fuer-floersheim.de/html/001-homepage/documents/Muster-Einwendung_fuer_Familien.pdf
- Schnelleinwendung der ZRM zur zweiten Anhörung
- Kurzeinwendung besonders für Main-Kinzig-Kreis
- Schnelleinwendung beim BUND
- Schnelleinwendung beim IAGL
- Mustereinwendung für Flörsheim, auf der Homepage "Für Flörsheim"
(findet man in der linken Spalte unter "Aktuell") - Mustereinwendung für Betroffene im Taunus
- Mustereinwendung der FAG im Römer (verschiedene Versionen)
Wird es einen Erörterungstermin geben?
Darüber ist noch nicht entschieden. Es hängt wohl auch von Menge und Qualität der Einwendungen ab. Wenn es aber eine neue Erörterung gibt, ist damit zu rechnen, dass nur Einwender zugelassen werden, die in der jetzigen "ergänzenden Öffentlichkeitsbeteiligung" eine Einwendung gemacht haben. Wer dabei sein will, sollte auf jeden Fall eine Einwendung abgeben!
Einwendung - inhaltliche Fragen
Welche wichtigen Änderungen gibt es für die Betroffenen?
Genaues dazu wird sich herausstellen, wenn die Unterlagen ausgelegt sind und gesichtet werden können. Kern für die "normalen Einwender" dürfte die neue Luftverkehrsprognose sein, die schon in Ansätzen bekannt ist. Danach soll die Zahl der Flugbewegungen statt wie bisher auf 660 000 im Jahr 2015 auf 700 000 im Jahr 2020 steigen - das sind immerhin 40000 mehr (weiterhin ist natürlich anzunehmen, dass etwa 900000 Flugbewegungen technisch machbar sind und auch irgendwann erreicht werden). Dadurch ergeben sich auch höhere Belastungen durch z.B. Fluglärm und Schadstoffe. Die entsprechenden Auswirkungsprognosen wurden überarbeitet.
Wie finde ich die Änderungen in den Unterlagen heraus?
Es werden alle 65 Ordner wieder neu ausgelegt. Fraport hat versprochen, die geänderten Stellen zu markieren. Es ist auch ein "Lesehandbuch" versprochen, in denen die Struktur der Unterlagen erläutert wird und geänderte Stellen genannt sind. Am interessantesten dürften für die Privateinwender die Punkte Fluglärm, Schadstoffe und Risiko sein.
Ich habe mich nicht durch die Aktenordner gekämpft, habe ich etwas verpasst?
Wenn Sie sich noch nicht intensiver mit der Ausbauthematik befasst haben, werden Sie von der Papierflut wahrscheinlich nur erschlagen. Außerdem sind die Angaben der Fraport zu der Lärmbelastung, die Sie am meisten interessieren dürften, nicht besonders aussagekräftig. Informieren Sie sich am besten bei Ihrer BI oder auf den verschiedenen Internetseiten, wenn Ihre Stadt gegen den Ausbau ist, auch dort (die städtischen Experten haben die Unterlagen gelesen, um die städtische Einwendung zu schreiben).
PFV Landebahn Nordwest Öffentliche Auslegung der PFV-Unterlagen PFV-Einwendungen