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FAQ Einwendung- Antworten auf häufig gestellte Fragen
Von: @cf <2005-02-15>
Immer noch Fragen zum Thema Einwendung? Hier finden Sie Antworten auf Fragen, die uns häufig gestellt werden.
In diesem Beitrag finden Sie Antworten auf einige Fragen zum Thema Einwendungen zusammengefasst, die uns häufig gestellt wurden.

Einwendung - warum?

Warum sollte ich überhaupt eine Einwendung gegen den Flughafenausbau machen?

Ganz kurz:

  • um Ihre Rechtsansprüche zu wahren. Jetzt ist die letzte Möglichkeit, Einsprüche zu erheben
  • um mitzuhelfen, den Ausbau zu verhindern oder wenigstens etwas verträglicher zu gestalten
  • um später klagen zu können
  • um Ihren Protest gegen die Ausbaupläne zu äußern

Lohnt es sich denn, eine Einwendung machen? Sie wird doch sowieso nicht berücksichtigt ???

Falls Ihre Einwendung nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt wurde, können Sie dann gegen den Planfeststellungsbeschluss klagen. Außerdem ist eine schriftliche Einwendung Voraussetzung dafür, am Erörterungstermin teilnehmen zu können und dort seine Belange persönlich vortragen zu können. Mit Ihrer Einwendung drücken Sie auch Ihren politischen Protest gegen die Ausbaupläne aus und setzen damit die verantwortlichen Politiker unter Druck. Wenn Sie keine Einwendung machen, wird Ihre Meinung garantiert nicht berücksichtigt, und Sie können auch nichts dagegen machen.

Was macht es schon aus, ob ich eine Einwendung mache? Der Ausbau ist doch schon beschlossene Sache.

Für die Landesregierung ist der Ausbau sicherlich beschlossene Sache. Deshalb wird es sehr wahrscheinlich auch einen Planfeststellungsbeschluss geben, über den dann vor Gericht entschieden wird. Die vielen guten Argumente der Einwenderinnen und Einwender kann die Genehmigungsbehörde aber nicht ignorieren, sie spielen vor Gericht eine Rolle. Wenn es nicht gelingen sollte, den Ausbau zu verhindern, kann man zumindest eine Verzögerung oder Auflagen für den Flughafenbetreiber erreichen. Das ist besser als gar nichts!

In meiner Stadt wurden die Unterlagen nicht ausgelegt. Soll ich trotzdem eine Einwendung machen?

In etlichen Städten fühlen sich die Bürger schon heute durch Fluglärm stark gestört, sind aber nach Ansicht der RP auch nach dem Ausbau so wenig betroffen, dass man ihnen nicht einmal einen Satz Ordner spendiert, z.B. der ganze Taunus und etliche Orte im Main-Kinzig-Kreis. Und selbst wenn Sie heute noch keine Flugroute in Hörweite haben, kann dort morgen eine hinkommen - um den wachsenden Verkehr zu bewältigen, wird die DFS die Flugrouten noch öfter optimieren. Deshalb machen Sie eine Einwendung und bringen Ihre Befürchtungen vor!

Beim Verfahren zum Bau der Startbahn West 1971 wurde Darmstadt nicht als betroffenes Gebiet betrachtet, die Unterlagen wurden dort nicht ausgelegt. Heute gibt es auf der Darmstadt betreffenden Flugroute locker 160 Flüge pro Tag und es sollen laut Fraport-Planung im Jahr 2015 230 Flüge/Tag werden!

Ich bin eigentlich für den Ausbau. Wozu sollte ich Einspruch erheben?

Wenn Sie für den Ausbau sind, weil Sie nach Abwägung entschieden haben, dass Ihrer Meinung nach die Vorteile die Nachteile überwiegen, können Sie trotzdem von den Nachteilen betroffen sein. Um diese Nachteile gering zu halten, könnten Sie z.B. die Festlegung von Bedingungen verlangen (Einhaltung einer Obergrenze für Flugbewegungen, Lärmgrenzwerte, Nachtflugverbot), oder eine Entschädigung für Nachteile fordern (z.B. für den Wertverlust Ihrer Immobilie).

Ich habe doch schon zweimal eine Einwendung erhoben. Muss ich das jetzt nochmal tun?

Bis jetzt gab es im Verfahren zum Ausbau des Frankfurter Flughafens ein Raumordnungsverfahren und ein - vom Hauptverfahren abgetrenntes - Planfeststellungsverfahren für die A380-Werft. In beiden Verfahren haben Sie vielleicht schon Einwendungen erhoben.
Jetzt geht es um das Planfeststellungsverfahren für den eigentlichen Ausbau - den Bau einer neuen Landebahn und eines weiteren Terminals zur Erhöhung der Kapazität des Flughafens. Sie müssen in diesem Verfahren erneut Einwendungen erheben. Die anderen Verfahren waren Vorgeplänkel - das jetzige Verfahren ist das wichtigste!

Einwendung - technische Fragen

Einwendung - wie mache ich das?

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Entstehen mir durch eine Einwendung irgendwelche Kosten?

Die Einwendung kostet nichts (bis auf Briefmarke fürs Porto) und verpflichtet Sie zu nichts. Kosten entstehen erst, wenn Sie nach Vorliegen des Planfeststellungsbeschlusses eine Klage einreichen. Wenn Sie klagen wollen, sollten Sie sich rechtzeitig einem der Klagevereine anschließen.

Wie ist das genau mit der Einwendungsfrist?

Die offizielle Einwendungsfrist geht bis zum 2. März, 24 Uhr. Bis dahin können Sie Ihre Einwendung entweder
beim Regierungspräsidium Darmstadt oder bei einer Stadt, die offizielle Auslegungsstelle ist, abgeben. Beim RP gibt es dafür am Luisenplatz 2 einen "Fristenbriefkasten", anderenorts kann es anders geregelt sein ! Es gilt der Zeitpunkt des Eingangs bei der Abgabestelle, nicht der Poststempel. Wenn Sie die Einwendung mit der Post versenden, kalkulieren Sie sicherheitshalber 3 Tage Postlaufzeit ein.

Bei allen "nicht amtlichen" Sammelstellen ist die Abgabefrist im allgemeinen früher, weil von dort die Einwendungen zu einer offiziellen Abgabestelle weitergeleitet werden müssen. Bitte achten Sie auf die örtlichen Ankündigungen!

Städte, die der Aktion Zukunft Rhein-Main angehören, und Bürgerinitiativen wollen die gesammelten Einwendungen am 2. März während einer Aktion beim Regierungspräsidium abgeben. Bitte liefern Sie Ihre Einwendung auch hier einige Tage früher ab, damit rechtzeitig die Kisten gepackt werden können. Beim Kreis Groß-Gerau ist Abgabefrist der 27. Februar.

Wir empfehlen: Reizen Sie die Fristen nicht bis auf die letzte Sekunde aus. Für einen Anwalt mag es eine spannende Frage sein, ob eine 10 Minuten vor Fristende per Fax ans RP abgesendete Einwendung gültig ist, die nicht rechtzeitig ankam, weil am Faxgerät das Papier alle war und um diese Zeit niemand mehr da war, um es nachzulegen. Für alle anderen macht so etwas eher Stress und Ärger!

Bekomme ich eine Eingangsbestätigung vom RP?

Generell nicht. Wenn Sie die Einwendung als "Einschreiben mit Rückschein" schicken, bekommen Sie eine Bestätigung. Nach Berichten von Einwendern kommt die Bestätigung allerdings nur von der Poststelle, nicht von einem mit dem Verfahren befassten Mitarbeiter des RP. Von Anwälten haben wir gehört: das genügt.

Ich habe meine Einwendung abgegeben, was passiert jetzt damit?

Das Regierungspräsidium arbeitet alle Einwendungen durch und stellt die vorgebrachten Argumente zusammen. Die Einwendungen werden auch der Fraport übergeben, damit die sich dazu äußert. Danach findet (vermutlich ab September) der Erörterungstermin statt, bei dem unter Leitung des RP die Einwendungen mit den Einwendern und dem Antragsteller (Fraport) diskutiert werden. Hier haben alle Einwender (und nur diese, die Veranstaltung ist nicht öffentlich) Gelegenheit, ihre Einsprüche nochmals vorzutragen, zu erläutern und Fragen an die Fraport und die anwesenden Experten zu stellen. Der Erörterungstermin kann sich über mehrere Monate hinziehen, je nach Zahl der Einwendungen.
Danach werden alle Argumente vom RP gesichtet und abgewogen und eine Stellungsnahme für die Genehmigungsbehörde (das Hessische Wirtschaftsministerium) erstellt. Die Genehmigungsbehörde erlässt dann - irgendwann in 2006? - den Planfeststellungsbeschluss. Dieser wird öffentlich bekannt gemacht und ausgelegt. Danach beginnt die Klagefrist, innerhalb derer Klagen gegen den Beschluss eingereicht werden können.

Bekomme ich später eine Antwort auf meine Einwendung?

Nein, die Antwort ist der Planfeststellungsbeschluss. Bei einer großen Zahl von Einwendungen, wie in diesem Verfahren zu erwarten, werden die Einwender nicht einzeln benachrichtigt, sondern der Beschluss wird öffentlich bekanntgemacht, also in den Gemeinden ausgelegt und auch im Internet veröffentlicht. Sie müssen sich also selbst kümmern. Wenn Sie nicht gerade monatelang im Ausland weilen, besteht aber kaum die Gefahr, dass Sie den Planfeststellungsbeschluss verpassen: die Medien werden sich sicher darauf stürzen.

Kann ich eine Mustereinwendung für meine Familie/Kollegen/Bekannten einfach kopieren und sie nur unterschreiben lassen?

Solange es nicht zu viele sind (weniger als 50) und die aufgeführten Einwendungsgründe für alle Unterzeichner passen, ist dagegen nichts zu sagen. Familienmitglieder oder Nachbarn haben oft die gleichen Einwendungsgründe. Es ist wichtig, dass auf jeder Einwendung Name und Adresse und Unterschrift des jeweiligen Einwenders sind.
Formulareinwendungen - wie z.B. die Schnelleinwendung von Zukunft Rhein-Main - müssen naturgemäß ziemlich allgemein gehalten sein. Fügen Sie hier zumindest einige wenige persönliche Änderungen hinzu (z.B. zu Ihrer Fluglärmbetroffenheit, Ihrer Immobilie oder Ihren Kindern). So kann Ihre Einwendung beim RP nicht so leicht in der Schublade "08-15" verschwinden.

Ich arbeite bei Fraport. Kann ich verhindern, dass Fraport von meiner Einwendung erfährt?

Alle Einwendungen werden original an Fraport weitergegeben. Wenn Sie oder Mitglieder Ihrer Familie bei Fraport arbeiten oder Sie geschäftlich mit Fraport zu tun haben und Sie deshalb nicht wollen, dass Fraport von Ihrer Einwendung erfährt, können Sie beim RP beantragen, dass Ihre Einwendung nur anonymisiert weitergegeben wird.

Stellen Sie den Antrag auf einem extra Blatt. Formulierungsvorschlag:

Ich beantrage mein anliegendes Einwendungsschreiben nur ohne Namen und Adresse, also anonymisiert an die Antragstellerin weiterzugeben. Ich befürchte, dass mir ansonsten nicht zumutbare Nachteile entstehen würden.
Zur Begründung trage ich vor:
Ich bin/Ein Familienmitglied ist Fraport (Lufthansa, ...) angestellt
oder
Ich erhalte/Ein Familienmitglied erhält als ... hin und wieder Aufträge von der Fraport AG und anderen Flughafenfirmen.
Nach dem mir bekannt geworden ist, daß Flughafenmitarbeiter wegen ihrer Teilnahme beim Raumordnungsverfahren zum Personalvorstand bestellt wurden und Mitbewerber, die sich kritisch zum Ausbau geäußert haben, von weiteren Aufträgen ausgeschlossen wurden, befürchte ich, daß es mir ähnlich ergehen wird. Ich möchte aber auf mein Bürgerrecht am Planfeststellungsverfahren teilzunehmen, nicht verzichten.
Sollten Sie meinem Antrag nicht entsprechen, bitte ich um Nachricht.

Ich möchte meine Einwendungen nicht öffentlich erörtern. Gibt es da eine Möglichkeit?

Wenn Sie Ihre Einwendung nicht beim öffentlichen Erörterungstermin besprechen wollen, können Sie das RP um eine "private" Erörterung bitten, die z.B. am verhandlungsfreien Tag während des Erörterungszeitraumes stattfinden könnte. Sie müssen Ihren Wunsch plausibel begründen; laut Aussage des RP sind Krankheiten, Vermögensverhältnisse oder - für Unternehmen - auch Betriebsgeheimnisse mögliche Gründe. Erwähnen Sie Ihren Wunsch am besten bereits in der Einwendung.


Einwendung - inhaltliche Fragen

Ich habe mich nicht durch die Aktenordner gekämpft, habe ich etwas verpasst?

Wenn Sie sich noch nicht intensiver mit der Ausbauthematik befasst haben, werden Sie von der Papierflut wahrscheinlich nur erschlagen. Außerdem sind die Angaben der Fraport zu der Lärmbelastung, die Sie am meisten interessieren dürften, nicht besonders aussagekräftig. Informieren Sie sich am besten bei Ihrer BI oder auf den verschiedenen Internetseiten, wenn Ihre Stadt gegen den Ausbau ist, auch dort (die städtischen Experten haben die Unterlagen gelesen, um die städtische Einwendung zu schreiben).Wenn Sie auch nach dem Ende der Auslegungsfrist an den Unterlagen interessiert sind: unter www.fluglaerm-eppstein.de sind sie weiterhin verfügbar.

Nach den Planfeststellungsunterlagen bin ich gar nicht vom Ausbau betroffen.

Machen Sie sich nichts draus, Sie sind nicht allein. Sehr viele andere sind nach den Lärmberechnungen der Fraport auch nicht vom Ausbau betroffen. Das heißt aber nicht, dass Sie sich jetzt freuen können. Fraport hat den Maßstab, wer vom Lärm betroffen ist, sehr "hoch" angelegt. Wenn Sie am Tag nicht mindestens die Betroffenheit vom betroffensten Teil von Offenbach haben, gelten Sie als nicht belästigt. Besonders die nur bei Ostwind von Fluglärm Betroffenen haben nur wenig "Chancen" die Grenzwerte von Fraport zu überschreiten, denn Fraport mittelt bei der Lärmberechnung über die Tage mit Ostbetrieb und die mit Westbetrieb. Informieren Sie sich bei Ihrer BI oder Ihrer Stadt über die tatsächlich Lärmbelastung, die Ihnen beim Ausbau droht, manchmal gibt es Messungen oder Berechnungen zum aktuellen Lärm, die man hochrechnen kann. Lassen Sie sich nicht von einer Einwendung abhalten, nur weil Fraport meint, Sie seien nicht betroffen!

In meinem Ort gibt es im Moment keine Flugroute. Bin ich aus dem Schneider?

Im Moment haben Sie Glück, doch das muss keineswegs so bleiben. Die Flugrouten, die in den Planfeststellungsanträgen stehen, sind nur unverbindliche Planungen, sie sind nicht Teil des Antrags und werden auch nicht mit genehmigt. Das heißt: die Routen können schon zur Inbetriebnahme der neuen Bahn anders aussehen oder anders belegt werden als jetzt im Antrag steht - 1000 Meter Verschiebung könnten genügen, und sie sind plötzlich betroffen. Es sind aber auch ganz neue Routenführungen möglich. Es kann sie selbst dann treffen, wenn Sie weit hinter Mainz wohnen. Auch später können die Flugrouten durch eine einfache Rechtsverordnung geändert werden, ohne dass Sie ein Mitspracherecht haben. Bedenken Sie: Je mehr Flugbewegungen es abzuwickeln gilt, desto mehr Flugrouten braucht man. Die Wahrscheinlichkeit, dass einmal eine neue Flugroute über bisher nicht belastetem Gebiet eingeführt wird, ist hoch!

Ich bin jetzt schon sehr stark vom Fluglärm betroffen. Hilft mir das?

Eher nicht! Eine jetzt schon bestehende Fluglärmbelastung wird Ihnen als "Vorbelastung" angerechnet - einen Schutzanspruch haben sie nur gegen den Zuwachs gegenüber dem Ist-Zustand. Es ist sogar noch schlimmer: man geht nicht von ihrer jetzigen Belastung aus, sondern von der Belastung, die sie voraussichtlich ohne Flughafenausbau im Jahr 2015 haben würden. Nur das, was Sie dann im Ausbaufall mehr an Belastung bekommen, zählt. Ungerecht? Ist leider trotzdem so! Übertreiben Sie deshalb Ihre jetzige Fluglärmbelastung nicht.
Wenn Sie jetzt allerdings schon an der Grenze zur Gesundheitsgefährdung sind, kann schon eine ganz kleine Vergrößerung Ihre Belastung in den "verbotenen Bereich" bringen und damit Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen und/oder Entschädigung auslösen.

Ich habe jetzt schon eine Krankheit (z.B. Bluthochdruck). Soll ich das in meiner Einwendung anbringen?

Ja. Wenn Sie eine Krankheit haben, die durch die Fluglärm- oder Schadstoffbelastung verschlimmert werden könnte, sind Sie besonders schutzbedürftig. Führen Sie Ihre Krankheiten in diesem Fall unbedingt auf und bringen Sie Ihre Befürchtung zum Ausdruck, dass sich Ihre Krankheit durch den Ausbau verschlimmern könnte, in diesem Fall würde Ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt. Eventuell können mit Rücksicht auf kranke Menschen strengere Lärmschutzauflagen erreicht werden.

Meine Kinder wären in der Schule vom Fluglärm betroffen, legt die Stadt dagegen Einspruch ein?

Die Stadt kann wegen ihrer Schulen Einspruch erheben, um z.B. die Kosten für notwendige Schallschutz-Maßnahmen erstattet zu bekommen. Wenn Ihr Kind in der Schule durch Fluglärm beim Lernen gestört und deshalb in seinen Chancen beeinträchtigt wird, müssen Sie als Privateinwender für Ihr Kind einwenden. Vergessen Sie nicht, auch Ihr Kind eine Einwendung schreiben zu lassen. Sie müssen als Erziehungsberechtigte/r die Einwendung unterschreiben.

Ich werde ein Haus erben, kann ich jetzt schon Einspruch wegen Wertminderung erheben?

Die Einwendung wegen Wertminderung muss der aktuelle Besitzer der Immobilie machen. Der Anspruch geht später auf die Erben über. Wenn Sie schon jetzt absehen können, dass Sie in dem geerbten Haus wohnen werden, können Sie dies in Ihrer Einwendung aber schon anbringen, sie müssen ja abschätzen, wie Sie in Zukunft betroffen sein werden.

Ich mache mir Sorgen um die Natur. Kann ich das auch einwenden?

Der Schutz der Natur und von bedrohten Tieren und Pflanzen ist in diesem Verfahren Sache der Naturschutzverbände. Sie können rechtlich wirksam nur Dinge einwenden, die Sie persönlich betreffen. Die "Vertreter der Natur" in diesem Verfahren sind die anerkannten Naturschutzverbände, wie z.B. der BUND. Sie können die geplanten Naturschutzklage des BUND mit einer Spende unterstützen (näheres hier ).
Dennoch können Sie natürlich Einwendungen in Sachen Naturschutz vorbringen - als Meinungsäußerung. Dann merkt das RP, dass der Naturschutz für Sie wichtig ist. Sie können aber mit diesen Argumenten später nicht klagen. Wenn Sie durch Schäden in der Natur allerdings persönlich betroffen sind (z.B. weil der Wald abgeholzt werden soll, den Sie regelmäßig als Freizeitgebiet nutzen) ist das ein relevanter Einwendungsgrund.



Die Redaktion weist darauf hin, dass die Antworten auf die obigen Fragen nur allgemeiner Natur sein können. Wenn Sie eine genauere Auskunft über rechtliche Aspekte oder Ihren speziellen Fall haben wollen, sollten Sie einen Rechtsanwalt fragen.

 


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