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Erörterungstermin - Bericht vom 17.01.2006
Detaildiskussion: FFH- und Vogelschutzgebiete
Von: @cf <2006-01-17>

Am 17.01.2006 drehte sich die Diskussion um das Vogelschutzgebiet Untermainschleuse und das FFH-Gebiet Mark- und Gundwald. Die Meinungen der Einwender und der Fraport waren unterschiedlich, größere neue Erkenntnisse gab es nicht.

Den heutigen Bericht haben wir fast unverändert aus einem kommunalen Protokoll übernommen.

Vogelschutzgebiet Untermainschleusen

Rechtanwalt Diederichsen befürchtete eine erhebliche Beeinträchtigung der Eddersheimer Schleuseninseln durch Fluglärm. Laut Fraport beträgt die Lärmbelastung dort heute 62-63 dB(A) im Süden, 55-56 dB(A) im Norden, im Ausbaufall sollen es 62 dB(A) im Süden und 52-53 dB im Norden sein [wahrscheinlich nach Fraport-Methode über die Betriebsrichtungen gemittelt]. Die heutige Belastung durch Starts würde beim Ausbau wegfallen, da es dann neue Startrouten gebe. Fraport-Gutachter Müller-Pfannenstiel war der Meinung, Vögel würden durch den Fluglärm kaum gestört, Heidelerche und Kiebitz würden sogar direkt auf dem Flughafengelände vorkommen. Herr Petri, Ornithologe und ZRM-Gutachter bestritt das. Laut einer Studie auf dem Vorfeld des Flughafens, an der er selbst mitgearbeitet habe, käme es zu teilweise durch den Flugverkehr zu erheblichen Störungen. Rechtsanwalt Diederichsen wies darauf hin, wenn das Gebiet der Eddersheimer Schleuse faktisches Vogelschutzgebiet bleibe, sei eine erhebliche Beeinträchtigung (und damit der Flughafenausbau) zu unterlassen. Die geplante Schutzgebietsausweisung (LSG-Verordnung) habe nur das Ziel, den Flughafenausbau rechtlich zu ermöglichen.

Rechtsanwältin Fridrich verlangte eine detaillierte Aufnahme des Uferbereichs des Mönchwaldsees, da die Folgen der Rodungen in diesem Bereich nicht klar seien. Sie forderte, wie schon andere, einen Ortstermin. Bis das Gegenteil bewiesen sei, sei von einer erheblichen Beeinträchtigung auszugehen, das Fraport-Gutachten müsse überarbeitet werden. Der Experte der Stadt Rüsselsheim befürchtete Beeinträchtigungen des ohnehin steilen Ufers des Mönchwaldsees durch Materialauftrag beim Bau der Landebahn. Fraport meinte dazu, wegen der Entfernung zur Landebahn gebe es hier keine Beeinträchtigungen.

FFH-Gebiet Mark- und Gundwald

Die Diskussion wurde dann mit TOP 8.2.2.3., FFH-Gebiet Mark- und Gundwald, fortgesetzt. Herr Norgall (BUND) sagte, es sei unstrittig dass hier ein erheblicher Eingriff vorliege. Die Grunddatenerhebung sei vor diesem Hintergrund völlig unzureichend. Das RP verwies auf die Stellungnahme der Oberen Naturschutzbehörde (die der Fraport AG bereits seit geraumer Zeit vorliegt!), und bat darzulegen, wo die vorliegenden Unterlagen von Fraport zu vervollständigen oder grundlegend zu überarbeiten seien. Norgall protestierte gegen dieses Vorgehen des RP. Es sei nicht hinnehmbar, dass die Einwender dazu missbraucht würden, um die unzureichende Planung der Fraport fachlich ordentlich zu überarbeiten. Fraport sah keinen Grund, die Unterlagen zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt zu überarbeiten. Erst nach Ende der Erörterung werde Fraport entsprechend dem Ergebnis entscheiden, welche Unterlagen und Planungen überarbeitet würden. Rechtsanwalt Fislake hielt Fraport einen Zeitungsartikel vor, in dem Fraport-Sprecher Busch erklärt, im Erörterungstermin sei Fraport bereit, zusätzliche Unterlagen und Gutachten vorzulegen.

Herr Norgall fragte, wann von Fraport die Bauunterlagen zum Bau der A380 Werft und der CCT-Werft in das jetzige Verfahren eingeführt würden. Die Hinzuziehung dieser Unterlagen im jetzigen Ausbauverfahren sei unbedingt notwendig, insbesondere bei den Beeinträchtigungen durch Lichtwirkung. Fraport gab hierzu keine Antwort.

Norgall zeigte weiter anhand einer Karte, dass durch die Planung ca. 50% der FFH- Lebensraumtypen in diesem Bereich zerstört würden. Zusätzlich komme es besonders im nördlichen Bereich des Flughafens im Ausbaufall zu einer deutlichen Erhöhung von Luftschadstoffen (NOx) und damit einer Beeinträchtigung oder Zerstörung der nicht unmittelbar durch das Bauvorhaben vernichteten Lebensraumtypen. Es sei ungewiss, wie sich die NOx Einträge auf den Lebensraumtyp "Hainsimsen-Buchenwälder" auswirken würden. Völlig offen ist die Frage, wie sich die Problematik der Depositionen nach dem Jahr 2015 entwickeln würden. Weiterhin seien Veränderungen der Vegetation zu erwarten, wenn durch Versickerung großer Mengen an Oberflächenwasser der Grundwasserspiegel angehoben werde. Fraport-Gutachter Müller-Pfannenstiel wiederholte die bekannte Fraport-Meinungen, dass im Ausbaufall die NOx-Emissionen abnehmen würden und die Depositionen nicht dem Vorhaben zugeordnet werden könnten. Das Grundwasserproblem sei in den Planunterlagen behandelt.

Norgall hielt Fraport dazu ihre eigenen Aussagen aus den Planunterlagen vor: dort werde als Gefährdung des Lebensraumtyps 91.10 unter anderem "Nährstoffeintrag" angegeben. In dem Gebiet, das durch einen erhöhten NOx- und NO2-Eintrag betroffen sei, gebe eine sehr seltene Libellenart (Große Moosjungfer), die auf nährstoffarme kleine Gewässer angewiesen sei. Es stelle sich die Frage, wie man im Ausbaufall mit Blick auf das Gebietsmanagement mit diesem Problem umgehen würde. Zur Bechstein-Fledermaus sagte Norgall, der VGH Kassel habe im A380 Verfahren eine Beeinträchtigung des Lebensraumes der Bechstein-Fledermaus eingeräumt. Worin genau die Beeinträchtigung besteht, habe der VGH nicht explizit gesagt. Durch die Rodungsarbeiten für die A380-Werft sei eine so massive Störung verursacht worden, dass heute nicht bekannt sei, von welcher Ausgangslage man jetzt ausgehen müsse, dieser Sachverhalt müsse daher jetzt untersucht werden. Fraport entgegnete, nach den Planunterlagen sei eine Beeinträchtigung des Lebensraumtyps "Hainsimsen-Buchenwälder" durch Veränderungen des Grundwasserspiegels beim Ausbau ausgeschlossen. Rodungen für die A380-Werft hätten nur tagsüber stattgefunden. Es folgte eine längere Diskussion zwischen Norgall und Müller-Pfannenstiel über die Effekte des Ausbaus und des Baus der A380-Halle auf die Bechstein-Fledermaus. Norgall hielt eine Untersuchung in diesem Jahr für dringend notwendig. Das RP sagte zu, diesen Vorschlag zu prüfen.

Zum Hirschkäfer stellte Norgall fest, ein Großteil des Bestandes würde dem Ausbau zum Opfer fallen. Der Hirschkäfer sei sehr wenig mobil und könne dem Eingriff nicht ausweichen. Damit würde das zweitbeste hessische Hirschkäferhabitat durch den Ausbau verloren gehen. Der Fraport-Gutachter räumte erhebliche Beeinträchtigungen ein und verwies auf die von Fraport geplanten Maßnahmen zur Minimierung dieser Beeinträchtigung der Hirschkäferpopulation. Rechtsanwältin Philipp-Gerlach stelle abschließend für den BUND fest, nach ihrer Ansicht sei die Umweltverträglichkeitsprüfung neu zu erarbeiten. Sie hoffe, dass die Anhörungsbehörde das auch so sehe. Sie kritisierte erneut, dass die A380-Halle in einem separaten Verfahren genehmigt worden sei.

Ein Vertreter der HGON zitierte aus der Fachliteratur, bei der Bechstein-Fledermaus seien reine Bestände von Männchen nicht bekannt. Fraport hatte die Auffassung vertreten, der Kelsterbacher Wald sei ein reines Männchen-Gebiet.

Mittel- und Schwarzspechte

Der Vertreter der Oberen Naturschutzbehörde erläuterte den Werdegang des großen Vogelschutzgebietes südlich des Flughafens "Mönchbruch und Wälder bei Mörfelden-Walldorf und Groß-Gerau". Die Grunddatenerhebung werde demnächst den Beteiligten zugeschickt und gelte damit als abgeschlossen. Außerdem finde kurzfristig noch ein Beteiligungsverfahren statt (neuer LSG-Verordnungs-Entwurf wird verschickt; Stellungnahmen werden eingeholt). Die Abgrenzung des Gebietes werde seitens der Oberen Naturschutzbehörde nicht mehr geändert. Herr Norgall wies noch einmal auf die kontroverse Diskussion über die Abgrenzung des Gebietes im Norden hin. Hier sei nachgewiesen worden, dass die Dichte der Population des Mittelspechtes genauso groß sei wie im Rest des Gebietes. Das Gleiche gelte auch für den Schwarzspecht. Diese Fläche werde allerdings für die A380-Halle beansprucht. Er forderte, dass zumindest die noch nicht gerodeten Waldflächen in diesem Bereich in das Vogelschutzgebiet einbezogen würden. Der Vertreter der Oberen Naturschutzbehörde meinte dazu, durch Änderung der Grenze würde er eine falsche Abgrenzung einräumen und sich völlig unglaubwürdig machen.

Rechtsanwältin Philipp-Gerlach verwies noch einmal auf ein vorliegendes Gutachten (Hilgendorf), in dem das hohe Vorkommen von Mittel- und Schwarzspecht festgestellt wurde. Sie fragte, ob eine Nachuntersuchung im fraglichen Gebiet durchgeführt werde. Fraport erklärte dazu, die Frage, ob das betreffende Gebiet zur Erreichung des Schutzzieles (Schutz von Mittel- und Schwarzspecht) relevant sei, müsse die zuständige Fachbehörde beantworten, genauso wie die Frage der Abgrenzung des Schutzgebietes. Herr Norgall kritisierte, dass insbesondere mit Blick auf die sehr großen Reviere des Schwarzspechtes die Grenzziehung des Vogelschutzgebietes hier offensichtlich naturschutzfachlich falsch und einzig im Interesse der Fraport erfolgt sei.

Stört die Vögel der Fluglärm?

Weiterhin kritisierte Norgall die Beurteilung der Wirkung von Lärm auf Vögel durch Fraport und durch das Land Hessen (angeblich würden sich die Vögel an Lärm gewöhnen). Der Fraport-Gutachter widersprach der letzten These erneut, viele Vögel würden im unmittelbaren Umfeld des Flughafens leben. das RP hakte nach, ob denn geprüft worden sei, ab welchem Lärmpegel eine Vogelpopulation zusammenbrechen würde: "Wann läuft das Fass über?" Wenn jetzt die Vögel im Vogelschutzgebiet einem bestimmten Fluglärmpegel ausgesetzt sind und damit leben könnten, bedeutet das doch nicht, dass dieser Lärm bedenkenlos erhöht werden könne. Es wurde die Frage an Fraport gerichtet, wie sich der Lärm an den einzelnen Nachweispunkten für die schutzwürdigen Vögel verändern werde. Herr Müller-Pfannenstiel erläuterte anhand einer Karte die Veränderung des Dauerschallpegels an verschiedenen Messpunkten im Gebiet Mark- und Gundwald. Er sah keinen Zusammenhang zwischen Lärm und dem Vorkommen von Mittel-, Schwarz- oder Grauspecht.

Herr Norgall meinte, das Vorkommen von Vogelarten in verlärmten Bereichen beweise nicht, dass der Lärm keine negativen Auswirkungen auf diese Vogelarten hätte. Dazu müsste nachgewiesen werden, dass sich die betreffenden Vögel in den betreffenden Gebieten auch fortpflanzen, und es müsste nachgewiesen werden, dass bei fehlendem Lärm die Population der betreffenden Vogelart gleich hoch wäre.

Über die Anträge zum Abbruch des Verfahrens wurde noch nicht entschieden.



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