Am Dienstag, den 10.01.2006, war das Thema der Tagesordnungspunkt 8.2, FFH- und EU-Vogelschutzgebiete. Auch das Thema Akteneinsicht kam immer wieder auf, eine vernünftige Regelung wurde noch nicht gefunden.
Der Bericht beruht heute auf einem kommunalen Protokoll, die Redaktion war nicht selbst anwesend.
Immer noch Thema: Akteneinsicht
Im Verlauf der Diskussion übten verschiedene Anwälte weiterhin Kritik daran, dass Akteneinsicht und weitere Diskussion parallel stattfinden sollen. Dies sei ihnen nicht möglich. Nach 5 Tagen gebe es immer noch keine eindeutige Aussage des RP darüber, wie mit der Erörterung weiter verfahren werden solle. Zudem stehe es jetzt schon fest, dass es Nachforderungen des RP an Fraport geben werde und die bisherige Einsicht in Stellungnahmen lege ebenfalls Nachbesserungsbedarf nahe. Es sei deshalb nicht sinnvoll, weiter zu erörtern. Versammlungsleiter Gaentzsch forderte alle Beteiligten zu einer sachlichen Diskussion auf. Hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise zur Akteneinsicht gebe es Klärungsbedarf. Es gebe auch zu den Unterlagen Nachbesserungsbedarf, aber das sei normal und könne nicht zu einer Unterbrechung der Anhörung führen. Die Entscheidung über die Fortsetzung der Erörterung bleibe bestehen.
Wirkung von Luftschadstoffen auf den Wald
Rechtsanwalt Fislake fragte Fraport, ob die Planfeststellungsunterlagen zur Zeit überarbeitet würden. Fraport antwortete, es wären keine Änderungen in Auftrag gegeben und man würde auch während des Erörterungstermins keine Änderungen vornehmen. Auch für Ergänzungen gebe es im Moment keine Veranlassung. Fislake meinte, da die anhörungsbehörde Ergänzungsbedarf festgestellt habe, führe das Vorgehen von Fraport zu einer Verzögerung des Verfahrens, nicht die Beiträge der Anwälte.
Fislake ging dann auf die Belastung durch Luftschadstoffe für den Kelsterbacher Wald ein. Im Planungsfall solle es deutlich weniger Belastung geben als jetzt, die Grenzwerte würden nicht beachtet. Hier bestehe Überarbeitungsbedarf. Fraport meinte dazu, die Grenzwerte würden z.T. im Wald nicht gelten. Herr Norgall (BUND) wandte ein, das Problem der Boden-Immissionen sei nicht sachgerecht dargestellt und fragte nach Fundstellen in den Unterlagen. Nach einer Stellungnahme der HLUG zum Scoping-Termin sei der Boden rund um den Flughafen bereits erheblich belastet und zum Teil geschädigt. Er kritisierte, dass die Gutachten von HLUG und HFV aus dem Raumordnungsverfahren zu diesem Thema von der Landesregierung bis heute nicht zugänglich gemacht wurden. Warum nicht? Fraport-Gutachter Müller-Pfannenstiel antwortete, die Größenordnung der zu erwartenden Depositionen sei schwer darstellbar. Die Vorbelastungssituation werde vom BUND falsch dargestellt. "Critical loads" können nicht ohne weiteres auf örtliche Verhältnisse herunter gebrochen werden. Auf die Frage nach den Fundstellen wich Müller-Pfannenstiel aus. Er verwies auf das Kapitel "Emissionen" und sah keinen Wirkungspfad Luft - Boden. Der zusätzliche Schadstoffeintrag sei nicht relevant. Damit müsse man sich nicht beschäftigen.
Rechtsanwältin Philipp-Gerlach kritisierte, dass die Fachbehörden des RP den Einwendern nicht zur Diskussion zur Verfügung stehen würden. Laut Gesetz müssten sie das, aber die Verhandlungsführung würde es verhindern, da die Fachleute des RP in erster Linie in der Funktion als Anhörungsbehörde tätig sein (zum Teil sitzen sie mit auf dem Podium). Sie rügte ausdrücklich, dass die Fachbehörden bisher im Erörterungstermin kaum aufgetaucht seien. In anderen Verfahren sei das anders. Herr Gaentzsch sagte dazu, jede Behörde würde selbst entscheiden, ob sie an der Erörterung teilnehmen und wie weit sie sich äußern wolle. Das Problem der Beurteilung der zuständigen Fachbehörde zum momentanen Thema (Depositionen) sei erkannt und werde entsprechend berücksichtigt.
An den Fraport-Gutachter stellte sie die Frage nach Prognosen für die flughafenbedingten Depositionen für Ausbaufall und Nichtausbaufall. Müller-Pfannenstiel sagte dazu, die flughafenbedingten Depositionen seien uninteressant, wichtig sei nur die Gesamtbelastung. Dies verstand Philipp-Gerlach nicht. Es gehe hier doch um den Flughafenausbau, also müssten auch die ganz spezifischen Wirkungen des Ausbaus untersucht werden.
Wirkung von Licht auf Insekten
Herr Norgall verlangte, die Bedeutung von Lichtimissionen auf Insekten müsse im Verfahren berücksichtigt werden. Dies sei schon beim A380-Verfahren nicht der Fall gewesen. Er wollte wissen, wie das Problem im Bauantrag der A380 Halle berücksichtigt wurde. Die Darstellung der Lichtquellen (speziell der Hochbauten) sei unzureichend. Rechtsanwalt Fislake unterstützte die Frage, sie sei von Bedeutung und müsse entsprechend gewürdigt werden. Fraport verweigerte die Auskunft. Die Heranziehung der Baugenehmigungen A380 Werft im laufenden Verfahren sei unangebracht. Herr Gaentzsch meinte, es sei im A380 Verfahren möglicherweise ein Fehler gewesen, dies nicht zu untersuchen. dies nicht zu untersuchen. Das Problem werde aufgenommen.
Fraport-Gutacher Ebert sagte, mögliche zusätzliche Belastungen wirkten sich nicht negativ auf die Tierwelt aus. Norgall kritisierte, es werde ständig behauptet, dass das alles keine negativen Auswirkungen habe, allerdings fehlten hierzu entsprechende Beweise - nicht zuletzt deshalb, weil entsprechende Grundlagen fehlten. Das Problem der Flugzeugscheinwerfer werde von Fraport ebenfalls nicht gesehen. Hier müsse allerdings auch der Zusammenhang mit der Bodenbefeuerung und anderen Lichtquellen beachtet werden. Gutachter Müller-Pfannenstiel gab zu, dass es bisher wenige Untersuchungen zum Thema Auswirkungen von Licht auf die Tierwelt gibt. Er meinte aber, das Vorhandensein intakter Populationen z.B. des Hirschkäfers in unmittelbarer Nähe des Flughafens deute für ihn darauf hin, dass es keine problematischen Wechselwirkungen gebe. Norgall hielt diese Aussage nicht für ausreichend, da der Schutz im Vordergrund stehen müsse und nicht das Vorhaben. Die Tatsache, dass es heute noch viele Hirschkäfer gebe, führe nicht automatisch dazu, das das nach dem Ausbau auch noch der Fall sein werde. Ein Vertreter der HGON (Hessische Gesellschaft für Naturschutz und Ornithologie) sagte, die Hirschkäferpopulation im Bereich des Frankfurter Stadtwaldes sei erheblich zurückgegangen.
Rechtsanwalt Fislake konnte die Argumentation der Fraport-Gutachter nicht nachvollziehen. Ein Negativ-Beispiel für dieses Thema seien die beleuchteten Autobahnen in Belgien, die sehr wohl Beeinträchtigungen der Tierwelt mit sich gebracht hätten. Der von Fraport als Lösung vorgeschlagene Einsatz insektenfreundlicher Lampen könnte aus Sicherheitsgründen in der Praxis nicht durchführbar sein.
Die Diskussion wurde dann mit Punkt 8.2.2, Auswirkungen des Vorhabens auf die FFH- und EU-Vogelschutzgebiete, fortgesetzt. Rechtsanwalt Fislake kritisierte, dass die Grunddatenerfassung für den Kelsterbacher Wald stattgefunden hat und fertig sei, aber in den Unterlagen nicht berücksichtigt werde. Die Bedeutung des Borstgrasrasens im Kelsterbacher Wald werde nicht richtig bewertet. Ein Vetreter der Oberen Naturschutzbehörde sagte, laut Senckenberg-Gutachten aus dem Jahr 2000 habe der Borstgrasrasen dort als Lebensraumtyp nicht so große Bedeutung wie von RA Fislake gesehen, ein beauftragter Gutachter sei aber im Jahr 2004 zu einem anderen Ergebnis gekommen. Die Obere Naturschutzbehörde beurteile allerdings den Borstgrasrasen in diesem Bereich heute nicht als prioritären Lebensraumtyp im Sinne der FFH-Richtlinie.
Der Kelsterbacher Wald
Zum Thema Wald/Bannwald gab es mehrere Präsentationen zum Kelsterbacher Wald (sie liegen uns im Detail nicht vor). Sie beschäftigten sich mit der Bedeutung des Waldes (speziell des Bannwaldes) in der Umgebung des Flughafens, der Zukunft des Kelsterbacher Waldes (beziehungsweise was nach einem Ausbau davon übrig bleiben würde, und Verinselungseffekten. Es wurde dargelegt, welche wichtigen Funktionen der Wald in einem Ballungsraum hat: Sicht- und Lärmschutzfunktion (besonders wichtig in einem durch Straßen stark belasteten Bereich), Klimaschutzfunktion (vor allem ausgleichende Wirkung auf Temperaturschwankungen) , Luftreinhaltung (Ausfilterung von Schadstoffen), Wasserschutzfunktion (Reinigung und Speicherung des Niederschlagswassers), Bodenschutzfunktion (im Kelsterbacher Wald gibt es Dünenbereiche mit schützenswerter Vegetation), Biotop- und Artenschutz, Erholungsfunktion. Der Kelsterbacher Wald ist schon in den vergangenen Jahrzehnten durch Eingriffe stark in Anspruch genommen worden. Angesichts der großen Bedeutung der Waldflächen für das Allgemeinwohl könnten weitere Waldverluste nicht mehr hingenommen werden. Bei einem Ausbau müssten 268 Hektar Bannwald gerodet werden von insgesamt 416 Hektar Bannwald, der sich im Besitz der Stadt Kelsterbach befindet, das wären fast 40% Verlust.
Es folgt eine Diskussion zu den Gutachten über die Bechsteinfledermaus, speziell über die Stärke der vorhandenen Population und ob es sich beim Kelsterbacher Wald um ein Paarungsgebiet handelt, oder nicht. Das RP sah hier Prüfungsbedarf und eventuell Nachbesserungsbedarf. Fraport-Gutachter Müller-Pfannenstiel meinte, die Bechsteinfledermaus könne in den verbleibenden Waldinseln nördlich der geplanten Landebahn existieren. Das RP meinte dazu, es bestehe Prüfungs- und ggf Nachbesserungsbedarf.
Erörterungstermin PFV Landebahn Nordwest Regierungspräsidium Darmstadt Naturschutzgebiet Umweltverträglichkeits-Prüfung (UVP) Schadstoffe Bannwald