Fluglärmgesetz ist veraltet
Von: @ZRM EXTRABLATT <2016-10-31>
Im Jahr 2017 steht die Evaluierung des Fluglärmgesetzes an. Die ZRM sieht dringenden Novellierungsbedarf und fordert z.B., dass die Lärmpegel um mindestens zehn dB(A) sinken müssen und das Nachtflugverbot auf 22-6 Uhr ausgedehnt wird.
Nächstes Jahr steht die Evaluierung (Bewertung) des Gesetzes gegen den Fluglärm an. Es muss wirksamer werden, forderten in Berlin die Vertreter der Initiative Zukunft Rhein-Main, Michael Antenbrink und Katrin Eder. Regierung und Bundestag sind gefordert.
FlugLSchG - schon diese Abkürzung klingt sperrig und lebensfern. Sie bezeichnet das 2007 in Kraft getretene Gesetz zum Schutz gegen den Fluglärm. Ein Vorrang des aktiven Schallschutzes ist darin nicht vorgesehen. »Käfighaltung« - das ist das Stichwort: Der Schutz vor Fluglärm durch geschlossene, gedämmte Fenster, vielleicht noch ein Lüfter. Menschen können sich nur vor Fluglärm schützen, wenn sie bei geschlossenen Fenstern kommunizieren und schlafen. Diese absurde Vorstellung von Fluglärmschutz ist daher dringend zu ändern. Es muss draußen leiser werden. Der Hessische Verkehrsminister Tarek Al-Wazir forderte bei einer Veranstaltung in der Hessischen Landesvertretung in Berlin den »Zwang zur Modernität«: Flugzeuge müssen so leise werden, wie dies technisch möglich ist.
Noch ist es viel zu laut. Die NORAH-Studie unter Anwohnern des Frankfurter Flughafens zeigte, dass am frühen Morgen bei so einem Lärmpegel das Herzinfarkt-Risiko um 25 Prozent höher ist als normal. Das Risiko für tödliche Herzinfarkte steigt bereits bei nächtlichen Dauerschallpegeln von 40 bis 45 dB(A) um sieben Prozent. Die Betroffenen müssen noch lange auf ein neues Gesetz warten. »In dieser Legislaturperiode wird das nichts mehr«, so die Aussage aus dem Bundesumweltministerium bei der Präsentation der NORAH-Ergebnisse. Bis alle Stellungnahmen vorliegen, wird der Bundestag im Herbst 2017 neu gewählt sein.
Die Initiative Zukunft Rhein-Main sieht dringenden Novellierungsbedarf für das Gesetz: Die Lärmpegel müssen um mindestens zehn dB(A) sinken. Der Dauerschallpegel darf tagsüber nicht über 53 dB(A) steigen. Und nachts muss es so leise sein, dass maximal jeder zweite Anwohner bei einem Lärmereignis vorzeitig erwacht. Am Frankfurter Flughafen muss das Gesetz ein um zwei Stunden auf 22 bis 6 Uhr ausgedehntes Nachtflugverbot vorschreiben. Es muss so leise werden, dass Anwohner auch nahe am Flughafen ihre Fenster öffnen und die Räume lüften können, ohne massiv belästigt zu werden.
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Von: @cf <2005-09-10>
Zum Auftakt des Erörterungstermins am 12. September laden Bürgerinitiativen, die Initiative Zukunft Rhein-Main, Kommunen und Verbände alle AusbaugegnerInnen zu einer Kundgebung vor der Stadthalle Offenbach ein. Kommen auch Sie und protestieren Sie gegen die Ausbaupläne! Mehr»
Kreis GG: Nein zum Ausbau in Beton!
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Von: @Zukunft Rhein-Main <2005-09-12>
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