Gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Frankfurter Flughafens sind insgesamt 260 Klagen beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) eingereicht worden. Gegen den Ausbau und/oder für ein uneingeschränktes Nachtflugverbot klagen 30 Kommunen aus dem Umfeld des Flughafens, mehrere Klagevereine (für private Musterkläger), der BUND und auch einige Firmen. Für einen unbeschränkten Nachtflugbetrieb klagen mehrere Fluglinien, unter anderem die Lufthansa. Zusätzlich zu den Klagen wurden auch Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz ("Eilverfahren") eingereicht, um den Sofortvollzug des Planfeststellungsbeschlusses bis zu einer juristischen Klärung außer Kraft zu setzen.
Die Frist zur Klageeinreichung endete für Kommunen am 8. Februar, für Privatpersonen lief die Frist am 24. Februar ab. Eine detaillierte Begründung kann jeweils noch 6 Wochen lang nachgereicht werden.Der VGH Kassel hat angekündigt, wegen der Komplexität der Materie erst Anfang 2009 über die Klagen zu entscheiden.
Unabhängig vom Planfeststellungsbeschluss haben mehrere Kommunen auch gegen den aktuellen Landesentwicklungsplan Klage eingereicht. Im Landesentwicklungsplan wird der Ausbau des Flughafens mit einer Landebahn Nordwest festgeschrieben.
Aktuelle Nachrichten über den Verlauf des Rechtsstreits um den Flughafenausbau nach dem Planfeststellungsbeschluss finden Sie in einem eigenen Beitrag:
Übersicht über die eingereichten Klagen
Klagen von Kommunen - Übersicht
Die meisten vom Flughafenausbau stärker betroffenen Kommunen im Rhein-Main-Gebiet klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Flughafenausbau. Auch Kommunen, die nicht grundsätzlich gegen den Ausbau sind, haben zur Wahrung ihrer Rechtsposition Klagen eingereicht, zum Beispiel wegen des nicht eingehaltenen Versprechens auf ein Nachtflugverbot oder für schärfere Auflagen zum Lärmschutz.
Die Zusammenfassung enthält für die Kommunen der Initiative Zukunft Rhein-Main und andere betroffene Kommunen die Information, ob geklagt wird und wie, die politische Konstellation bei der Entscheidung über die Klage (soweit uns bekannt) und die entscheidenden Argumente, mit denen geklagt wird. Falls uns die Rechtsanwälte bekannt sind, die die Kommunen vor Gericht vertreten werden, sind sie auch aufgeführt. Teilnehmern am Erörterungstermin dürften die Anwälte bekannt sein. Die Informationen sind überwiegend der lokalen Presse entnommen. Die Klagen gegen den Landesentwicklungsplan werden zur Information bei den betreffenden Kommunen mit aufgeführt.
Bischofsheim: Klage, Eilantrag; Klage (Normenkontrollantrag) gegen Landesentwicklungsplan
Der Bischofsheimer Gemeindevorstand hat eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss und einen Eilantrag zur Aussetzung des Sofortvollzugs eingereicht. Hauptangriffspunkte sind das mangelhafte Lärmschutzkonzept und die Verletzung der Planungshoheit durch massive Siedlungsbeschränkungen. Vertreten wird die Stadt durch Rechtsanwalt Wurster.
Bürgermeister Bersch: "Die Abwägungsentscheidung der Planfeststellungsbehörde ist von einer solch dramatischen Einseitigkeit, dass man sich juristisch wehren muss!"
Büttelborn: Klage
Büttelborn klagt gegen den Planfeststellungsbeschluss. Die Entscheidung im Gemeindevorstand wurde einstimmig getroffen.
Schwerpunkt der Klage sind mangelnder Lärmschutz und Siedlungsbeschränkungen durch den Ausbau. Büttelborn ist besonders in der Nacht vom Fluglärm stark betroffen. Etwa die Hälfte des Gebiets von Büttelborn sowie Worfelden und Klein-Gerau sowie würden mit 60 db(A) nach Fluglärmgesetz in die sogenannte Nachtschutzzone fallen, wodurch ein Anrecht auf Schallschutzfenster in Schlafräumen besteht, aber nicht auf Entschädigung. Neue Siedlungsflächen können wegen dem Ausbau überhaupt nicht mehr ausgewiesen werden, die gesamte Fläche der Gemeinde fällt ins Siedlungsbeschränkungsgebiet.
Rechtsanwalt der Gemeinde ist Bernhard Schmitz.
Darmstadt: Klage
Darmstadt wird gegen den Planfeststellungsbeschluss eine Verpflichtungsklage einreichen, mit der unter anderem ein vollständiges Nachtflugverbot zwischen 22 Uhr und 6 Uhr und zusätzliche Schallschutzmaßnahmen für die Stadtteile Wixhausen, Arheilgen und Kranichstein erwirkt werden sollen. Die Klage richtet sich nicht grundsätzlich gegen den Ausbau, da man "die ökonomische Bedeutung des Flughafens anerkenne". Rechtsanwalt ist Klaus Berghäuser.
Das Stadtparlament hat die Klage mit 41 Ja Stimmen (SPD, Grüne und Kleinfraktionen) gegen 23 Nein-Stimmen (CDU, FDP) gebilligt. Der Stadtverordnete Wilhelm Kiens (CDU) enthielt sich. Es existiert ein Magistratsbeschluss aus dem Jahr 2003, der besagt, die Stadt habe gegen den Ausbau zu klagen, falls ihre Belange negativ berührt seien.
Darmstadt sieht im Planfeststellungsbeschluss einen massiven Eingriff in die Planungshoheit der Stadt. 80 Prozent der für neue Wohnbebauung vorgesehenen Flächen - in den Stadtteilen Wixhausen, Arheilgen und Kranichstein - können wegen des zunehmenden Fluglärms künftig nicht mehr genutzt werden. Die Stadt benötigt wegen des Bevölkerungszuwachses diese Siedlungsflächen dringend. Zudem können in den betroffenen Stadtteilen auch keine Einrichtungen wie Krankenhäuser und Kindergärten mehr gebaut werden Zudem hält man die Schallschutzmaßnahmen nicht für ausreichend, um die schon in den ördlichen Stadtteilen wohnenden Menschen vor dem Fluglärm adäquat zu schützen.
Dietzenbach: doch keine Klage
Die Stadt Dietzenbach hat vorsorglich und um die Frist zu wahren, ein Klage eingereicht, um die Rechtsansprüche der Stadt zu wahren. Die Stadtverordnetenversammlung - in der seit der letzten Wahl die Ausbau-Befürworter die Mehrheit haben - hat jedoch danach beschlossen, die Klage zurückzuziehen. Für den Rückzug der Klage stimmten die CDU, die FWG, die "Unabhängigen Dietzenbacher Sozialdemokraten" (UDS), ein Vertreter der FDP und die Vertreterin der Republikaner, SPD, Grüne, Dietzenbacher Liste und je eine Vertreterin von FDP und ÖDP. Für eine Klage wurden Siedlungsbeschränkungen in Feld geführt. Die CDU: "Die heutige Variante des Planfeststellungsbeschlusses ist 'gut für die Stadt', sie solle deshalb nicht daran rütteln".
Dreieich: keine Klage
Die Stadt Dreieich wird nicht gegen den Ausbau klagen, da man die Erfolgsaussichten "wegen fehlender Betroffenheit" für zu gering hält. Die Planungshoheit der Stadt sei durch den Ausbau nicht tangiert. Alle Fraktionen mit Ausnahme der Grünen stimmten für die Magistratsvorlage, auf eine Klage zu verzichten. Die SPD-Stadtverordnete Tempelhahn enthielt sich.
Eppstein: keine Klage
Eppstein erhebt keine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss. Ein von der FWG vorgelegter Antrag, auf ein absolutes Nachtflugverbot zu klagen, wird vom Stadtparlament mit den Stimmen von CDU und FDP (gegen FWG, Grüne, SPD) abgelehnt ( Bericht von der Sitzung ). Die Mehrheit geht davon aus, dass Eppstein vom Ausbau nicht betroffen/in seinen Rechten verletzt ist oder dass es sogar durch den Ausbau leiser wird. Das Stadtparlament hatte in den vorausgegangenen Jahren mehrere Beschlüsse für ein absolutes Nachtflugverbot gefasst.
Erzhausen: Klage
Die Gemeinde Erzhausen klagt gegen den Planfeststellungsbeschluss. Dabei will sich Erzhausen mit der Stadt Weiterstadt zusammenschließen (die ebenfalls beschlossen hat zu klagen) und die Anwaltskosten teilen. Der Beschluss wurde im Gemeindeparlament mit den Stimmen von SPD, Grünen und eines CDU-Vertreters gefasst. Von der CDU kamen 3 Gegenstimmen und eine Enthaltung.
Wichtiges Klageargument: aus den offengelegten Unterlagen habe man nicht erkennen können, ob und wie stark Erzhausen künftig vom Fluglärm betroffen sei, entsprechende Lärmkarten fehlten. Rechtsanwalt ist wolfgang Baumann.
Flörsheim: Eilverfahren, Klage; Klage (Normenkontrollantrag) gegen Landesentwicklungsplan
Die besonders stark vom Ausbau betroffene Stadt Flörsheim hat beim VGH Kassel sowohl einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz (Eilverfahren) als auch eine Anfechtungsklage gegen den Planfeststellungsbeschluss eingereicht. Zusätzlich wurde/wird auch ein Normenkontrollantrag gegen den Landesentwicklungsplan eingereicht. Rechtsanwalt von Flörsheim ist Dr. Martin Schröder.
Neben den Klagen der Stadt wird es auch Privatklagen von Flörsheimer Bürgern geben, die vom Verein "Für Flörsheim" unterstützt werden (siehe Abschnitt "Musterklagen von Privatpersonen".) Die Stadt fordert die Bürger auf, selbst gegen die Verletzung ihrer Rechte (unzumutbare Lärmbelastung, Wertverlust von Grundstücken) zu klagen, da die Stadt nur für die städtischen Belange eintreten kann.
Die Stadt Flörsheim sieht sich durch den Ausbau ihrer Entwicklungsmöglichkeiten beraubt, weil am Ortsrand keine neuen Siedlungen errichtet werden könnten. Die Nutzbarkeit städtischer Gebäude und kommunaler Einrichtungen würde durch den Fluglärm eingeschränkt, die Gebäude würden an Wert verlieren. Dazu kommen mögliche Gefahren, die von einem eventuellen Flugzeugabsturz auf das Shell Tanklager Flörsheim oder das DEA-Tanklager in Raunheim ausgehen würden.
Frankfurt: Klage
Die Stadt Frankfurt klagt nicht gegen den Flughafenausbau selbst, sondern gegen die Nachtflugregelungen im Planfeststellungsbeschluss. Das Stadtparlament hat in einer Sondersitzung mit einer Mehrheit aus SPD und Flughafen-Ausbau-Gegnern (FAG) den Widerspruch von Oberbürgermeisterin Petra Roth gegen einen Klagebeschluss vom Dezember aufgehoben. Die Mehrheit wurde möglich, weil sich die regierende Koalition aus CDU und Grünen gemäß ihrem Koalitionsvertrag bei den Abstimmungen zum Flughafenausbau, auch bei denen über die Klage, enthalten hat. Roth erklärte, dass der Beschluss des Stadtparlaments "dem wirtschaftlichen und sozialen Wohl der Stadt" schweren Schaden zufüge.
Ginsheim-Gustavsburg: Klage
Die Doppelgemeinde Ginsheim-Gustavsburg klagt gegen den Planfeststellungsbeschluss. Die Klage richtet sich insbesondere gegen die Lärmbelastungen durch die enorme Ausweitung des Flugbetriebs durch den Ausbau von 492000 Flügen im Jahr 2007 auf 745000 Flüge im Jahr 2025 (für den Ortsteil Gustavsburg wird eine Verdoppelung des Lärms erwartet). Verschärfend wirkt das nicht eingehaltene Versprechen auf ein Nachtflugverbot. Kritisiert wird auch das unzureichende Lärmschutzkonzept.
Griesheim: Klage
Griesheim hat eine Klage eingereicht. Die Klage wurde erst einen Tag vor dem Ende der Frist auf die Tagesordnung des Parlaments gesetzt und dort beschlossen. Die Prüfung durch den Anwalt der Stadt habe erst kurz vor der Parlamentssitzung ergeben, das der Ausbau Baugebiete gefährde und man deshalb klagen müsse, erklärte der Sprecher der Stadt. Rechtsanwalt ist Wolfgang Baumann.
Groß-Gerau, Kreis: Klage, Eilverfahren
Der Kreis Groß-Gerau hat sowohl einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz (Eilverfahren) als auch eine Anfechtungsklage gegen den Planfeststellungsbeschluss eingereicht. Der Kreistag genehmigte die Klage mit den Stimmen von SPD, Grünen, PDS und Republikanern, CDU und FDP stimmten dagegen, die Freien Wähler enthielten sich.
Der Kreis möchte zunächst mit einem Eilantrag sicherstellen, dass Fraport nicht vor vor der juristischen Entscheidung mit konkreten Ausbaumaßnahmen beginnt, und mit der Klage selbst die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses erreichen. Bereits am 28. Februar 2000 wurde im Kreistag ein Beschluss gefasst, "alle politischen und juristischen Mittel zu nutzen, um den Bau einer neuen Bahn zu verhindern", was jetzt umgesetzt wird. Rechtsanwälte des Kreises sind Ursula Philipp-Gerlach und Dirk Teßmer.
Angriffspunkte der Klage sind vor allem das mangelhafte Schallschutzkonzept und das nicht vorhandene Nachtflugverbot. Kritisiert werden auch Verstöße gegen das Naturschutzrecht und das nicht hinreichend bewiesene öffentliche Interesse am Ausbau. Dabei konzentriert sich die Klage vor allem auf diejenigen Teile der Planfeststellung, in denen die Rechte des Kreises als Schulträger und Eigentümer der Kreisstraße 152 (Okrifteler Straße) verletzt werden. Auch die Verkehrsanbindung des Flughafens nach dem geplanten Ausbau und der Baustellenverkehr würden zu hohen Belastungen des Kreises führen.
- Kreis Groß-Gerau: Der Planfeststellungsbeschluss muss aufgehoben werden!
Pressemitteilung vom 03.04.2008 - Kreis Groß-Gerau: Klage gegen Ausbau (PM vom 29.01.2008)
Groß-Gerau, Stadt: Klage
Die Stadt Groß-Gerau klagt gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Flughafenausbau. Dies entschied die Stadtverordnetenversammlung mit 16 gegen 10 Stimmen. Mit "Nein" stimmte die Kombi-Fraktion und einige Abgeordnete der CDU.
Beanstandet werden die Einschränkung der kommunalen Planungshoheit durch Siedlungsbeschränkungen (nach den Kriterien der Regionalplanung könnten Flächen an Nordsiedlung und Nordring, Südzuckergelände und Wallerstädten davon betroffen sein). Außerdem werden das Schallschutzkonzept und die Ausnahmen vom Nachtflugverbot bemängelt. Laut Bürgermeister Sauer (CDU) erfolgt die Klage "aus der Fürsorgepflicht gegenüber den Bürgern" unabhängig von den politischen Positionen zum Ausbau. Auch wenn die Erfolgschancen wegen der nicht so starken Betroffenheit der Stadt als nicht besonders hoch eingestuft werden, möchte man mit der Klage die Negativ-Auswirkungen des Ausbaus möglichst gering halten (Idee: wenn alle klagen und wir nicht, bekommen wir den Fluglärm ab).
Rechtsanwalt ist Bernhard Schmitz, hier seine "Einschätzung der Erfolgsaussichten einer Klage durch Groß-Gerau
Groß-Zimmern: Klage eingereicht
Überraschung in Groß-Zimmern: Bürgermeister Grimm (CDU) hat eine Klage eingereicht, die bis heute (13.2) nicht vom Stadtparlament gebilligt ist. Das Stadtparlament hat am 29.1. mit den Stimmen von CDU und FDP beschlossen, nicht zu klagen. Inzwischen hat der Bürgermeister aber sein Veto gegen die Entscheidung eingelegt und doch geklagt. Eine Sondersitzung des Parlaments entscheidet heute, ob man den Beschluss oder gegen den Widerspruch des Bürgermeisters vorgehen will. Die Klage richtet sich vor allem gegen Siedlungsbeschränkungen. Rechtsanwalt ist Wolfgang Baumann.
Hanau: Klage
Hanau klagt mit anderen Kommunen im Main-Kinzig-Kreis gegen die Aushöhlung des Nachtflugverbots am Frankfurter Flughafen. Die Stadtverordnetenversammlung hat mehrheitlich (22:19 bei 9 Enthaltungen) beschlossen, sich der Klagegemeinschaft anzuschließen. SPD, Grüne, die Linke und die "Bürger für Hanau" stimmten dafür, CDU und Republikaner dagegen, die FDP enthielt sich.
Oberbürgermeister Kaminsky stellte heraus, dass sich Hanau sich nicht gegen den Ausbau an sich stellen wolle. Die Forderungen der Stadt nach lärmmindernden Anflugverfahren sowie nach einem strikten Nachtflugverbot von 22 bis 5 Uhr seien aber nicht berücksichtigt worden, weshalb man klagen wolle.
Zur Klagegemeinschaft gehören neben Hanau auch Gelnhausen, Rodenbach, Ronneburg, Neuberg und der Main-Kinzig- Kreis. Rechtsanwalt ist Matthias Möller-Meinecke.
Hattersheim: Klage
Hattersheim klagt gegen den Flughafenausbau. Wichtige Gründe für die Klage: Deutlicher Anstieg des Lärm und der Schadstoffbelastung, Wertverlust städtischer Gebäude.
Der Verein "Lebenswertes Hattersheim" will Bürger bei Musterklagen unterstützen.
Hochheim: Klage
Hochheim hat eine KLage eingereicht. Näheres ist zur Zeit nicht bekannt.
Hofheim: Klage
Hofheim klagt gegen den Planfeststellungsbeschluss. Die Stadtverordnetenversammlung hat die KLage mit den Stimmen aller Fraktionen beschlossen. Hauptargument sind die Ausnahmen vom Nachtflugverbot.
Kelsterbach: Klage und Eilverfahren; Klage (Normenkontrollantrag) gegen Landesentwicklungsplan
Kelsterbach klagt im Eilverfahren auf die Aussetzung des Sofortvollzugs als auch mit einer Anfechtungsklage gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Flughafenausbau. Das Stadtparlament hat die Klage mit großer Mehrheit beschlossen (nur der CDU-Stadtverordnete Dieter war dagegen).
Wichtigste Kritikpunkte der Stadt: kein Nachtflugverbot; mangelhaftes Schallschutzkonzept (keine oder mangelhafte Aussagen zum Umgang mit lärmsensiblen Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen und Seniorenheimen); Steigerung des innertörlichen Verkehrs; Schadstoffbelastung in Teilen der Stadt - und natürlich der Verlust des Kelsterbacher Waldes. Bürgermeister Engisch: "Vom Mediationsergebnis ist nichts mehr übrig".
Rechtsanwalt von Kelsterbach ist Heribert Fislake.
Langen: keine Klage
Belastungen für Langen sind gering Langen. Der Magistrat will nicht gegen den Ausbau des Flughafens Frankfurt klagen. Nach den Worten von Erstem Stadtrat Klaus-Dieter Schneider sind die Belastungen für Langen äußerst gering. Im Vordergrund stehe, dass Langen vom Ausbau profitiere, der für die Region mit einem Aufschwung verbunden sei.
Main-Kinzig-Kreis: Klage
Der Main-Kinzig-Kreis klagt in einer Klagegemeinschaft, siehe Hanau. Zur Klagegemeinschaft gehören noch Gelnhausen und Hanau sowie den Kommunen Rodenbach, Ronneburg und Neuberg.
Main-Taunus-Kreis: Klage, Eilverfahren (?)
Der Main-Taunus-Kreis klagt gegen den Planfeststellungsbeschluss. Schon zum Ende des letzten Jahres hatte der Kreistag vorsorglich beschlossen, eine Klage einzureichen, wenn der Planfeststellungsbeschluss kommt; die Entscheidung fiel einstimmig.
Mainz: Klage
"Auf die letzte Minute" hat die Stadt Mainz am letzten Tag der Frist die angekündigte Klage gegen den Ausbau beim VGH Kassel abgegeben. Der Beschluss im Stadtparlament fiel einstimmig.
Die Stadt Mainz sieht durch den Ausbau ihr kommunales Selbstverwaltungsrecht und ihre Planungshoheit verletzt, etwa bei der Ausweisung von Wohngebieten. Betroffene Grundstücke verlieren an Wert. Juristisch vertreten wird die Stadt durch die Anwaltskanzlei Nörr Stiefenhofer Lutz (Rechtsanwalt Schröder).
Oberbürgermeister Beutel weist darauf hin, dass betroffene Bürgerinnen und Bürger ihre persönlichen Interessen (z.B. gesundheitlich Beeinträchtigung durch den Fluglärm und Schadstoffe, Wertverlust von Immobilien) selbst durch Klagen geltend machen sollten. Berechtigt sind viele: in Mainz wurden mehr als 6300 Einwendungen erhoben, womit die Stadt an der Spitze liegt. Die Stadt unterstützt den Klageverein der Mainzer Bürgerinitiativen "Lebenswertes Mainz", der Musterklagen führen wird.
Landkreis Mainz-Bingen: Beteiligung an Klage
Der Landkreis Mainz-Bingen wird sich mit einer Summe von bis zu 50000 Euro an der Klage der Stadt Mainz gegen den Ausbau des Frankfurter Flughafens beteiligen. Man geht davon aus, dass die Klage der Stadt Mainz die Interessen der Bürgerinnen und Bürger im Landkreis mit vertreten wird. Der Kreisausschusses beschloss die Beteiligung an der Klage dies einstimmig.
Argumente: kein absolutes Nachtflugverbot, keine Lärmschutzmaßnahmen für den Kreis vorgesehen. Landrat Schick: " Wir haben dem Vorhaben überhaupt nur unter den Bedingungen der Mediation zugestimmt".
Mörfelden-Walldorf: Klage und Eilverfahren; Klage (Normenkontrollantrag) gegen Landesentwicklungsplan
Mörfelden-Walldorf hat einen Eilantrag auf vorläufigen Rechtsschutz und eine Klage gegen den Ausbau eingereicht. Rechtsanwalt der Stadt ist Bernhard Schmitz.
Begründung für die Klage sind Siedlungsbeschränkungen in vielen Stadtteilen, eine deutliche Zunahme der Lärm- und Verkehrsbelastung durch den Ausbau, die Ausnahmen beim Nachtflugverbot, das unzureichende Lärmschutzkonzept und die irreversiblen Eingriffe in den Bannwald, der eine Schutz- und Erholungsfunktion für die Bürger hat. Die Einwendungen der Stadt wurden nicht berücksichtigt. Bürgermeister Becker: "Wenn die Koch-Regierung nicht für einen sachgerechten Interessenausgleich sorgen will, dann müssen dies eben die Gerichte tun".
Bürgermeister Becker weist darauf hin, dass die Stadt nicht stellvertretend für ihre Bürger klagen kann, diese müssten selbst Klage einreichen.
Mühlheim: Klage
Auch Mühlheim hat eine Klage eingereicht. Nähere Informationen zum Inhalt liegen uns noch nicht vor.
Nauheim: Klage
Nauheim hat eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss eingereicht. Die Gemeindevertretung hat die Klage mit großer Mehrheit (23 Ja, 2 Nein, 4 Enthaltungen) gebilligt. Dagegen stimmten nur zwei Vertreter der Freien Liste Nauheim (FLN) und ein Sozialdemokrat. Auch Ausbaubefürworter stimmten für eine Klage, um Schaden von der Kommune abzuwenden, die Idee: wenn alle anderen Städte sich mit Klagen durchsetzen, bekommen diejenigen mehr Fluglärm ab, die sich nicht gewehrt haben.
Nauheim muss bei einem Ausbau von einer sehr starken Zunahme des Fluglärms (11 db(A)) rechnen und würde damit "ein zweites Raunheim". Die ganze Stadt müsste passiven Schallschutz für den Tag erhalten. Für die Stadt bedeutet dass, dass keinerlei neue Wohngebiete mehr möglich sind und sie damit nicht mehr wachsen kann. Siedlungsbeschränkungen sind daher Hauptargument der Klage. Die weitere Versiegelung von Flächen durch den Ausbau und die Einleitung von Oberflächenwasser ins Grundwasser könnte zudem zu einer Verschärfung der bestehenden Probleme durch einen hohen Grundwasserspiegel führen (Keller werden überflutet).
Rechtsanwalt der Stadt ist Bernhard Schmitz.
Die neugegründete Aktion "Nauheim wehrt sich" will einen Verein gründen, um private Musterklagen vorzubereiten.
Neu-Isenburg: Klage; Eilverfahren
Die Stadt Neu-Isenburg klagt gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Frankfurter Flughafens und hat auch einen Eilantrag eingereicht. Die Stadtverordneten beschlossen die Klage mit den Stimmen von CDU, SPD, Grünen und FDP. Die beiden Vertreter der FWG stimmten mit "Nein".
Klagegründe sind die Zunahme des Fluglärms und Siedlungsbeschränkungen. Nach Darstellung von Bürgermeister Quilling ist für Neu-Isenburg die Zunahme des Fluglärms am Tag noch gravierender als in der Nacht. Die Flugbewegungen seien ungerecht über das Bahnensystem verteilt, auf der Südbahn, von der die Haupt-Lärmbelastung für Neu-Isenburg kommt, würden künftig größere (und damit lautere) Flugzeuge landen. Für die Bewohner von Zeppelinheim wird mit zusätzlichen Belastungen gerechnet, wenn das neue Terminal 3 mit Shuttle-Bussen an die S-Bahn-Station Zeppelinheim angebunden wird.
Rechtsanwalt von Neu-Isenburg ist Klaus Haldenwang. Haldenwang wies darauf in, dass ein wesentlicher Teil der Altanlagen auf dem Flughafengelände seit 1971 "vorbei an Genehmigungen" errichtet worden und damit nicht legal seien, darum dürfe ein weiterer darauf aufbauender Ausbau nicht genehmigt werden.
Neben der Stadt werden außerdem zwölf Bürger gegen den Ausbau des Flughafens klagen, die exemplarisch vom Verein "Neu-Isenburg – Wir wollen hier leben" ausgewählt wurden.
Offenbach: Klage, Eilverfahren; Klage (Normenkontrollantrag) gegen Landesentwicklungsplan
Die Stadtverordneten stimmten mit großer Mehrheit für die Klage. Nur der CDU-Parteivorsitzende und Leiter der Staatskanzlei in Wiesbaden Grüttner und zwei Republikaner stimmten dagegen. Grüttner dürfte in seiner politischen Funktion in Wiesbaden durchaus einen Anteil am Zustandekommen des Planfeststellungsbeschlusses gehabt haben. Die CDU äußerte Zweifel an den Erfolgsaussichten der Klage und forderte die Stadt auf, durch "Vereinbarungen mit Fraport" Geld für Schallschutzmaßnahmen zu erhalten.
In ihrer Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss will sich die Stadt Offenbach vor allem gegen die vorgesehene Nachtflugregelung wenden. Für einen schwerwiegenden Rechtsfehler hält man, dass die Genehmigung der Landesregierung über den Antrag des Flughafenbetreibers Fraport hinaus geht. Zweiter Punkt ist die Einschränkung der kommunalen Planungshoheit und die Beschneidung der Entwicklungschancen der Stadt. 75 Prozent des Stadtgebiets würden bei einem Ausbau unter Siedlungsbeschränkungen fallen. Rechtsanwalt der Stadt Offenbach ist Dr. Reiner Geulen.
Nach dem neuen Fluglärmgesetz fallen 75 Prozent des Stadtgebietes in die Schutzzone II, in der Schallschutzmaßnahmen vorgeschrieben sind, aber vom Wohnungseigentümer selbst bezahlt werden müssen - 38000 Wohnungen wären betroffen. Die Kosten wären immens. Deshalb klagt nicht nur die Stadt, sondern auch die Gemeinnützige Baugesellschaft Offenbach (GBO), der 6000 Wohnungen in Offenbach gehören. Auch die Klinikum Offenbach GmbH will wegen der Kosten des Lärmschutzes klagen.
Juristisch vertreten wird die GBO von Rechtsanwältin Philipp-Gerlach. (Mehr im Interview mit RA Philipp-Gerlach) .
Kreis Offenbach: keine Klage
Der Kreis Offenbach wird nicht gegen den Flughafenausbau klagen. Die Mehrheit von CDU und SPD (45 Abgeordnete) stimmte gegen eine Klage. Für eine Klage stimmten die Grünen, FDP, FWG, und die Linke, außerdem die Neu-Isenburger CDU-Abgeordneten Oliver Quilling, Ingrid Bickmann, Walter Norrenbrock und Stefan Schmitt, der Dreieicher CDU-Abgeordnete Volker Gerhard und Christian Beck von der SPD. Der Planfeststellungsbeschluss wurde nach einer Pressemitteilung der Kreis-Grünen noch nicht einmal von einem Anwalt geprüft.
Raunheim: Klage und Eilverfahren
Raunheim hat vorsorglich sowohl eine Klage gegen den Ausbau als auch einen Eilantrag eingereicht. Gefordert wird in der Klage vor allem die Einführung und verbindliche Anwendung des "Anti-Lärm-Pakts", über den im RDF verhandelt wurde. Ein absolutes Nachtflugverbot, besserer passiver Schallschutz für städtische Gebäude und Immobilienmanagement stehen auch auf der Liste der Forderungen. Rechtsanwalt: Klaus Haldenwang (?)
Nach wie setzt Bürgermeister Jühe, Architekt und engagierter Beobachter des umstrittenen "Anti-Lärm-Paktes", auf Verhandlungen mit Fraport über die von ihm vorgeschlagenen Maßnahmen des aktiven Schallschutzes - obwohl im Planfeststellungsbeschluss dazu nicht allzuviel Konkretes dazu zu finden ist. Die Stadt hält sich eine außergerichtliche Einigung / Zurücknahme der Klage offen, falls durch ein "verbindliches und nachhaltig wirksames Lärmschutzkonzept" eine Lärmminderung für Raunheim erreicht werden kann.
Roßdorf: Klage, Eilverfahren
Roßdorf wehrt sich mit einem Eilantrag und einer Klage gegen den Flughafenausbau. Das Parlament beschloss die Klage mit den Stimmen von SPD, Grünen und zwei CDU-Abgeordneten. Die FDP und vier Christdemokraten enthielten sich. Die Bedenken aus Roßdorf seien "in keiner Weise berücksichtigt oder abgewogen worden", sagte Bürgermeisterin Christel Sprößler(SPD). Rechtsanwalt: Wolfgabg Baumann.
Rüsselsheim: Klage, Eilverfahren; Klage (Normenkontrollantrag) gegen Landesentwicklungsplan
Die Stadt Rüsselsheim klagt sowohl mit einem Eilverfahren auf Aussetzung des Sofortvollzugs als auch gegen den Planfeststellungsbeschluss. Wichtigste Argumente der Klage: Lärmzunahme, besonders in Haßloch und Konigstädten, Schutzbedürftigkeit städtischer Einrichtungen, wie Schulen oder Altenheime. Die Nachtflugregelungen sind nicht auf dem aktuellen Stand der Lärmwirkungswirschung. Außerdem wurde im Planfeststellungsbeschluss ein Verstoß gegen europäisches Naturschutzrecht gefunden. Rechtsanwaltin ist Alexandra Fridrich.
Einzelne Stadtverordnete der CDU wollen auch schon "Plan B" - Einigung mit Fraport nach dem Muster von Raunheim - verfolgen, dies wird von der Mehrheit im Stadtparlament jedoch abgelehnt.
Trebur: Klage
Trebur hat eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss eingereicht. Beim Ausbau würde der Fluglärm in Trebur stark zunehmen, eine neue Flugroute würde direkt über Astheim führen. Das Siedlungsbeschränkungsgebiet umfasst die Ortsteile Trebur und Astheim vollständig sowie den nördlichen Teil des Ortsteiles Geinsheim.Klageziel ist es, den Fluglärm in Trebur zu verringern und so eine weitere Entwicklung der Stadt zu ermöglichen. Rechtsanwalt der Stadt ist Bernhard Schmitz.
Weiterstadt: Klage
Weiterstadt klagt gegen den Planfeststellungsbeschluss. Die Stadtverordnetenversammlung beschloss dies mit 20:12 Stimmen. Gegen die Klage stimmte die CDU-Fraktion und 2 SPD-Abgeordnete. Mit der Klage beauftragt wird Rechtsanwalt Wolfgang Baumann.
Weiterstadt ist bereits jetzt stark durch Fluglärm belastet, durch den Ausbau würde sich die Zahl der Betroffenen etwa verdoppeln. Drei Grundstückseigentümer in der Gräfenhausener Gemarkung hätten wegen des Dauerschallpegels sogar Anspruch auf Ankauf ihrer Grundstücke durch Fraport. Weitere Schallschutzmaßnahmen für Weiterstadt sind im Planfeststellungsbeschluss aber nicht vorgesehen. Dies will Weiterstadt nicht akzeptieren, ebenso wird ein Nachtflugverbot gefordert.
Wiesbaden: Klage
Überraschend hat auch die Stadt Wiesbaden eine Klage eingereicht, obwohl sie für den Ausbau ist. Die Klage richtet sich gegen die Ausnahmen beim Nachtflugverbot. Außerdem fordert die Stadt die Begrenzung der jährlichen Flugbewegungen auf 657000.Andere Kläger gegen Ausbau
BUND
Der BUND hat seine Klage eingereicht. Generelle Informationen zur Klage unter "Geplante Naturschutz-Verbandsklage des BUND" . Genauere Informationen zu den aktuellen Inhalten der Klage sind noch nicht verfügbar, das Naturschutzrecht steht im Mittelpunkt.
Klagevereine
Nähere Informationen zu den Klagevereinen finden Sie im Beitrag "Klage gegen Planfeststellungsbeschluss? So geht es" und im Beitrag Aktuelle Nachrichten über Klagen gegen den Flughafenausbau .
IAGL:
Das "Institut zur Abwehr von Gesunheitsgefahren durch Lärm e.V.", kurz IAGL, schickt 49 Musterkläger aus der ganzen Region gegen den Planfeststellungsbeschluss ins Rennen. Viele weitere Informationen zu den eingereichten Klagen und die Klageschrift einer Musterklage findet man unter "Aktuelles" auf der Homepage des IAGL:
Verein "Für Flörsheim"
Der Verein "Für Flörsheim" wehrt sich mit zahlreichen Klagen gegen den Flughafenausbau. Neun vom Verein unterstützte Bürgerinnen und Bürger haben vorläufigen Rechtsschutz ("Eilverfahren") gegen die Planfeststellung beantragt, 23 weitere haben Klage erhoben. Die Kläger wurden aus verschiedenen Stadtteilen ausgesucht, um alle wichtigen Problembereiche abzudecken. Gute Argumente wurden genug gefunden: der Schriftsatz zur Klage umfasst 447 Seiten. Die Anwaltskanzlei Nörr Stiefenhofer Lutz vertritt die Kläger vor Gericht.
Verein "Lebenswertes Mainz"
Der neue Verein "Für ein lebenswertes Mainz und Rheinhessen - gegen Fluglärm und die Frankfurter Flughafenerweiterung" e.V. unterstützt ebenfalls Musterklagen gegen den Flughafenausbau. Hier wird speziell auf die Belastungssituation in Mainz eingegangen. Die Musterklage ist im Internet auf der Homepage des Vereins verfügbar:
Die Klagen verlangen die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses, hilfsweise ein Nachtflugverbot zwischen 22 und Uhr sowie Schallschutzmaßnahmen und Entschädigungen. Wichtige Argumente: der Fluglärm durch den Ausbau wurde nicht korrekt ermittelt und die Wirkungen grundlegend unterschätzt (bei Annahme von 900000 möglichen Flugbewegungen würde der Lärm 70 Dezibel erreichen). Schädliche Wirkungen der extrem niedrigen Überflüge über die Stadt (nicht nur durch Lärm. sondern auch durch Schadstoffe, Erschütterungen und Bedrohungsgefühle) wurden nicht berücksichtigt. Weiterhin: Unterschätzung des Absturzrisikos, Verstoß gegen europäisches Naturschutzrecht. Ein zwingender Bedarf, der die gravierenden Folgen des Ausbaus rechtfertigen würde, wird nicht gesehen.
Rechtshilfefonds der Bürgerinitaitive Sachsenhausen
Mitglieder der Bürgerinitiative Sachsenhausen unterhalten einen Rechtshilfefonds (kein formaler Verein, funktioniert aber ähnlich), der den Flughafenausbau auf dem juristischen Wege verhindern will. Zwei vom Fonds unterstützte Musterkläger sind im Verfahren gegen den Planfststellungsbeschluss vertreten. Rechtsanwalt Baumann vertritt die Kkäger.
Reitsportgruppe Eddersheim (RSG): Klage, Eilverfahren
Das "Reit- und Therapiezentrum Wiesenhof" der RSG liegt laut Planfeststellungsbeschluss in einem "Entschädigungsgebiet mit Übernahmeanspruch" . Der Dauerschallpegel auf dem Gelände wäre am Tag 70 dB(A), womit die verfassungsrechtliche Zumutbarkeitsschwelle überschritten ist. Fraport muss das Gelände übernehmen und dafür eine Entschädigung zahlen. Damit ist die RSG aber nicht einverstanden und will klagen. Die Stadt unterstützt den Verein dabei, vor Gericht im Eilverfahren zu klagen, um seine Existenz, aber auch die Bürgschaft der Stadt in Höhe von rund 460 000 Euro zu sichern. Auch der Eddersheimer Unternehmer Burkhard Schuster, der neben dem Gelände der Reitsportgruppe einen Betrieb und ein Wohnhaus hat, ist zur Klage entschlossen: für ihn ist im PLanfeststellungsbeschluss keine Entschädigung vorgesehen.
Firmen und Institutionen in Offenbach
Die Gemeinnützige Baugesellschaft Offenbach (GBO) und die Offenbacher Wohnungswirtschaft klagen wegen der Kosten für Schallschutzmaßnahmen in ihren mehr als 6000 vom Fluglärm betroffenen Wohnungen in Offenbach gegen den Ausbau. Der Evangelische Kirchengemeindeverband Offenbach klagt als Träger von Kindertagesstätten. Alle werden von Rechtsanwältin Philipp-Gerlach vertreten.
DEA Tanklager Raunheim: Klage, Eilverfahren
Das Tanklager Raunheim hat sowohl einen Eilantrag zur Verhinderung des sofortigen Baubeginns als auch eine Klage eingereicht. Die Klage wird begründet mit dem erhöhten Risiko für das Treibstofflager durch den Flughafenausbau. Durch die neue Landebahn würden die Überflüge etwa 100 m näher an das Tanklager heranrücken. Im Planfeststellungsbeschluss wird trotzdem nicht von einem erhöhten Risiko ausgegangen. Das Unternehmen fürchtet hohe Kosten durch eventuelle Sicherheitsauflagen und möchte mit der Klage Fraport verpflichten, diese Kosten zu übernehmen. Rechtsanwalt ist Lutz Eiding.
Klagen von Luftverkehrsunternehmen
Fluggesellschaften: Klage gegen Nachtflugverbot
Die Fluglinien Lufthansa, TUI-Fly und Condor haben eine Klage gegen die Planfeststellung eingereicht. Ziel ist die Abschaffung der Nachtflugbeschränkungen. Die Lufthansa fordert 41 Nachtflüge. Die Ferienflieger Condor und TUI-Fly sehen Arbeitsplätze oder sogar ihre Existenz bedroht, wenn sie ihre Flugzeuge nicht rund um die Uhr nutzen können. Von den 17 Ausnahmeflügen würden die Ferienflieger wohl nichts abbekommen, weil Frachtflugzeuge Vorrang haben sollen. Die auch die Deutsche Post mit ihrer Luftfrachttochter hat Klage eingereicht. Die Post sei trotz der Verlagerung von Luftpost-Aktivitäten nach Leipzig auf den Flughafen Frankfurt als Logistikstandort angewiesen.
Fraport: keine Klage
Immerhin: Fraport will nicht gegen den Planfeststellungsbeschluss klagen, weil man ihnen das beantragte Nachtflugverbot nicht gebilligt hat ...
Klagen gegen Flughafenausbau PFV Landebahn Nordwest Klage (vor Gericht) Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Frankfurter Flughafens Siedlungsbeschränkungen