Flughafenausbau: EU-Kommission leitet Verfahren gegen Deutschland ein
Absturzrisiko auf Ticona bei der Planung nicht genügend berücksichtigt
<2004-03-30>
Die EU-Kommission leitet rechtliche Schritte gegen Deutschland wegen Verletzung des EU-Umweltrechts ein. Dies wurde in der heutigen Sitzung der Kommission beschlossen. Die geplante Nordwestbahn verstößt nach Ansicht der Kommission gegen die Seveso-II-Richtlinie.
Eine Sprecherin der Kommission sagte, die Hessische Landesregierung habe ihre Pflicht zu einer vollständigen Umweltverträglichkeitsprüfung beim Raumordnungsverfahren nicht erfüllt. Das Risiko eines Flugzeugabsturzes auf das Chemiewerk Ticona, das nur 700 Meter von der geplanten Landebahn entfernt wäre, sei nicht hinreichend berücksichtigt worden. Die Seveso-Richtlinie schreibt einen Mindestabstand von 4 Kilometern zwischen zwei Störfallbetrieben vor, um schwere Unfälle zu verhindern.
Die Kommission hat der Bundesregierung ein sog. Mahnschreiben übermittelt. Die Bundesregierung hat zwei Monate Zeit zur Nachbesserung. Wird danach die Seveso-Richtlinie immer noch nicht korrekt angewendet, könnte die Kommission die Bundesrepublik vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen.
Die EU-Kommission hat mit ihrer Entscheidung auf eine Beschwerde der Fraktion der Flughafen-Ausbaugegner (FAG) im Frankfurt Stadtparlament reagiert, die diese vor einem halbem Jahr eingereicht hatten. Die FAG sprach von einem großen Sieg für die Bürgerinitiativen und Ausbaugegner.
Das Hessische Wirtschaftsministerium wies die Kritik der EU-Kommission wie schon früher als unbegründet zurück. Die Kommission kenne das deutsche Planungsrecht nicht und verkenne die deutsche Rechtslage, sagte ein Sprecher. Das Risiko durch die Ticona werde im Planfeststellungsverfahren und bei der Änderung des Landesentwicklungsplans berücksichtigt, im Raumordnungsverfahre sei das nicht notwendig.
Der Rechtsanwalt der FAG, Möller-Meinicke, sagte dagegen, die EU-Kommission hätte in voller Kenntnis der vom Land Hessen vorgetragenen "Spitzfindigkeiten" entschieden. Sowohl in der Landesplanerischen Beurteilung als auch im Planfeststellungsverfahren müsse die Seveso-Richtlinie beachtet werden.
Weder Ministerpräsident Koch noch die Fraport wollten sich heute zur Entscheidung der EU-Kommission äußern. Der BUND erklärte, die Landebahn Nordwest sei gescheiter, und forderte Landesregierung und Fraport AG auf, die Ausbaupläne für den Frankfurter Flughafen aufzugeben.
Weitere Informationen:
Eine Sprecherin der Kommission sagte, die Hessische Landesregierung habe ihre Pflicht zu einer vollständigen Umweltverträglichkeitsprüfung beim Raumordnungsverfahren nicht erfüllt. Das Risiko eines Flugzeugabsturzes auf das Chemiewerk Ticona, das nur 700 Meter von der geplanten Landebahn entfernt wäre, sei nicht hinreichend berücksichtigt worden. Die Seveso-Richtlinie schreibt einen Mindestabstand von 4 Kilometern zwischen zwei Störfallbetrieben vor, um schwere Unfälle zu verhindern.
Die Kommission hat der Bundesregierung ein sog. Mahnschreiben übermittelt. Die Bundesregierung hat zwei Monate Zeit zur Nachbesserung. Wird danach die Seveso-Richtlinie immer noch nicht korrekt angewendet, könnte die Kommission die Bundesrepublik vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen.
Die EU-Kommission hat mit ihrer Entscheidung auf eine Beschwerde der Fraktion der Flughafen-Ausbaugegner (FAG) im Frankfurt Stadtparlament reagiert, die diese vor einem halbem Jahr eingereicht hatten. Die FAG sprach von einem großen Sieg für die Bürgerinitiativen und Ausbaugegner.
Das Hessische Wirtschaftsministerium wies die Kritik der EU-Kommission wie schon früher als unbegründet zurück. Die Kommission kenne das deutsche Planungsrecht nicht und verkenne die deutsche Rechtslage, sagte ein Sprecher. Das Risiko durch die Ticona werde im Planfeststellungsverfahren und bei der Änderung des Landesentwicklungsplans berücksichtigt, im Raumordnungsverfahre sei das nicht notwendig.
Der Rechtsanwalt der FAG, Möller-Meinicke, sagte dagegen, die EU-Kommission hätte in voller Kenntnis der vom Land Hessen vorgetragenen "Spitzfindigkeiten" entschieden. Sowohl in der Landesplanerischen Beurteilung als auch im Planfeststellungsverfahren müsse die Seveso-Richtlinie beachtet werden.
Weder Ministerpräsident Koch noch die Fraport wollten sich heute zur Entscheidung der EU-Kommission äußern. Der BUND erklärte, die Landebahn Nordwest sei gescheiter, und forderte Landesregierung und Fraport AG auf, die Ausbaupläne für den Frankfurter Flughafen aufzugeben.
Weitere Informationen:
Themen hierzuAssciated topics:
Bundesregierung (Deutschland) Europäische Union Hessische Landesregierung Ticona Landebahn Nordwest EU - Richtlinien EU-Kommission Landesentwicklungsplan Hessen (LEP)
Das könnte Sie auch interessierenFurther readings:
Bundesrepublik haftet für das Flugzeugunglück von Überlingen
Landgericht Konstanz : Übertragung der Flugsicherung an Schweizer skyguide war rechtswidrig
<2006-07-27>
ZRM: "Bund hat Weisungsrecht in Sachen Nachtflugverbot"
Landesregierung muss Ausbaubaupläne stoppen!
<2007-09-20>
EU soll Verfahren wegen Flughafenausbau einstellen
Schreiben der Bundesregierung an die EU-Kommission
<2004-07-04>
Der zweite Versuch zur Novellierung des Fluglärmgesetzes
Infos, Kommentare und Material zu einem Vorhaben, das erneut gescheitert ist
<2005-06-05>
Bundesregierung einigt sich auf neues Fluglärmgesetz - in Grundzügen
Trittin steckt in einigen Punkten zurück - viele Detailfragen noch offen
<2005-05-21>
Bundeskanzlerin Merkel unterstützt Ausbau des Frankfurter Flughafens
"Eine Frage von nationaler Bedeutung"
<2006-07-25>
Bundestag beschließt "Gesetz zur schnelleren Infrastrukturplanung"
Auch Planfeststellungsverfahren lässt sich so schneller durchziehen
<2006-10-27>
Bundestragsfraktionen zur Verabschiedung des Fluglärmgesetzes
Pressemitteilungen 14.12.2006
<2006-12-14>
Vorerst kein neues Fluglärmgesetz
Der vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf wird bis zur Neuwahl nicht mehr umgesetzt
<2005-06-01>
Bundestag beschließt neues Fluglärmgesetz
Die Flughäfen sind zufrieden - die Betroffenen nicht
<2006-12-15>
Stoppt der Bund das Nachtflugverbot?
Oder sucht die Landesregierung einen Schuldigen, wenn es kein Nachtflugverbot gibt?
<2007-09-22>
Bundeskabinett beschließt Regelungen zur Flugsicherung
Pressemitteilung BMVBS vom: 11. März 2009, Nr.: 44/09
<2009-03-12>
Bundestag ändert Grundgesetz für Neuordnung der Flugsicherung
DFS kann Flusicherungsaufgaben delegieren, wird aber nicht privatisiert
<2009-05-28>
Hattersheim: Nachtruhe ist Menschenrecht
<2009-10-22>
Fluglärmschutzgesetz: Es tut sich so gut wie nichts
<2019-05-30>
EU-Kommission vermutet Verletzung der Seveso-Richtlinie
Bundesregierung zu Stellungnahme aufgefordert
<2003-11-25>
Wirtschaftsminister Rhiel: Vorwürfe wegen Seveso-Richtlinie sind unbegründet
Pressemitteilung vom 23.12.2003
<2003-12-23>
Kommission leitet rechtliche Schritte gegen Deutschland wegen Verletzung des EU-Umweltrechts ein
Pressemitteilung IP/03/422 vom 30.03.2004
<2004-03-31>
DEMO für ein besseres Fluglärmgesetz
<2004-08-31>
VCD: Vorrang für den Schutz vor Fluglärm - für ein besseres Fluglärmgesetz
Pressemitteilung vom 28.10.2004
<2004-10-28>