Die neue Lärmobergrenze reicht nicht aus, denn sie begrenzt nur das Anschwellen des Lärms. Die Initiative Zukunft Rhein-Main fordert Maßnahmen, die den Krach tatsächlich verringern.
Über 400.000 Menschen sind Lärm-Hoch betroffene. Wer beispielsweise in Raunheim wohnt, muss einen Fluglärmpegel von über 60 Dezibel aushalten. Ein Lärmwert, der erwiesenermaßen krank macht. Die Flächen mit 60 dB (A) Dauerschall dürfen um den Flughafen noch um 1178 Hektar wachsen – statt wie geplant um 3276 Hektar. Das steht im Pakt, den Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir im vorigen Herbst mit Fraport, den Airlines und der Fluglärmkommission aushandelte. Er will diese Lärmobergrenze nun im neuen Landesentwicklungsplan festschreiben. Das wäre fatal, denn die Regelung ist völlig unzureichend. Rund eine halbe Million Menschen würden nicht ausreichend vor Fluglärm geschützt.
Das Mediationsergebnis war ein Junktim: Die Empfehlung zum Ausbau sollte nur Gültigkeit mit den anderen Bestandteilen der Vereinbarung haben. Eine Lärmobergrenze, im Sinne der Mediation, sieht ganz anders aus als die im vorigen Herbst geschlossene Vereinbarung. Nötig ist eine Verringerung des Fluglärms – keine Begrenzung seiner Zunahme. Der Minister muss dazu die Grenzwerte um fünf Dezibel absenken, wie es das Umweltbundesamt vorschlägt. Er muss auch die besonders ungesunden Krach-Spitzen durch aufheulende Turbinen in die Lärmobergrenze einbeziehen, fordern die Sprecher der Initiative Zukunft Rhein-Main.
Wichtig ist zudem, dass die Lärmobergrenze für eine viel größere Fläche gilt als jetzt. Die Besonderheiten jedes Ortsteils sind zu berücksichtigen, so dass tatsächlich entsprechend der ZRM Forderung überall die Lärmbelastung pro Jahr um mindestens 0,4 Dezibel sinkt.
Junktim
Das Wort steht für die untrennbare Verknüpfung mehrerer Absprachen. Hier verbindet es die im Mediationsverfahren von 1998 bis 2000 getroffenen Absprachen, dass mit dem Ausbau bestimmte Komponenten wie z. B. Anti-Lärm-Paket, Nachtflugverbot, Lärmobergrenze untrennbar miteinander verbunden sind. Die Lärmobergrenze muss also ein verbindliches Programm zur Minderung des Fluglärms enthalten und für jeden einzelnen Ortsteil festgelegt sein. Beide Elemente fehlen in der neuen Lärmobergrenze. Ihr fehlt der lokale Bezug, weil sie nicht überall gleich wirkt. In manchen Gemeinden wird es sogar noch deutlich lauter. Die aktuelle Obergrenze darf daher nicht zum Teil des Landesentwicklungsplans werden. Und erst recht nicht abschließend«, wie es Minister Al-Wazir vorhat.
Zukunft Rhein-Main (ZRM) EXTRABLATT Lärmobergrenzen (LOG)
Unser Standpunkt: Ja zur Wirtschaftsregion Rhein-Main - Nein zum Flughafenausbau !
Argumente der Ausbaubefürworter kritisch hinterfragt.