Am heutigen Tag wurde die Diskussion zur Luftverkehrsprognose, Gutachten G8,fortgesetzt. Wesentliche neue Erkenntnisse gab es nicht. Das Ministerium hat alle Anträge auf Abbruch des Planfeststellungsverfahrens abgelehnt.
Zu Beginn der Sitzung forderte Rechtsanwalt Möller-Meinecke von der Sitzungsleitung, die Diskussion besser zu strukturieren und Themen vernünftig abzuarbeiten, z.B. in dem Nachfragen (an Fraport) zugelassen werden. Die Rednerliste soll offengelegt werden, damit jeder eine Idee hat, wann er dran kommt. Weiterhin beantragt er, ein "Obergutachten" zu dem Gutachten G8 anfertigen zu lassen und dabei die im Gutachten von RegioConsult genannten Aspekte zu berücksichtigen. Weiterhin forderte er die Beiladung der Lufthansa.
Ein Vertreter des RP sagte, es seien alle Punkte des Gutachtens G8 gestern von Gutachter und Gegengutachter beleuchtet worden, das RP müsse jetzt entscheiden, was zum Gutachten G8 nachgefordert wird. Versammlungsleiter Gaentzsch lehnte eine Beiladung der Lufthansa ab: " Die Anhörungsbehörde ist kein Beweissicherungsorgan". Weiterhin sagte er, es sei nicht Aufgabe der Anhörungsbehörde, die Gutachten und Gegengutachten zu prüfen und dann ein Obergutachten in Auftrag zu geben. Die Anhörungsbehörde könne nur Probleme diskutieren, offene Probleme der Planfeststellungsbehörde vorlegen, die dann zu entscheiden habe (Der einfache Einwender fragt sich hier, wozu dann die ganze teure Anhörung überhaupt gut ist).
Eine weitere Äußerung von Herrn Gaentzsch: Die Planrechtfertigung ist zu definieren nach dem Luftverkehrsgesetz, nämlich: besteht ein öffentliches Verkehrsinteresse? Eigentliches Planungsziel ist wohl: Stärkung des Flughafens Frankfurt in seiner Funktion im öffentlichen Interesse, nicht nur das Marktinteresse einer Flughafengesellschaft.
Vor der Mittagspause wurde die Entscheidung der Planfeststellungsbehörde (Wirtschaftsministerium) über die Anträge auf Abbruch des Planfeststellungsverfahrens verkündet. Wie nicht anders zu erwaten, hat das Ministerium alle Anträge abgelehnt. Eine Befangenheit der Planfeststellungsbehörde wegen Beteiligung des Landes an der Fraport AG bestehe nicht. Nur Amtsträger, aber nicht eine ganze Behörde könnte befangen sein. Der Planfeststellungsbeschluss von 1971 (in dem steht, es werde keinen Ausbau mehr geben) sei kein Grund für Abbruch des Verfahrens.
Ab 14 Uhr kamen die Privateinwender bevorzugt zu Wort. Es waren leider nicht allzuviele von ihnen anwesend, offensichtlich hat sich der Sondertermin noch nicht herumgesprochen. Die Einwender äußerten sich zu verschiedenen Themen.
Die Diskussion der Luftverkehrsprognose soll am Montag wieder aufgenommen werden, wenn wieder beide Gutachter anwesend sind.
Gutachten zum Ausbau d. Frankfurter Flughafens Flug-Passagiere Fraport AG Luftverkehr Erörterungstermin
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