Am Dienstag, den 6.12.2005, wurde mit dem Punkt 5.2, Bodenlärm, begonnen. Der Punkt ist in die Unterpunkte 5.2.1: Bewertungsmaßstäbe, 5.2.2: Ermittlung der Lärmauswirkungen und 5.2.3: Konkrete Lärmauswirkungen an einzelnen Orten unterteilt.
Der Bericht beruht heute auf einem kommunalen Protokoll.
Zu Beginn der Sitzung wurde von Fraport eine Einführung zum Thema vorgetragen, das RP gab einen Überblick über die Einwendungen.
Rechtsanwalt Schmitz erläuterte die Kritik der Initiative Zukunft Rhein-Main und der von ihm vertretenen Kommunen. Schmitz bemängelte vor allem die Ermittlung des Roll- und Bodenlärms durch die Fraport. Man hätte nach der TA Lärm vorgehen oder diese zumindest stärker berücksichtigen müssen. Der Lärm der Triebwerksprobeläufe sei ebenfalls nicht korrekt ermittelt worden. ZRM-Gutachter Dr. Kühner kritisierte im Detail die Darstellung der Richtcharakteristik des Rolllärms im Fraport-Gutachten. Bei großen Abständen von der Lärmquelle könne es je nach Wetterlage zu großen Unterschieden bei dem am Immissionsort ankommenden Lärm geben. Die besondere Tonalität bei Triebswerksprobeläufen, die das Geräusch besonders störend macht, sei nicht berücksichtigt worden. Ebenso sei die Durchbrechung der bestehenden Lärmschutzwand im Bereich der Flugzeugbrücken (Okrifteler Straße) nicht berücksichtigt worden.
RA Schmitz wies auf den Beschluss des VGH Kassel vom 28.06.2005 zur Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zur A380-Halle hin. Danach sei bezüglich des Bodenlärms ein Beweisverwahren durchzuführen. Dem Urteil komme für dieses Verfahren eine besondere Bedeutung zu. Es wurde beantragt, die entsprechenden Akten für das laufende Verfahren heranzuziehen. Das Gutachten von Dr. Kühner zu Bodenlärmmessungen vom Frühjahr 2005 solle ebenfalls berücksichtigt werden.
Wegen der Fehler im Gutachten G10.1B (Roll- und Bodenlärmuntersuchungen) wurde eine umfassende Nachbesserung des Gutachtens gefordert. Weiterhin wurde die Forderung erhoben, dass Triebwerksprobeläufe nur in einer entsprechenden Halle oder auf einem mit entsprechenden Lärmschutzeinrichtungen abgeschirmten Areal stattfinden dürften.
Fraport verteidigte das Gutachten. Die von Dr. Kühner gemessenen Triebwerksprobeläufe seien in Wirklichkeit alles startende Flugzeuge gewesen, meinte Fraport, Dr. Kühner widersprach. Er sagte, es könne durchaus Triebwerksprobeläufe geben, von denen Fraport nichts wisse. Wenn Fraport nachweisen könnte, dass die gemessenen Triebwerksprobeläufe in Wirklichkeit Starts gewesen seien, hätte der VGH Kassel sicher keine Beweissicherung angeordnet. Kühner kündigte an, eine Bandaufnahme des Lärms mitzubringen, damit sich alle ein Bild machen könnten, ob es Triebwerksprobeläufe oder Starts seien.
Rechtsanwalt Haldenwang meinte, wenn es ein Nachtflugverbot geben solle, müssten auch Triebwerksprobeläufe in der Nacht unterbleiben. Er kritisierte, die Verfügung des Ministeriums von 2003 zu Triebwerksprobeläufen werde nicht oder nur mangelhaft umgesetzt.
Rechtsanwältin Philipp-Gerlach schilderte zunächst gemeinsam mit einem Privateinwender aus Frankfurt-Oberrad die Situation an diesem Ort. Die Zahl der Flugbewegungen habe zwischen 1992 und 2002 ständig zugenommen. Der Einwender befürchtete, die von Frankfurt angegebene Zahl von Flugbewegungen für den Planungsfall sei viel zu niedrig. Danach sprachen zwei Privateinwender über die Lärmbelastung in Mörfelden und Walldorf. Sie stellten Messungen von den seit 10 Jahren selbst beschriebenen Lärm-Messstationen dar. Ein Privateinwender aus Frankfurt berichtete über seine persönliche Betroffenheit am Wohnort Schwanheim. Er beantragte, die Planung der Rollbrücken zur neuen Landebahn zu überprüfen und eine bindende Festlegung, dass die geplante Landebahn später nicht auch als Startbahn verwendet werden darf. Außerdem wurde beantragt, die Lärmauswirkungen durch die Flugzeugbrücken zu untersuchen.
Erörterungstermin Bodenlärm (bei Flughäfen) PFV Landebahn Nordwest