EU-Kommission verlangt erneute Prüfung aller Ausbau-Varianten
Verfahren gegen Deutschland könnte dann eingestellt werden
<2004-05-17>
Der Streit zwischen der EU-Kommission und Deutschland wegen Verletzung der Seveso-Richtlinie bei den Planungen zum Ausbau des Frankfurter Flughafens scheint beigelegt: die EU-Kommission will auf eine Klage gegen Deutschland verzichten, wenn von der hessischen Landesregierung alle Ausbau-Varianten noch einmal kritisch geprüft werden.
Nach einem Treffen zwischen Vertretern der EU-Kommission und Vertretern der Bundesregierung sowie des Landes Hessen in Brüssel erklärte die EU-Kommission, man sei bereit, unter gewissen Voraussetzungen auf eine Klage gegen Deutschland zu verzichten. Das Land Hessen müsse dafür noch einmal alle Ausbau-Varianten prüfen, einschließlich der Möglichkeit des Verzichts auf einen Ausbau. Das im März eingeleitete EU-Vertragsverletzungsverfahren wegen des Verstoßes gegen die Seveso-II-Richtlinie könnte dann eingestellt werden.
Nach Aussagen des EU-Kommission habe das Land Hessen zugesichert, in einer neuen Risikobewertung nochmals die Umweltauswirkungen bei Bau der geplanten Nordwestbahn zu untersuchen und dabei auch das Gutachten des Störfallkommission zu berücksichtigen. Die Kommission will allerdings noch das offizielle Antwortschreiben von Deutschland bis Ende Mai abwarten.
Ein neuer Landesentwicklungsplan, in dem die Alternativen berücksichtigt sind, soll im September von der Hessischen Landesregierung vorgestellt werden.
Die EU-Kommission hatte das Verfahren gegen Deutschland im März eingeleitet, nachdem sie von den Flughafenausbau-Gegnern angerufen worden war. Grund dafür war, dass bei der Risikobewertung der Nordwest-Landebahn ein Absturzrisiko über dem Chemiewerk Ticona nicht berücksichtigt wurde. Die EU-Kommission kritisierte, trotz der Nähe des Chemiewerks und der ablehnenden Haltung der Störfallkommission habe die hessische Landesregierung an ihrer Absicht festgehalten, den Bau der Landebahn voranzutreiben.
Weitere Informationen:
Nach einem Treffen zwischen Vertretern der EU-Kommission und Vertretern der Bundesregierung sowie des Landes Hessen in Brüssel erklärte die EU-Kommission, man sei bereit, unter gewissen Voraussetzungen auf eine Klage gegen Deutschland zu verzichten. Das Land Hessen müsse dafür noch einmal alle Ausbau-Varianten prüfen, einschließlich der Möglichkeit des Verzichts auf einen Ausbau. Das im März eingeleitete EU-Vertragsverletzungsverfahren wegen des Verstoßes gegen die Seveso-II-Richtlinie könnte dann eingestellt werden.
Nach Aussagen des EU-Kommission habe das Land Hessen zugesichert, in einer neuen Risikobewertung nochmals die Umweltauswirkungen bei Bau der geplanten Nordwestbahn zu untersuchen und dabei auch das Gutachten des Störfallkommission zu berücksichtigen. Die Kommission will allerdings noch das offizielle Antwortschreiben von Deutschland bis Ende Mai abwarten.
Ein neuer Landesentwicklungsplan, in dem die Alternativen berücksichtigt sind, soll im September von der Hessischen Landesregierung vorgestellt werden.
Die EU-Kommission hatte das Verfahren gegen Deutschland im März eingeleitet, nachdem sie von den Flughafenausbau-Gegnern angerufen worden war. Grund dafür war, dass bei der Risikobewertung der Nordwest-Landebahn ein Absturzrisiko über dem Chemiewerk Ticona nicht berücksichtigt wurde. Die EU-Kommission kritisierte, trotz der Nähe des Chemiewerks und der ablehnenden Haltung der Störfallkommission habe die hessische Landesregierung an ihrer Absicht festgehalten, den Bau der Landebahn voranzutreiben.
Weitere Informationen:
- Risiko Ticona: Das Verfahren der EU-Kommission
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Ticona Gefahren durch Flughafenausbau FRA Hessische Landesregierung Landebahn Nordwest EU - Richtlinien Landes-Politik Hessen Europäische Union EU-Kommission Landesentwicklungsplan Hessen (LEP)
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