Man kann den Ablauf des Planfeststellungsverfahrens in 7 Schritte unterteilen:
- Die Fraport AG (Antragstellerin) unterrichtet das Regierungspräsidium (RP, Anhörungsbehörde) über Vorhaben
- Vorgespräche über den Ablauf des PFV
- "Scoping-Gespräche" bezgl. Anforderungen zur Umweltverträglichkeitprüfung (UVP)
- Einreichung der Antragsunterlagen
- (formelle / nicht inhaltliche) Prüfung der Fraport-Antragsunterlagen auf Vollständigkeit
- Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens - falls alle notwendigen Unterlagen vorliegen
- Anhörungsverfahren
Hier beginnt die inhaltliche Prüfung. Dazu gehört:- Öffentliche Bekanntmachung des Vorhabens (im Amtsblatt, meist auch in Tageszeitungen)
- Inhaltliche Prüfung der Unterlagen durch das RP
- Inhaltliche Prüfung durch die Fachbehörden
- Inhaltliche Prüfung durch beauftragte externe Sachverständige und Naturschutzverbände
- Einsichtsrecht: Für 1 Monat müssen die Unterlagen bei z.B. Gemeinden (innerhalb der Dienststunden) ausgelegt werden.
- Einwendungen: Müssen spätestens 2 Wochen nach Beendigung der Auslegung bei Gemeinden oder RP abgegeben sein.
Wegen der Präklusions-Bestimmungen können danach keine Tatsachen/Umstände gegen das Vorhaben mehr vorgebracht werden. (Theoretische ?) Ausnahme: neue Erkenntnisse, die aufgrund der Antragsunterlagen nicht vorhersehbar(!) waren.
- Erörterungstermin
Das Regierungspräsidium (Anhörungsbehörde) erörtert alle erhobenen Einwendungen mit der Fraport (Vorhabensträger), den Einwendern, Vertretern der Fachbehörden und externen Sachverständigen.
- Prüfung der Ergebnisse des Anhörungsverfahrens durch RP
Innerhalb eines Monats muss das RP (Anhörungs-Behörde) eine "Stellungnahme"(!) beim Wirtschaftsministerium (Planfeststellungs-Behörde) abliefern.
- Planfeststellungsbeschluss (PFB) wird erstellt ( falls die Planfeststellung nicht "platzt" )
Das Wirtschaftsministerium (als Planfeststellungs-Behörde) prüft und entscheidet:- Abwägung aller(!) Belange und widerstreitenden Interessen
- Zustellung des PFB an Fraport
- (Teilweise ?) Zustellung des PFB an Einwender
- öffentliche Bekanntmachung des PFB (2-wöchige Auslegung)
- Rechtsmittelverfahren
Ab Zustellung / öffentlicher Bekanntmachung des PFB:- 1 Monat Frist für Rechtsmittel (vor dem hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel)
- Klage richtet sich gegen das Wirtschaftsministerium
- Begründung muss innerhalb von 6 Wochen nachgereicht werden
- zusätzlich Eilantrag (mit Begründung innerhalb eines Monats)
- 1 Monat Frist für Rechtsmittel (vor dem hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel)
PFV FRA-Ausbau Umweltverträglichkeits-Prüfung (UVP) Unterlagen zum PFV-Antrag Öffentliche Auslegung der PFV-Unterlagen Anhörungsverfahren zur Planfeststellung Präklusion Allgemeines zu ROV, PFV, ... Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Frankfurter Flughafens Fraport AG Tageszeitung(en) Fachbehörde(n) des Landes Hessen Wirtschaftsministerium, hessisches Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH) Regierungspräsidium Darmstadt
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