Im Verwaltungsverfahrensgesetz, Abschnitt Planfeststellungsverfahren, Art. 73 Abs. 4 Satz 3 heisst es:
"Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen."
Das bedeutet, dass verspätet abgegebene Einwendungen (in aller Regel) unwirksam sind. (In Art. 75 Abs. 2 VwVfG findet sich eine Relativierung)
Die Präklusion hat folgenden Zweck:
- Beschleunigung und Konzentration des Verwaltungsverfahrens sowie die Schaffung von Rechtssicherheit nach einer einmal ergangenen Entscheidung.
- Mittel dazu ist das Setzen von Ausschlußfristen für Einwendungen bzw. der Erlaß bestandskraftfähiger Verwaltungsakte.
- Die durch das Vorhaben Betroffenen sollen veranlaßt werden, ihre Bedenken gegen das Vorhaben rechtzeitig geltend zu machen, statt ihre Einwendungen und Abwehransprüche erst zu einem fortgeschrittenen Zeitpunkt oder gar nach Fertigstellung der Anlage geltend zu machen.
EUGH: Mehr Rechte bei Klagen gegen Großprojekte
Von: @cf <2015-10-16>
Der EUGH stärkt in seinem neuen Urteil die Rechtsposition von Umweltverbänden und Bürgern bei Klagen gegen Großprojekte, die eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern. Das deutsche Recht setzt die EU-Richtlinie zur UVP in einigen Punkten nicht korrekt um Mehr»
Erneute Offenlegung – was heißt das?
Der Hessische Wirtschaftsminister hat entschieden, dass die Unterlagen zum Flughafenausbau erneut offen gelegt werden müssen. Auf einige der wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit der erneuten Auslegung der Unterlagen finden Sie hier Antworten.
Von: @EXTRABLATT <2006-12-12>
A380: Die Frist läuft!
Einwendungen gegen die geplante Wartungshalle für den Großraum-Jet sind nur noch bis zum 05. August möglich.
Von: @EXTRABLATT <2003-06-26>
Einwendung erheben - wie mache ich das?
Welche Möglichkeiten gibt es, eine Einwendung im Planfeststellungsverfahren zu machen?
Von: @cf <2005-02-21>
Einwendung gegen den Flughafenausbau - aber wie? Es gibt mehrere Möglichkeiten, eine Einwendung zu machen, von "ganz schnell" bis "ganz ausführlich". Finden Sie hier, welche Art Einwendung für Sie die richtige ist, und wie es dann weiter geht.
Handeln Sie jetzt. Denn: Ohne Einspruch kein Anspruch! Mehr»
Einwendung erheben - wie mache ich das? (2. Anhörung)
Wie erhebe ich eine Einwendung bei der erneuten Anhörung zum Flughafenausbau?
Von: @cf <2007-03-10>
Einwendung gegen den Flughafenausbau - aber wie? Hinweise zur Einwendung in der zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung finden Sie hier - speziell für "neue" Einwender.
Handeln Sie jetzt. Denn: Ohne Einspruch kein Anspruch! Mehr»
Knappe Frist für Einwendungen
Nach Auslegung der Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren bleiben Bürgerinnen und Bürgern sechs Wochen Zeit, um ihre Bedenken gegen den Flughafenausbau zu formulieren
Von: @EXTRABLATT <2004-02-01>