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Zur Mitgliederversammlung am 04.11.2015
Fragen an Frau Barth, HMWEVL, zum Thema Lärmobergrenze
<2015-11-04>
  1. Die Initiative Zukunft Rhein-Main hält eine dynamische Lärmreduzierung von jährlich 0,4 dB(A) für technisch machbar. Die Fluglärmkommission hat diesen Vorschlag bereits aufgegriffen (s. Beschluss „Anforderungen an eine Lärmobergrenze für den Flughafen Frankfurt“ vom 10.12.2014).

    Hat das Ministerium ebenfalls die 0,4 dB(A) jährliche Lärmreduzierung, die durch das Deutsche Zentrum für Luft und Raumfahrt bestätigt wurden, in ihre Überlegungen für eine Lärmobergrenze einbezogen?

  2. Die aktuellen Luftverkehrsprognosen gehen von einem sehr viel geringeren Wachstum aus als im Planfeststellungsbeschluss zugrunde gelegt. Während im Planfeststellungsbeschluss eine Zunahme der Flugbewegungen (2004 – 2014) um 27 % vorhergesagt wurde, sind die Flugbewegungen real um 1,7 % gesunken. Dieser Trend ist auch gegenwärtig erkennbar. 2014 ist die Zahl der Flugbewegungen erneut um 0,8 % zurückgegangen. Intraplan und MK Metric gehen von rund 526.000 bis 529.000 Flugbewegungen im Jahr 2020 aus.

    Hält das Land anhand dieser Prognosen trotzdem an den im Planfeststellungsbeschluss für das Jahr 2020 angenommenen 701.000 Flugbewegungen fest?

  3. Die NORAH-Studie hat ergeben, dass die Belästigung der Bevölkerung rund um den Flughafen in hohem Maße angestiegen ist, Herzkrankheiten, Depressionen und Brustkrebs durch Fluglärm befördert werden.

    Wie wirken sich die Ergebnisse der NORAH-Studie auf die Ausgestaltung einer Lärmobergrenze aus?


Diese Fragenliste steht auch als PDF-Datei zum Download zur Verfügung.

Themen hierzuAssciated topics:

NORAH-Studie Lärmobergrenzen (LOG) Anzahl der Flugbewegungen (bei FRA) Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Frankfurter Flughafens Fluglärmschutzbeauftragte Lärmbelastung Prognosen

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