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BUND: Kurzfristig droht keine flächige Rodung des Bannwaldes
Pressemitteilung zum VGH-Beschluss vom vom 03.06.2008
Von: @BUND Hessen <2008-06-03>
Der BUND sieht in der heutigen Entscheidung des VGH Kassel gegen die Stadt Kelsterbach keine Vorentscheidung. Kelsterbach wollte Fraport hindern, jetzt mit Vorbereitungen für den Ausbau im Wald zu beginnen

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sieht in der heutigen Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes (VGH) in Kassel gegen die Stadt Kelsterbach keine Vorentscheidung. "Die Angelegenheit ist weiter offen", stellt BUND Vorstandsprecherin Brigitte Martin klar. Der BUND hat das Gericht zur Verhinderung vollendeter Tatsachen durch die Fraport gebeten, einen so genannten "Hängebeschluss" zu erlassen. Folgt das Gericht dem Begehren des BUND, würde Fraport gehindert, schon in den nächsten Wochen mit Eingriffen in die geschützten Naturbestände zu beginnen.

Anders als die Stadt Kelsterbach ist der BUND Hessen ausdrücklich als "Hüter der Natur" im Rechtsverfahren zugelassen. Mit der Schaffung des Verbandsklagerechtes vor über 25 Jahren wurde ihm ausdrücklich die Möglichkeit übertragen, die Einhaltung der Naturschutzgesetze durch den Staat durch Gerichte überprüfen zu lassen. Der VGH-Kassel hatte den Eilantrag der Stadt Kelsterbach bezüglich der Naturschutzgesichtspunkte in einer Teilentscheidung abgewiesen, weil der Schutz der Natur eine staatliche Aufgabe sei und Kommunen "nicht die Befugnis" zustehe, "eine Funktion als Hüterin der Natur wahrzunehmen."

Fraport beabsichtigt zahlreiche drastische Maßnahmen im Wald durchzuführen. Diese werden zu massiven Beeinträchtigungen in den FFH-Gebieten "Kelsterbacher Wald" und "Mark- und Gundwald" führen. Bereits ab Anfang Juni 2008 soll damit begonnen werden. So sollen alle Fledermausquartiere sowie alle Brut- und Schlafhöhlen der Vögel noch in diesem Sommer vollständig durch Verschluss zerstört werden. Außerdem will die Fraport die weit über hundert Brutplätze des Hirschkäfers an alten Baumstubben aus den späteren Rodungsflächen entfernen. Zudem bemängelt der BUND, dass die beabsichtigten Maßnahmen wie etwa auch die Kampfmittelräumung im Detail völlig unklar im Fraport-Ablaufplan beschrieben wurden und zu irreversiblen Schäden in den EU-Naturschutzgebieten führen werden.

Der BUND hat deshalb den VGH Kassel in der vergangenen Woche darauf hingewiesen, dass eine Duldung dieser Maßnahmen durch das Gericht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts widersprechen würde. Das Bundesverwaltungsgericht lehnt die Schaffung vollendeter Tatsachen zu Lasten der Natur in EU-Schutzgebieten regelmäßig ab, so zuletzt erst wieder zur Querung der Flöha durch die B 173 (vgl. Pressemiteilung des BVerwG vom 26.05.08). Besonders empörend ist für den BUND, dass die Fraport AG entgegen ihres Versprechens, die Entscheidungen in den beim VGH anhängigen Eilverfahren abzuwarten, massive Eingriffe noch in diesem Sommer plant, also noch lange vor den Entscheidungen über die Anträge auf Baustopp, wie ihn der BUND und viele andere Kläger beim Hessischen Verwaltungsgericht beantragt haben.

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