Liebe Mitbürgerinnen,
liebe Mitbürger,
Fluglärm macht krank. Der Krach von Flugzeugen erhöht das Risiko für Herzinfarkt und Schlaganfall, sorgt für Schlafstörungen und verringert die Lern-Leistungen von Grundschülern erheblich. Mit der NORAH-Studie liegen diese Fakten auf dem Tisch. Die Initiative »Zukunft Rhein-Main« hatte das Ergebnis vorhergesagt. Wir pochen auf Schallschutz Maßnahmen, die auch Wirkung zeigen: Es darf nicht sein, dass die Menschen im Umfeld des Flughafens große Einschränkungen ihrer Lebensqualität hinnehmen müssen.
Wir brauchen dringend eine Lärmobergrenze für die Region, die diese Entwicklung zurückführt. Das ist längst überfällig. Nach unserer Vorstellung soll die Zunahme der Flugbewegungen vom Anwachsen des Fluglärms entkoppelt werden. Wir fordern eine jährliche Fluglärmreduzierung um 0,4 dB (A), was allein durch technische Neuerungen an den Flugzeugen möglich wäre.
Die Einführung einer Lärmobergrenze muss verbindlich geregelt werden. Dazu gehört ein Monitoring, das für die Menschen in der Region transparent ist. Die Fluggesellschaften müssen damit rechnen, dass eine Überschreitung der festgelegten Grenze wirksame Sanktionen nach sich ziehen würde. Inzwischen hat auch die Hessische Landesregierung erkannt, dass es zu laut ist. Sie strebt Lärmwerte an, die deutlich niedriger sind als noch im Planfeststellungsbeschluss formuliert.
Um diese Themen geht es auf den folgenden Seiten. Ich wünsche Ihnen eine spannende Lektüre.
Ihr Thomas Will
Landrat des Kreises Groß-Gerau
Das EXTRABLATT Mai 2016 hält z.B. folgende Artikel für Sie bereit:
Mehr Lärm wird bald verboten
In den nächsten Wochen wird die hessische Landesregierung über eine Begrenzung des Fluglärms entscheiden. Die Initiative Zukunft Rhein-Main hat konkrete Forderungen für eine solche Lärmobergrenze aufgestellt: pro Jahr soll es um 0,4 dB(A) leiser werden.Flughafen-Ausbau beschäftigt die Richter
Obwohl die Nordwest-Landebahn schon lange in Betrieb ist, sind noch etliche Klagen zum Thema Flughafenausbau beim VGH Kassel offen. Neben der Landebahn geht es z.B. um die Südumfliegung um Lärmschutzbereiche und das Terminal 3. Wir geben einen Überblick über die offenen Verfahren.Geld statt Gartenfrieden
Wer eine in der Tagschutzzone 1 gelegene Immoblie sein eigen nennt, kann jetzt beim Regierungspräsidium Darmstadt eine Entschädigung für die Einschränkung der Nutzung von Balkonen, Terrassen und Gärten durch den Fluglärm beim RP Darmstadt beantragen.»Ganz ohne Südumfliegung geht es nicht«
In einem Interview spricht der Flörsheimer Bürgermeister Antenbrink über die Situation in seiner Stadt, die noch offene Klage und die Südumfliegung.
Das vollständige EXTRABLATT Mai 2016 (Nr. 29) ist als => .pdf-Dokument verfügbar.
Eine Übersicht über alle herausgegebenen EXTRABLATT-Ausgaben können Sie hier bekommen.
EXTRABLATT Zukunft Rhein-Main (ZRM)