Liebe Mitbürgerinnen, das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Keine Flüge zwischen 23 Uhr und 5 Uhr, weniger Starts und Landungen zwischen 22 Uhr und 23 Uhr und zwischen 5 Uhr und 6 Uhr. Auch wenn sich damit nicht alle unsere Hoffnungen erfüllt haben: Die Menschen rund um den Frankfurter Flughafen können zufrieden sein mit dem Urteil der Leipziger Richter. Es bleibt bei zumindest sechs Stunden ungestörter Nachtruhe, und es gibt die Hoffnung, dass es auch davor und danach zumindest ein wenig leiser wird. Grund zu großem Jubel gibt es dennoch nicht: Die neue Landebahn und mit ihr die extreme Verlärmungweiter Teile unseres Kreises wurden höchstrichterlich abgesegnet. Eindeutiger Verlierer freilich ist die hessische Landesregierung: Sie hat in Leipzig erfahren müssen, dass eine unabhängige Justiz die Einhaltung gebrochener Versprechen („Kein Ausbau ohne Nachtflugverbot!“)einfordert. Wenn Ministerpräsident und zuständiger Landesminister ihre Niederlage jetzt also als Sieg feiern, dann ist dies Heuchelei: Denn sie waren es, die in Leipzig für die Zulassung von Nachtflügen geklagt haben – und deren Klage zurückgewiesen wurde! Mit dem Leipziger Urteil ist das Engagement der Initiative "Zukunft Rhein-Main" in Sachen Flughafenausbau noch lange nicht beendet. Ganz im Gegenteil: Wir werden darauf achten, dass die Landesregierung die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts nun buchstabengetreu umsetzt und der Luftverkehrswirtschaft kein Schlupfloch offen lässt. Ihr Thomas Will |
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EXTRABLATT Zukunft Rhein-Main (ZRM)