Einwendungen im Planfeststellungsverfahren Flughafenausbau Frankfurt müssen die persönliche Betroffenheit darstellen, damit sie wirksam sein können. In einem einfachen Vordruck kann mit wenigen (handschriftlichen) Ergänzungen jede(r) von den Ausbaufolgen betroffene eine Einwendung erstellen. Den Vordruck können Sie sich
als .pdf -Datei (Adobe Acrobat) herunterladen
oder
als .rtf -Datei (MS-Word) herunterladen.
Tragen Sie Ihre persönlichen Angaben ein (insbesondere auch zum Punkt 5 !), unterschreiben Sie die Einwendung und schicken Sie sie gleich an das Regierungspräsidium nach Darmstadt oder geben Sie sie bei der Annahmestelle Ihres Wohnortes ab (sofern vorhanden). Spätestens am 02. März 2005 muss die Einwendung beim Regierungspräsidium bzw. den offiziellen Annahmestellen der Kommunen angekommen sein !
Zögern Sie nicht und erledigen Sie es sofort ! Die Abgabefrist ist unerbittlich.
Sollten Ihnen später, aber noch vor dem 03. März 2005 noch weitere Einwendungsgründe einfallen, ist es völlig unproblematisch, noch eine weitere Einwendung zu machen. Auch dafür fallen keine Gebühren an.
Die obige Einwendung wurde in großer Auflage verteilt. Angefügt war jeweils ein Begleitschreiben. Auch dieses Schreiben können Sie sich => herunterladen.
Besser als die obige "Fastfood-Einwendung":
Noch wirksamere Einwendungen können Sie erstellen, wenn Sie sich bei www.profutura.net eine computergenerierte aber maßgeschneiderte Einwendung erstellen lassen.
[[[ Für profutura.net ist es inzwischen leider zu spät ]]]
Die besten Einwendungen sind aber die "selbst" und mit viel Fantasie geschriebenen. Geben Sie ruhig erstmal eine der oben genannten Einwendungen ab und dann werden Sie kreativ und schreiben eine weitere Einwendung. In verschiedenen Dokumenten auf diesen Seiten finden Sie zahlreiche Anregungen dazu.
Insbesondere, wenn Sie jetzt schon wissen, dass Sie Ihre Einwendungen nötigenfalls auch auf dem Rechtswege durchsetzen wollen, ist eine "selbstgeschriebene" Einwendung geboten. Auch ist in diesem Fall das rechtzeitige Hinzuziehen eines sachkundigen Rechtsanwaltes anzuraten. Wenn Sie Mitglied in einem der Klagevereine sind, wenden Sie sich zwecks Unterstützung bitte an Ihren Verein. Gegebenenfalls treten Sie noch schnell einem Verein bei und helfen dadurch nicht nur sich selbst, sondern auch allen anderen Mitgliedern.
Aktuelle Fax-Nummern finden Sie auf der Startseite rechts oben.
Weitere Informationen zum Thema: