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BUND stellt Befangenheitsantrag gegen die Richter des Flughafen-Senates
Pressemitteilung vom 08.12.2008
Von: @BUND Hessen <2008-12-08>
Der BUND ist entsetzt über eine mögliche Absprache zwischen dem VGH Kassel und Fraport und hat heute gegen die Richter des 11. Senates einen Befangenheitsantrag eingereicht.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat heute gegen die Richter des 11. Senates beim Verwaltungsgerichtshof in Kassel einen Befangenheitsantrag eingereicht. Die Richter entscheiden über die Klage des BUND gegen den Ausbau des Frankfurter Flughafens. Anlass für den Befangenheitsantrag des BUND ist ein Brief der Fraport AG, in dem sie dem Regierungspräsidenten mitteilt, dass zwischen der Fraport AG und dem Gericht eine "Absprache" bestehe. BUND Vorstandsmitglied Brigitte Martin: "Wir sind entsetzt und fordern ein faires Verfahren!"

Die "Absprache" betrifft die Ausnutzung des Sofortvollzuges für die Rodung des Kelsterbacher Waldes "unmittelbar ab Zustellung der Eilbeschlüsse." Das Fraport-Schreiben vom 13.11.2008 legt nahe, dass das Gericht sich in der Sache schon entschieden und mit der Fraport einen Fahrplan zur möglichst schnellen und reibungslosen Erledigung der Rodungsarbeiten ab dem 12. Januar 2009 abgesprochen habe. So hat, heißt es im Fraport-Schreiben weiter, der VGH auch schon telefonisch mitgeteilt, dass er schon im Dezember diesen Jahres über die Eilanträge entscheiden wolle.

Die Inhalte des Fraport-Schreibens an den Regierungspräsidenten werden von der Anwältin des BUND, Ursula Philipp-Gerlach, so kritisch bewertet, weil das Gericht dem BUND erst letzte Woche eine Frist bis zum 19.12.2008 eingeräumt hat, um auf umfangreiche Schreiben der Anwälte von Fraport und dem Land Hessen vom 21. und am 26.11.2008 mit zusammen ca. 500 Seiten zu reagieren. Außerdem wisse das Gericht, dass der BUND in den nächsten Tagen noch ein Gutachten zur Frage der Bewertung schädlicher Stickstoffeinträge in die Waldökosysteme vorlegen wird. Da das Gericht nicht wissen kann, was und wieviel der BUND bis zum Fristende am 19.12.2008 noch vortragen wird, ist die Vorfestlegung des Gerichtes zur angekündigten Entscheidung innerhalb weniger Tage, noch im Dezember diesen Jahres mit dem Anspruch auf unvoreingenommene Prüfung nicht vereinbar.

Mit dem Befangenheitsantrag will der BUND sich die Gewährleistung eines fairen Verfahrens sichern. "Entweder es gibt eine Absprache zwischen dem Gericht und der Fraport oder Fraport muss uns allen etwas erklären", stellt BUND-Vorstandsmitglied Brigitte Martin fest.

Zur Rechtsgrundlage eines Antrages wegen "Besorgnis der Befangenheit":
Nach § 54 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 42 Abs. 1 ZPO kann ein Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden. Die Besorgnis der Befangenheit liegt gemäß § 42 Abs. 2 ZPO dann vor, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen. Dies ist bereits dann zu bejahen, wenn ein Beteiligter die auf objektiv feststellbaren Tatsachen beruhende, subjektiv vernünftigerweise mögliche Besorgnis hat, der Richter werde nicht unparteiisch, unvoreingenommen oder unbefangen entscheiden. Ein solcher Fall liegt hier vor.



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