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BUND: Kommunales Lärmschutzkonzept muss der Planung zugrunde gelegt werden
Fraport weicht gravierend von der Mediation ab
(Pressemitteilung vom 30.11.2005 )
Von: @BUND Hessen <2005-11-30>
"Würden die Fluglärmauswirkungen, nach den Lärmwerten des Kommunalen Lärmschutzkonzeptes abgebildet, würde das gesamte Ausmaß der Gesundheitsgefährdungen und erheblichen Belästigungen durch Fluglärm realistischer abgebildet"

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat das gestern im Erörterungstermin durch Rechtsanwalt Bernhard Schmitz vorgestellte Lärmschutzkonzept des kommunalen Zusammenschlusses "Zukunft Rhein-Main (ZRM)" begrüßt. "Würden die Fluglärmauswirkungen, nach den Lärmwerten des Kommunalen Lärmschutzkonzeptes abgebildet, würde das gesamte Ausmaß der Gesundheitsgefährdungen und erheblichen Belästigungen durch Fluglärm realistischer abgebildet", so die Rechtsanwältin des BUND und zahlreicher Fluglärmbetroffener Ursula Philipp-Gerlach.

Die Vorstellungen der Fraport AG entsprechen dagegen weder den Zusagen aus der so genannten Mediation noch dem Stand von Wissenschaft und Forschung. Insbesondere hat der Flughafen, anders als zugesagt, bei der Berechnung der Lärmkonturen nicht einmal für die Nacht die 100:100 Regel angewendet. Die von der Fraport verwendeten Rechnungen führen zu einer Unterdimensionierung des Schallschutzes und viel zu kleinen Lärmschutzzonen. Statt der realen Lautstärken der Flugzeuge wird ein Dauerschallpegel verwendet, der aus einem Lärm-Mittelwert der beiden Betriebsrichtungen errechnet wurde. Dies hat vor allem für alle Orte, die vom Ostbetrieb stärker betroffen sind - Landen über Raunheim, Starten über Neu-Isenburg und Frankfurt - gravierende Auswirkungen.

Das von den Gutachtern und Rechtsanwälten der ZRM entwickelte Lärmschutzkonzept kann den Fluglärm zwar auch nicht verhindern und setzt deshalb vor allem auf passiven Schallschutz. Allerdings begründet es den aktuellen Stand der Lärmwirkungsforschung und verbindet ihn mit den rechtlichen Konsequenzen.

Die Gutachter der ZRM konnten die wissenschaftlichen Annahmen des von Fraport vorgelegten "Schutzkonzeptes" in vielen Punkten regelrecht widerlegen. Die entsprechenden Planfeststellungsunterlagen müssen, so die Forderung des BUND, neu erstellt werden. "Denn anhand der ausgelegten Planfeststellungsunterlagen, die derzeit in Offenbach erörtert werden, sind die wahren Fluglärmauswirkungen nicht erkennbar", so die Landesvorstandssprecherin Brigitte Martin.

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