Letzte aktuelle Informationen
Achtung NEU!! Seit dem Beginn der "Nacherörterung" am 21.2.2006 dürfen Privateinwender am Freitag nur noch zu den Tagesordnungspunkten der jeweiligen Woche sprechen. Wird erbarmungslos durchgesetzt !!! Man will um jeden Preis schnell fertig werden!
Aktuell 24.01.2006: Vorrang für Privateinwender Freitag jetzt erst ab 15:30 Uhr
Die Regelung für Privateinwender wurde verschlechtert: sie kommen am Freitag jetzt erst um 15:30 Uhr dran. Das liegt leider auch daran, dass die letzten Freitage immer so wenige Privateinwender da waren ...
Informationen für Einwender zur "Geschäftsordnung"
Vorrang für Privateinwender Freitag ab 14 Uhr
"Privatpersonen, die sich nicht anwaltlich vertreten lassen, wird zusätzlich zu den ohnehin gegebenen Redemöglichkeiten an jedem Freitagnachmittag ein Vorrang des Rederechts eingeräumt. Sie können losgelöst von der Tagesordnung jeweils freitags ab 14:00 Uhr vortragen. Es wird allerdings empfohlen, auf die jeweils aktuelle Tagesordnung bezogene Redebeiträge vorzubringen. Denn nur dann kann davon ausgegangen werden, dass diesbezügliche Gutachter und Fachbereichsvertreter anwesend sind". (Offizielle Information des RP)
Wie komme ich als Einwender zu Wort?
Tipp: Die Zahl der Plätze auf der Rednerliste am Freitag Nachmittag ist sehr knapp, früh kommen. Wer an anderen Tagen sprechen will: sehr früh kommen (z.B. 8:45), dann ist meist noch ein Platz auf der Rednerliste frei. Es wird selten mehr als eine Rednerliste am Tag geschafft. Wer einen Dauer-Teilnehmer kennt, kann diesen bitten, ihn mit anzumelden. Achtung: seit dem 25.11.2005 Redezeitbegrenzung an Freitagen (15 oder 20 Minuten)!
Vollmacht
- Vordruck zur Erteilung einer Vollmacht
Ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben und zum EÖT mitbringen! - Vollmacht erteilen - wem und wie?