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HMWVL: Ergänzende PVF-Unterlagen werden vom 23.3.-23.4.2007 offengelegt
Pressemitteilung vom 16.02.2007
Von: @Hessisches Wirtschaftsministerium (HMWVL) <2007-02-16>
Das HMWVL hat Details zur "ergänzenden Öffentlichkeitsbeteiligung" im Planfeststellungsverfahren Flughafenausbau bekanntgegeben

„Noch im März beginnt die ergänzende Öffentlichkeitsbeteiligung im Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Frankfurter Flughafens. Die Fraport AG hat die Überarbeitung ihrer Planfeststellungsunterlagen abgeschlossen. Die geänderte Fassung befindet sich derzeit in der Druckerei. Wenn nichts besonders mehr dazwischen kommt, werden die aktualisierten und teilweise geänderten Planfeststellungsunterlagen am 1. März insgesamt 63 Kommunen zur Vorbereitung einer erneuten Offenlage bei den jeweiligen Stadt- und Gemeindeverwaltungen zugestellt. Gegenüber der ersten Offenlage, die Anfang 2005 in 57 Städten und Gemeinden durchgeführt wurde, wird der Auslegungsraum um die Gebiete der Kommunen Bad Vilbel, Bickenbach, Dieburg, Mühltal, Niederdorfelden und Seeheim-Jugenheim erweitert. Auch allen zu beteiligenden Behörden und Naturschutzverbänden sowie den in diesem Verfahren bislang mandatierten Anwälten sollen die geänderten Unterlagen an diesem Tag zugehen.“ Das erklärte heute Hessens Wirtschaftsminister Dr. Alois Rhiel in Wiesbaden.

Die Städte und Gemeinden haben dann drei Wochen Zeit, die Offenlage vorzubereiten. In der Zeit vom 23. März 2007 bis einschließlich 23. April 2007 werden die geänderten Unterlagen in allen Stadt- und Gemeindeverwaltungen des Auslegungsraums zur allgemeinen Einsichtnahme ausliegen. Der genaue Auslegungsort und die örtlichen Öffnungszeiten werden zuvor noch von den Auslegungskommunen im Rahmen einer ortsüblichen Bekanntmachung öffentlich mitgeteilt, informierte der Minister. Alle die sich in ihren Belangen durch die Änderungen der Planunterlagen erstmalig oder stärker als bisher berührt sehen, können dann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, also spätestens bis zum 7. Mai 2007 Einwendungen gegen die Planänderungen erheben. Danach sind Einwendungen rechtlich ausgeschlossen.

Dr. Rhiel wies ausdrücklich darauf hin, dass es sich „nicht um eine komplett neue Öffentlichkeitsbeteiligung“ handele. Nur die Änderungen in den Planunterlagen der Fraport AG könnten Gegenstand von Einwendungen sein, und das auch nur dann, wenn diese Änderungen zu erstmaligen oder stärkeren Betroffenheiten als bislang führen. Denn alle Einwendungen, die im bisherigen Verfahren zum Ausbau des Frankfurter Flughafens bereits erhoben wurden, würden von der Planfeststellungsbehörde weiter berücksichtigt und gälten unverändert fort.

Neue Einwendungen im Zuge der nun bevorstehenden ergänzenden Öffentlichkeitsbeteiligung würden deshalb nur berücksichtigt, so Dr. Rhiel, wenn sie sich auf die Änderungen in den Planunterlagen der Fraport AG beziehen und wenn geltend gemacht werde, dass durch die Änderungen eigene Belange erstmalig oder stärker als bisher berührt seien.

Die Planfeststellungsunterlagen der Fraport AG hatten bereits vom 17. Januar 2005 bis einschließlich 16. Februar 2005 ausgelegen. In der Zeit vom 12. September 2005 bis zum 27. März 2006 ist der Planfeststellungsantrag der Fraport AG und die ausgelegten Planfeststellungsunterlagen in der Stadthalle Offenbach ausführlich erörtert worden. Das hessische Verkehrsministerium hatte die Fraport AG noch während des laufenden Erörterungstermins aufgefordert, die für die Rechtfertigung des Vorhabens und für die Berechnung seiner Auswirkungen grundlegende Luftverkehrsprognose zu aktualisieren und alle auf dieser Prognose basierenden Auswirkungsberechnungen entsprechend anzupassen. Die Fraport AG hat dieser Aufforderung Folge geleistet, aktuellere Daten als Grundlage für ihre Berechnungen verwendet und den Prognosehorizont auf das Jahr 2020 verlängert. Nach Abschluss des Anhörungsverfahrens hat die Fraport AG auch noch Änderungen ihrer bisherigen Planungen vorgenommen, die nun ebenfalls den geänderten Unterlagen zu entnehmen sein werden.

Die Änderungen der Planungen betreffen im Wesentlichen folgende Bereiche:

  1. Änderung von Hochbauten und sonstigen Anlagen
    Dies betrifft unter anderem:
    • die Lage des Gepäckfördertunnels
    • die Verkleinerung der neu zu schaffenden Flächen des Ausbaubereichs Süd, insbesondere den Entfall von Werfthallen, eines neuen Triebwerksprüfstandes, einer Halle für Triebwerkswartung, von Speditionsanlagen, von Catering- und Verwaltungsgebäuden und von Parkhäusern
    • die Neuordnung der Flächen des Ausbaubereichs Süd im Hinblick auf die Minimierung des Eingriffs in das FFH-Gebiet „Markwald und Gundwald zwischen Rüsselsheim und Walldorf“
    • die Lage der Abwasserreinigungsanlage
  2. Änderung von Flugbetriebs- und Flugsicherungsanlagen
    Dies beinhaltet unter anderem:
    • Verschwenkung der Rollbrücke West
    • die Neuverortung von Voreinflugzeichen
    • die Neuverortung von Sendeanlagen auf dem Flughafengelände
    • die Anpassung einzelner Flugzeugpositionen
  3. Änderung von Verkehrsanlagen
    Dies beinhaltet unter anderem:
    • den Wegfall der Verlegung des Tores 27
  4. Änderung von Ver- und Entsorgungsanlagen
    Dies beinhaltet unter anderem:
    • die Planung einer qualifizierten Entwässerung im Bereich der Landebahn Nordwest und im Bereich weiterer hinzukommender bzw. zu ändernder Flugbetriebsflächen
    • die Änderung des Entwässerungskonzepts der Hochbauzone im Südbereich des Flughafens bzw. des Brauchwassernutzungskonzepts
    • die Änderung des Konzepts zur Verbringung des während der Bauzeit geförderten Grundwassers
    • die Änderung des Betriebskonzepts für die Abwasserreinigungsanlage
  5. Änderung des Landschaftspflegerischen Begleitplans und der Maßnahmenplanung zur Sicherung der Kohärenz des Netzes Natura 2000
    Dies beinhaltet unter anderem:
    • die Verortung von naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen und Kohärenzsicherungsmaßnahmen statt im Naturschutzgebiet „Mönchbruch von Mörfelden und Rüsselsheim“ in den Wäldern bei Rüsselsheim und bei Groß-Gerau
    • z. T. neue Ersatzaufforstungsflächen
  6. Anpassung der Auswirkungsbetrachtungen auf Basis des auf das Jahr 2005 fortgeschriebenen Ist-Zustandes sowie auf Basis des auf das Jahr 2020 geänderten Prognosehorizontes.

Dr. Rhiel: „Die aktualisierte und im Auftrag meines Ministeriums qualitätsgesicherte Luftverkehrsprognose hat ergeben, dass im Falle der Realisierung des beantragten Ausbaus im Jahr 2015 zwar mit weniger Flugbewegungen als den bisher für dieses Jahr berechneten 656.000 pro Jahr zu rechnen ist, dass aber im Jahr 2020 von insgesamt 701.000 Flugbewegungen jährlich ausgegangen werden kann. Die Fraport AG hat nach dem Anhörungsverfahren ihre Planungen insgesamt überarbeitet, teilweise merklich reduziert und zum Beispiel ihr Entwässerungskonzept im Interesse des Grundwasserschutzes erkennbar verbessert.“

Erste überschlägige Berechnungen im vergangenen Herbst auf Basis der bereits für die große Öffentlichkeitsbeteiligung Anfang 2005 zugrunde gelegten Kriterien hätten ergeben, so Dr. Rhiel, dass in Folge der Erweiterung des Prognosehorizonts auf das Jahr 2020 und der für dieses Jahr prognostizierten Zahl von Flugbewegungen in weniger als 50 % der bisherigen 57 Auslegungskommunen höhere Lärmwerte als die ursprünglich berechneten anzunehmen seien. Diese ersten Berechnungen hätten des Weiteren ergeben, dass das Gemeindegebiet von sechs bislang noch nicht zum Auslegungsraum gehörenden Kommunen durch die neu berechneten Lärmkonturen erstmals berührt oder leicht angeschnitten werde. Keine dieser sechs Kommunen werde jedoch in einem bewohnten Teil ihres Gemeindegebietes von den neu berechneten Konturen berührt.

Dr. Rhiel: „Angesichts dieser Berechnungen auf Basis des von mir gewünschten erweiterten Prognosehorizonts und angesichts der reduzierten und im Interesse der Umwelt verbesserten Planungen der Fraport AG wäre es rechtlich nicht zwingend gewesen, eine ergänzende Öffentlichkeitsbeteiligung auf alle bisherigen und sechs weitere Kommunen zu erstrecken. Und es hätte, rechtlich gesehen, auch ausgereicht, nur diejenigen Unterlagen offen zu legen, bei denen sich maßgebliche Änderungen ergeben haben. Es war aber noch nie mein Fall, mich in diesem für das Land Hessen hoch bedeutsamen Verfahren, auf das rechtliche Minimum an Transparenz zu beschränken. Deshalb haben wir im Interesse von Transparenz und Nachvollziehbarkeit schon Anfang November 2006 der Fraport AG aufgegeben, die gesamten Planfeststellungsunterlagen, ob sie nun Änderungen enthalten oder nicht, erneut für eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorzusehen und diese Öffentlichkeitsbeteiligung im gesamten bisherigen und noch durch sechs Kommunen erweiterten Auslegungsraum durchzuführen, ob die Berechnungen nun für jede einzelne dieser Kommunen stärkere Betroffenheiten möglich erscheinen lassen oder nicht.“

Dazu gehöre auch, dass die Fraport AG versprochen habe, alle Änderungen im Unterlagentext gelb zu unterlegen, so dass sie bereits auf den ersten Blick als Änderungen – ob wesentlich oder unwesentlich – erkennbar sind. Dies führe dazu, dass der Umfang der Unterlagen sich im Vergleich zur ersten Öffentlichkeitsbeteiligung noch etwas erhöhen dürfte. Die Fraport AG rechnet mit 65 Ordnern pro Unterlagensatz.

Darüber hinaus hat die Fraport AG zugesagt, zur schnelleren Auffindbarkeit von Änderungen aber auch zur besseren Übersicht jedem Satz von Antragsunterlagen ein sogenanntes Lesehandbuch beizufügen, das die rund 20.000 Seiten und ca. 1000 Pläne der Antragsunterlagen und insbesondere die dort vorgenommenen Änderungen auf rund 50 Seiten übersichtlich darstellt und zusammenfasst, erläuterte Dr. Rhiel zu der geplanten Offenlage der Fraport-Unterlagen.

„Transparenz und Nachvollziehbarkeit sind mir ein wichtiges Anliegen, und es liegt mir fern, das Verfahren durch die Setzung allzu kurzer Fristen ‚durchpeitschen’ zu wollen. Anders als dies rechtlich möglich wäre und üblich ist, knüpfen wir für die zu beteiligenden Städte und Gemeinden und deren Anwälte den Beginn des gesetzlichen Fristenlaufes von zwei Wochen nicht an das Zustelldatum 1. März, denn dann hätten die Betreffenden ihre Einwendungen spätestens bis zum 15. März 2007 einzureichen. Für Kommunen in ihren kommunalen Angelegenheiten, ob nun anwaltlich vertreten oder nicht, und für Naturschutzverbände gilt ebenso, wie für jeden privaten Einwender, der 7. Mai 2007 als letztes Abgabedatum für Einwendungen“, so Dr. Rhiel.

Lediglich für Behörden, die schon einmal beteiligt wurden, gelte eine kürzere Frist für die Abgabe ihrer Stellungnahmen. Dazu gehören die kommunalen Gebietskörperschaften nur, soweit sie als Behörden fungieren und staatliche Aufgaben wahrnehmen. Aber auch in diesen Fällen sei das Ministerium bereit, über die gesetzlich vorgegebene zweiwöchige Stellungnahmefrist hinauszugehen. Deshalb gelte für Behörden nicht der 15. März sondern der 2. April 2007 als letztmögliches Abgabedatum. Und Behörden die erstmalig beteiligt werden, haben sogar Zeit bis zum 1. Juni. Alles Weitere ergebe sich aus den verbindlichen Bekanntmachungstexten und Anschreiben, die zusammen mit den Unterlagen am 1. März zugestellt werden, erläuterte der Minister.

Dr. Rhiel: „Alle Einwendungen und Stellungnahmen, die wir zu den Änderungen in den Fraport-Unterlagen erhalten, werden wir auf dem Weg zu einer Entscheidung würdigen. All dies wird aber nicht zu Lasten einer zügigen Entscheidungsfindung gehen. Trotz der Komplexität des Vorhabens mit seinen zahlreichen zu klärenden Einzelfragen werden wir den Zeitfaktor nicht vernachlässigen. Denn die Region und das Land benötigen Klarheit. Nur eine fundierte, rechtmäßige Entscheidung kann diese Klarheit schaffen. Nach wie vor gehe ich davon aus, dass wir noch in diesem Jahr zu einer abschließenden Entscheidung über den Planfeststellungsantrag der Fraport AG kommen werden.“

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