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Kelsterbach und Fraport haben ein Eckpunktepapier unterzeichnet
2 Pressemitteilungen zur Vereinbarung mit Fraport vom 21.01.2009
Von: @Stadt Kelsterbach <2009-01-21>
Kelsterbach und Fraport haben sich über den Verkauf des Waldes an Fraport und weitere Kooperation geeinigt. Dafür verzichtet die Stadt auf Klagen gegen den Ausbau. 2 Pressemitteilungen der Stadt Klesterbach

2 Pressemitteilungen der Stadt Kelsterbach vom 21.01.2009 zur Vereinbarung mit Fraport

Ockel: „Schaden für Kelsterbach minimieren und einen Ausgleich finden!“

10.30 Uhr, Hessensaal im Fritz-Treutel-Haus. Mehr als 40 Pressevertreter waren erschienen, darunter zahlreiche Radio- und Fernsehsender, um am heutigen Mittwoch bei einer Pressekonferenz zu erfahren, wie sich die Stadt Kelsterbach und die Fraport AG in Sachen Flughafenerweiterung zu einigen gedenken. Der Journalistenschar saßen der stellvertretende Vorstandsvorsitzende Dr. Stefan Schulte (Foto links) und Kelsterbachs Bürgermeister Manfred Ockel gegenüber. Beide stellten der Presse ein Eckpunktepapier vor, in dem der Verkauf von Flächen für die Flughafenerweiterung und deren monetäre Entschädigung geregelt ist. Weiter legt das Papier die künftige Zusammenarbeit zwischen der Fraport AG und Stadt Kelsterbach fest. Nachdem der Kelsterbacher Magistrat das Eckpunktepapier bereits einstimmig beschlossen hat, bedarf es der endgültigen Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kelsterbach in der kommenden Sitzung am 9. Februar. Das Eckpunktepapier, das 14 Punkte umfasst, muss dann in eine endgültige vertragliche Form bebracht werden. Schulte und Ockel begründeten jeweils aus ihrer Sichtweise das vorliegende Papier und stellten sich den weiteren Nachfragen der Journalisten. Deutlich wurde das Bemühen, nach einer mehr als zehnjährigen Zeit der Auseinandersetzung um eine Flughafenerweiterung, eine gütliche und auch für die Zukunft tragfähige Basis der Zusammenarbeit zu schaffen.

„Es ist besser, am runden Tisch über die gemeinsame Zukunft zu reden, als sich in Gerichtssälen zu streiten“, sagte der stellvertretende Fraportchef Dr. Schulte. Er nannte die vorliegende Regelung „eine faire Paketlösung, die einen Kompromis beziehungsweise eine ‚win-win-Situation“ darstelle. Die Kelsterbacher Haltung lobte Schulte mit dem Zitat, „Gute Politik sei, das Machbare zu erkennen und dann im Interesse des Gemeinwesens durchzusetzen“.

„Es geht in der jetzigen Situation nicht mehr darum, einen maximalen Wert für den Waldverkauf herauszuschlagen, dafür hätte Kelsterbach vor mehr als zwei oder drei Jahren sein Gelände verkaufen müssen“, sagte der Kelsterbacher Bürgermeister. Die aktuellen Gerichtsentscheidungen verdeutlichten nun eine Situation, die einen zügigen und konsequenten Handlungsbedarf erforderlich machten, sagte Ockel. Da der Wald nun tatsächlich auch gefällt werde, sei es vor allem um eine Schadensminimierung für Kelsterbach und einen Ausgleich gegangen, der sich in den Lärmschutzmaßnahmen und den Kooperationszusagen vor allem im Schul- und Bildungsbereich darstelle.


Die Stadt Kelsterbach und die Fraport AG haben ein Eckpunktepapier unterzeichnet
Bürgermeister Manfred Ockel: Schritt der Vernunft / Grundstücksverkauf und weitergehende Kooperation/ Klageverzicht

Die Diskussion seit 1997 um einen erneuten Flughafenausbau hat mit dem Planfeststellungsbeschluss des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL) vom 18. Dezember 2007 einen Abschluss gefunden. Dieser Planfeststellungsbeschluss sieht vor allem den Bau einer Landebahn im Kelsterbacher Wald vor. Dagegen hat die Stadt Kelsterbach die nötigen Rechtsbehelfe vor dem Hess. VGH rechtzeitig eingelegt. Am 15. Januar 2009 ist der Beschluss des Hess. VGH der Stadt Kelsterbach bekannt geworden, mit dem der Antrag der Stadt Kelsterbach, den gesetzlichen Sofortvollzug des Planfeststellungsbeschlusses auszusetzen und damit die sofortige Rodung der betroffenen Kelsterbacher Waldflächen zu verhindern, abgelehnt worden ist. Auf der Grundlage des Besitzeinweisungsbeschlusses des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 22. Dezember 2008, wonach die Fraport AG seit dem 12. Januar 2009 im Besitz der zum Ausbau benötigen Flächen ist, kann die Fraport AG mit der Rodung des Kelsterbacher Waldes beginnen.

„Ich bin von der ablehnenden Entscheidung des Hess. VGH vom 15. Januar 2009 natürlich enttäuscht, jedoch kommt diese Entscheidung für mich nicht unerwartet, denn nach dem bereits vorher ergangenen Beschluss gegen den Eilantrag des Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) mussten wir damit rechnen, daß auch der Eilantrag der Stadt Kelsterbach abgelehnt werden wird“, sagte Bürgermeister Manfred Ockel.

Grundsätzlich gilt aber nach wie vor: „Wir zweifeln weiterhin die Notwendigkeit eines Flughafenausbaus an, aber ich muss und werde diese Gerichtsentscheidung vom 15. Januar 2009 akzeptieren.“ Für die Stadt Kelsterbach, die a priori gegen einen Flughafenausbau Stellung genommen hat, stellt sich nun die dringliche Frage nach dem weiteren Vorgehen. „Im Sinne der Vernunft und in der Verantwortung für die Kelsterbacher Bürgerschaft musste ich das Gespräch mit den Verantwortlichen der Fraport AG und der Hessischen Landesregierung suchen, um die kommenden Belastungen für Kelsterbach so gering wie möglich zu halten. Ich hätte mir gewünscht, diesen Weg nicht einschlagen zu müssen, und die Entscheidung ist mir nicht leicht gefallen“, so Bürgermeister Manfred Ockel weiter. Nicht unerwähnt soll bleiben, dass die Stadt Kelsterbach nach 1934/38 und 1974 nun bereits zum dritten Mal Gelände an den Flughafen abgibt.

Daher haben die Stadt Kelsterbach, vertreten durch Bürgermeister Manfred Ockel, und die Fraport AG, vertreten durch den Stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden Dr. Stefan Schulte, ein Eckpunktepapier unterschrieben, welches der Magistrat der Stadt Kelsterbach am 20. Januar 2009 beschlossen hat und über das die Stadtverordnetenversammlung am 09. Februar 2009 beraten und beschließen wird.

Inhalt dieses Eckpunktepapiers sind 14 Punkte für eine noch abzuschließende Vereinbarung zwischen der Stadt Kelsterbach und der Fraport AG zur künftigen Zusammenarbeit zur Fortentwicklung und Vertiefung der Beziehungen.

Die wesentlichen Inhalte des Eckpunktepapiers:

Die Stadt Kelsterbach verkauft und übereignet die zum Bau einer Landebahn Nordwest notwendigen Grundstücke an die Fraport AG.; sie bleibt aber weiterhin Eigentümerin der Waldflächen, die nach einem Ausbau nördlich der Landebahn erhalten bleiben und für die naturschutzrechtliche Maßnahmen vorgesehen sind. Die Stadt Kelsterbach räumt hierfür der Fraport AG die erforderlichen dinglichen Rechte gemäß dem Planfeststellungsbeschluss sowie die vorübergehende Inanspruchnahme von Flächen ein, die für die Durchführung der Baumaßnahmen benötigt werden. Darüber hinaus erwirbt die Fraport AG Grundstücke der Stadt Kelsterbach im Gewerbegebiet „Im Taubengrund“.

Der Kaufpreis wird insgesamt ca. 32 Mio. Euro betragen. Eine Enteignung der Flächen hätte nach den Angaben des von der Stadt Kelsterbach beauftragten Gutachtens der Hess. Landgesellschaft mbH lediglich ca. 18 Mio. Euro erbracht. Die beiden Vertragspartner haben sich darüber verständigt, dass der Kaufpreis unter anderem für die nachfolgenden Maßnahmen verwendet werden wird:

Schallschutz für die Kelsterbacher Bevölkerung ist das wichtigste Thema. Deshalb ist vorgesehen, schützenswerte Gebäude im Wohngebiet „Am Hasenpfad“ mit passivem Schallschutz auszustatten. Darüber hinaus soll dieses Gebiet durch eine Lärmschutzwand geschützt werden. Auch für das Unterdorf ist Lärmschutz vorgesehen. Die B40 soll mit einer Lärmschutzwand versehen werden, die die dortige Lärmbelastung aus dem Straßenverkehr verringern soll.

Ein weiteres wichtiges Thema ist die Naherholung. „Der Verlust des Kelsterbacher Waldes als eine bedeutende Naherholungsfläche kann unmöglich ausgeglichen werden. „Darüber sind wir uns in Kelsterbach im Klaren“, betonte Bürgermeister Manfred Ockel. „Wir wollen jedoch versuchen, mit der Renaturierung des Kelstergrundes einen - obgleich ungenügenden - Ersatz für die Menschen anzubieten“. Ein Wildgatter soll zudem durch die Fraport AG an einem noch zu bestimmenden Ort angelegt werden.

Durch dieses Eckpunktepapier erhofft sich Bürgermeister Manfred Ockel auch eine Stärkung des für Kelsterbach und seine Bevölkerung immer wichtiger werdenden Standortfaktors Bildung. Die Fraport AG und die Stadt Kelsterbach haben eine verstärkte Kooperation im Bereich Schule und Kindergärten vereinbart. Sie umfasst neben der finanziellen Unterstützung konkrete Maßnahmen, wie beispielsweise die Schaffung von Jahresarbeitplätzen zur Qualifizierung von lernschwachen Schülern und weiteren Praktikumsplätzen. Die Stadt Kelsterbach verpflichtet sich demgegenüber, Kinder und Jugendliche von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Fraport Konzerns in Schulen und Kindergärten im Rahmen der Möglichkeiten aufzunehmen.

„Die langfristige wirtschaftliche und finanzielle Sicherung Kelsterbachs ist eine notwendige Aufgabe, die nur zusammen mit der Fraport AG angegangen werden kann. Wir streben ein gemeinsames Joint Venture für die Entwicklung und Vermarktung von Grundstücken an. Auch bei der künftigen Nutzung des im Eigentum der Fraport AG befindlichen Ticona-Geländes werden wir zusammenarbeiten“, sagte Bürgermeister Manfred Ockel. Darüber hinaus listet das Eckpunktepapier weitere Themen auf, bei denen die Vertragspartner kooperieren möchten.

Die Stadt Kelsterbach verpflichtet sich im Gegenzug, nach erfolgtem Vertragsabschluss ihre Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss und den Besitzeinweisungsbeschluss zurückzunehmen und keine weiteren rechtlichen Schritte gegen den mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 18. Dezember 2007 genehmigten Flughafenausbau zu ergreifen.

Angesichts der bekannten Ausgangslage zeigt sich Bürgermeister Manfred Ockel mit der nun erreichten Vereinbarung zufrieden. „Wir haben meiner Meinung nach ein Paket ausgehandelt, das der Stadt Kelsterbach weiterhin eine Perspektive lässt“.

Mit Blick auf die Nachbarkommunen, mit denen eine jahrelange Partnerschaft zum Thema Flughafenausbau besteht, wirbt Bürgermeister Manfred Ockel für die getroffene Entscheidung um Verständnis. „Als einzige Kommune, deren Gebiet durch den Flughafenausbau in erheblichem Umfang unmittelbar in Anspruch genommen wird, mussten wir in der jetzigen Situation eine Entscheidung treffen. Ich bin aber davon überzeugt, dass mit unserer Entscheidung die Klageaussichten der anderen Kommunen nicht tangiert werden“. (hb)

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